Schwanger - wer noch?

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Freistellung für Vorsorgeuntersuchungen

Thema: Freistellung für Vorsorgeuntersuchungen

Hallo Mädels, ich hatte heute eine Gespräch mit meiner Personalsachbearbeiterin und fragte diese, ob sie für die Zeit die ich beim FA wegen der Vorsorgeuntersuchungen bin, eine Bestätigung braucht, oder ob ich das einfach ins System pflegen kann. Sie war sich nicht ganz sicher und fragte die Kollegin, diese sagte, dass ich dafür keine Entgeltfortzahlung bekäme und es ganz normal wie bei anderen Arztterminen auf meine Gleitzeit ginge. Nun hab ich im MuSchugesetz das gefunden, da ich mir sehr sicher war, dass ich in meiner ersten SS das vom AG bezahlt bzw. die Zeit gutgeschrieben bekam: § 16 Freistellung für Untersuchungen Der Arbeitgeber hat die Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich ist. Entsprechendes gilt zugunsten der Frau, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist. Ein Entgeltausfall darf hierdurch nicht eintreten. wie ist es bei euch? und was mach ich nun? VG Marlen

Mitglied inaktiv - 16.06.2010, 16:53



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Ganz einfach: Noch mal das Gespräch mit der Personalabteilung suchen, und denen notfalls den entsprechenden Paragraphen zeigen. Es IST nämlich in der Tat so, dass man für Vorsorge-Untersuchungen in der Schwangerschaft freigestellt ist. Ich musste z.B. immer eine Bestätigung vom Arzt vorlegen, und dann ging das in Ordnung. Bleib' da dran, das steht Dir zu! LG, Tiffy

Mitglied inaktiv - 16.06.2010, 17:00



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leg ihr einfach diesen text vor. ich hatte in der ersten ss, vorsichtshalber, immer eine bescheinigung vom fa mitgenommen. diese zeit muss ohne gehaltsabzug freigestellt werden. lg kiki

Mitglied inaktiv - 16.06.2010, 17:00



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ich hab es ihr jetzt mal gemailt. sie wird sich nochmals mit der rechtsabteilung abstimmen. komm mir schon voll blöd vor, dass ich da wegen ein paar stunden so rum machen muss. eine bestätigung vom fa hab ich mir extra geben lassen. lg marlen

Mitglied inaktiv - 16.06.2010, 17:06



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Ich finde dieses Gesetz bzw. diese bestimmungen gibt es für Frauen, die zu normalen absolut nicht können aufgrund ihrer Beschäftigung. Ich kann nicht nachvollziehen, dass ihr da so auf euer Recht pocht, wenn ihr Möglichkeiten habt, auch Termine außerhalb eurer Arbeitszeit anzunehmen, im Urlaub, spät abends keine Ahnung. Insbesondere bei Gleitzeit, finde ich es anmaßend. Da wundere ich mich nicht, warum Arbeitgeber Schwangere nicht gerne beschäftigen. Versucht doch im Sinne des Unternehmens zu handeln. Klar, wenn es nicht anders geht, oder eben mal die Ausnahme ist, ist es gut und richtig, dass es diese Bestimmung gibt, aber ansonsten... Lg

Mitglied inaktiv - 16.06.2010, 18:13



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Danke Joy, das gleiche lag mir auch eben auf der Zunge. Ich hab mir die Termine immer extra früh legen lassen, so dass ich nicht so viel zu spät kam. Bei den Hebammen hatte ich meine Termine IMMER vor der Arbeit. Ich fand das so in Ordnung. Chefs müssen grad gegen Ende unheimlich viel Rücksicht nehmen - wieso ihnen nicht, wo es geht entgegenkommen. Zumal ich immer im Hinterkopf hatte - du willst da wieder hin! lg Sasumm

Mitglied inaktiv - 16.06.2010, 19:34



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Klar (und ich dachte, das versteht sich von selbst?!?) sollte man dieses Recht nicht ausnutzen. Habe meine Termine auch immer, wenn es denn ging, auf den Feierabend gelegt, oder habe eben später angefangen. Trotzdem besteht die Möglichkeit - WENN es nicht anders geht.

Mitglied inaktiv - 16.06.2010, 20:05



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Ich war immer schon vor der Arbeit zum Doc. Der machte um 07.30 auf und meist kam ich dann ca. 10 Min später zur Arbeit, aber das war ok!

Mitglied inaktiv - 16.06.2010, 21:06



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Die Diskussion hatte ich bei der ersten Schwanerschaft auch mit meinem Chef. Die Arbeit muss dich definitiv freistellen ohne Geldeinbußen. DAzu können sie gerne mal im Gesetz nachlesen. Vorallem musst du die Termine auch nicht nach der Arbeitszeit legen sonder darfst sie auch wärend der Arbeitszeit legen, schliesslich hast du da ja auch nur begrenzt Einfluß wann der Arzt dir einen Termin geben kann. Da könnt ich mich schon wieder aufregen. Sowas nennt sich Personaler.

Mitglied inaktiv - 16.06.2010, 17:49



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hallo natürlich kannst du auf deine rechte pochen - aber! du willst sicher mal wieder dort weiterarbeiten nach der elternzeit und zwar erwünscht und nicht geduldet, oder? ich würde den text vorlegen und sagen, dass ich versuche, die termin auf den feierabend zu verlegen. das dies aber nicht immer öglich sein wird, wegen blutabnahmen und blutwerten. die meisten praxen lassen das mittags vom labor abholen. zeig ein bisschen guten willen. lg suki

Mitglied inaktiv - 16.06.2010, 18:37



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ich wusste gar nicht, dass ihr über meine arbeitszeiten und -lage bescheid wisst. ich arbeite von 9 bis 17.30 und hab je eine h fahrtweg. jetzt sagt mir mal, wann ich nen termin außerhalb meiner arbeitszeiten nehmen soll? by the way hab ich auch noch einen nebenjob und ein kind. aber hauptsache ihr habt erstmal gequatscht und ich arbeite in der Unicreditgroup und bin mir sicher, dass ich da auch ohne nur geduldet zu werden, wieder anfangen könnte (was ich aber nicht will) , denn ich bin ja schon zum zweiten mal ss und in der ersten hab ich ohne beanstandungen meine vorsorgeuntersuchungen ersetzt bekommen. allen anderen, vielen Dank für die Antworten vg marlen

Mitglied inaktiv - 16.06.2010, 21:01