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GANZ WICHTIGE FRAGE! Wegen Mutterschutz

Thema: GANZ WICHTIGE FRAGE! Wegen Mutterschutz

Ich geh Abend in einer Bäckerei putzen. Ein ganzes Jahr schon. Aber mehr wie 35 Stunden im Monat sind es selten. Meine Frage! Gibt es für so geringbeschäftigte (noch nicht mal 300€) auch den Mutterschutz? Wird da auch noch die 6Wochen davor und die 8 Wochen danach bezahlt? Wollte den Mutterschutz eigentlich net einhalten. Wollte weiter arbeiten. Aber heute war die Kröhnung!!! Der Chef kam vorbei! Er sagte mir ICH soll die Lampen über der Theke putzen... Ich bin im 7.Monat und soll auf die Leiter!!! Ich habs gemacht ich dumme. Aber Blut und Wasser geschwitzt ! Ich soll den Verkäuferinnen helfen die Ware abend auszuräumen... Wenn ich denen NOCH MEHR helfe kann ich den Laden alleine schmeißen. Ich mach ja schon teilweiße oder auch ganz die Kassenabrechnung... Was ganz und garnicht die Arbeit der Putze ist. Aber so mache Verkäuferin die dort anfängt ist zu blöd zwei und zwei zusammen zuzählen! Ich könnte grad platzen vor Wut. Mein Mann sagte jetzt. Du machts nur noch den Monat dann sollen die sich ne andere Dumme suchen. Wollte eigentlich wehnigsten bis zum Mutterschutz nun bleiben. Aber wenn er das sagt... Recht hat er ja ihrgendwie auch.... Selbst wenn ich morgends zum frühstücken hin geh, helf ich mit. Und solangsam kotzt es mich jetzt an!!! Gruß Manu*

Mitglied inaktiv - 05.09.2006, 21:11



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Wie das mit geringfügig Beschäftigten ist, weiß ich leider nicht, aber eigentlich sollte es da doch keinen Unterschied geben, angestellt ist angestellt. Ich würde mal ein weinig im Internet stöbern, es gibt etliche Seiten zum Mutterschutz, auch die offiziellen vom Ministerium. Da kannst du auch nachlesen, was Schwangeren NICHT zugemutet werden darf. Am besten du machst dir einen Ausdruck und im Zweifelsfall hältst du deinem Chef das Schriftstück unter die Nase. Meistens verlassen die sich nur darauf, dass frau uninformiert ist. Es gilt z.B. max. 10 kg heben oder Arbeitszeiten max. 20.00. Das wichtigste ist, dass DU dich gut informierst und deine Rechte einforderst. LG mbongo

Mitglied inaktiv - 05.09.2006, 21:25



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Hallo, Also die Frage kann ich beantworten. Der Mutterschutz gilt für alle. Du kannst dich vom Arzt schon vor der Entbindung krank schreiben lassen. Sechs Wochen vor dem ET darf dein Arbeitgeber dich nur noch beschäftigen, wenn du darauf bestehst. Bis acht Wochen nach der Geburt darfst du auf keinen Fall arbeiten. Bezahlen müssen sie trotzdem. AUSNAHME: Dein Beschäftigungsverhältnis ist befristet auf wenige Monate. Dann kann dein Vertrag gekündigt werden. (Wird er eh, spätestens zum ET) Auf jeden Fall müssen alle Bestimmungen eingehalten werden. (Putze ist kein Beruf im Gesundheitswesen o.ä. was unter die Ausnahme fallen würde). wenn du also nicht befristet dort beschäftigt bis, besteh auf dein Recht! Für unter 300€ würde ich mich selbst und mein Baby nicht gefährden. (Ich arbeite selbst für 250 im Monat und bin auf das Geld angewiesen, aber bei solchen Bedingungen würde ich mich lieber Arbeitslos melden. (Mein Chef ist zum Glück sehr verständnisvoll. Mein Arbeitsverhältnis ist befristet, ich werde also nicht weiter beschäftigt und muss mich sowieso ab ET arbeitslos melden.) Gruß Dina

Mitglied inaktiv - 06.09.2006, 11:52