Hallo ihr,
ich arbeite auf 400 euro in einer arztpraxis, das schon sehr lange. weiß jemand von euch wie die rechtliche lage bezüglich mutterschutz aussieht? steht der einem überhaupt zu? und wenn ja, bekommt man aber kein geld, oder?vielleicht hat die eine oder andere ja schon erfahrung damit.
danke für eure antworten im voraus
liebe grüße miriam
Mitglied inaktiv - 07.11.2004, 18:44
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....Mutterschutz steht Dir natürlich zu, d.h. die Wochen vor und nach der Geburt arbeitsverbot.
Wenn Du nur auf 400Eurobasis beschäftigt bist, gibts 200 Euro Mutterschaftsgeld als Einmalzahlung. Wenn Du aber im Erz.-Urlaub bist wegen größeren Geschwisterkindern muß dir dein Arbeitgeber, wo Du im Erz.-urlaub gemeldet bist, ganz normeles Mutterschaftsgeld, wie beim ersten Kind auch, zahlen.
lG Carmen
Mitglied inaktiv - 07.11.2004, 19:11
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Hast du auch bei Nicola Bader im Forum gepostet? Sie kann dir das bestimmt beantworten und dann hast du 100 % Sicherheit, dass das dann auch noch aktuell ist.
LG
Mitglied inaktiv - 07.11.2004, 19:50
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Hallo,
mir geht es ähnlich wie Dir, habe einen Minijob im Altenheim, bin aber bei meinem Mann mit in der KK-Versichert.
Soweit ich informiert bin, stellt man ja eigentlich den Antrag auf Muschu-Geld bei der KK, aber bei Minijob und Familienversicherung, stell man den Antrag in Bonn beim Bundesversicherungsamt. Den Antrag kann man sich auch auf deren Website runterladen und Ausdrucken.
Da bekommt man eine Einmalzahlung in Höhe von 210 Euro, wenn es genemigt wird.
Schau doch mal hier bei Rund-ums-Baby unter dem Link Schwangerschaft bei Geld vom Staat, da ist noch einiges mehr zu dem Thema erklärt.
Gruss
Biggy
Mitglied inaktiv - 07.11.2004, 19:57
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o.t.
Mitglied inaktiv - 08.11.2004, 07:52