Hallo ihr Lieben,
hier kann mir hoffentlich jemand meine Frage beantworten. ;-)
Angenommen ich habe einen Job 30 Std/Woche und zusätzlich einen 450,- Euro Job. Wird zur Berechnung des Elterngeldes nur der Hauptjob herangezogen oder auch die 450 Euro irgendwie hinzu gerechnet?
LG
von
excellence2
am 11.09.2013, 12:15
Für die Berechnung des Elterngeldes zählt das gesamte Einkommen in den letzten zwölf Monaten vor Beginn der Mutterschutzfrist. Dazu gehören auch Zweitjobs, die als Mini-Job oder im Rahmen einer Selbstständigkeit ausgeübt werden.
von
mf4
am 11.09.2013, 12:24
Vielen Dank für deine Antwort. Das ist ja super. ;-)
LG
von
excellence2
am 11.09.2013, 12:26