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Frage zu Antrag Elterngeld u. Partnermonate

Thema: Frage zu Antrag Elterngeld u. Partnermonate

Hallo zusammen habe mir mal die Anträge ausgedruckt und verzweifle gerade ein bissl Kennt sich evtl. jemand aus? Mein Freund möchte die ersten beiden Monate Elternzeit nehmen, ich nehme zunächst 1 Jahr steht noch nicht ganz fest evtl. auch 2. Egal..Frage ist für mich: Ich stelle den Antrag für 1.-12 Lebensmonate (wegen Mutterschutzfrist zählen nur 10 Monate das ist soweit klar. Was ist mit dem Partner? Muss der Antrag für ihn besser lauten: Bezugsmonate 1.-2. Lebensmonat?? damit er dann auch Geld bekommt?? ahhhhhh, steh grad auf´m Schlauch. DANKE DANKE für´s Antworten.

von hippe34 am 18.01.2013, 16:19



Antwort auf Beitrag von hippe34

Wenn Dein Freund gleich die ersten 2 M onate nach der Geburt nehmen will, mußt Du als bezugsmonat 1.-2. Lebensmonat angeben.

von Trixi114 am 18.01.2013, 17:02



Antwort auf Beitrag von Trixi114

AHA; DANKE und wenn ich den Antrag für mich stelle dann trage 1-12 ein?? .. denke ich mal ?? LG

von hippe34 am 18.01.2013, 17:12



Antwort auf Beitrag von hippe34

Hast du vor nach der Elternzeit halbtags zu arbeiten (nicht über 30 Std. die Woche)? Wenn ja, dann ein kleiner Tipp: Reich 2 Jahre Elternzeit ein! Du kannst nach einem Jahr trotzdem bis zu 30 Std. arbeiten. Dann könntest du auch (ohne Einverständnis deines Chefs) auf das dritte Jahr verlängern. Wenn du nur ein Jahr einreichst und doch 2 Jahre machen möchtest, geht das nur mit der Einwilligung des Chefs. Ich habe 2 Jahre eingereicht und halte mir die Option auf das 3. Jahr frei. Vielleicht geh ich auch schon nach einem Jahr für ein paar Stunden die Woche arbeiten. Während der Elternezit ja möglich. Dein Freund muss den 1.&2. lebendmonat angeben und das 7 Wochen vor ET beim Arbeitgeber einreichen. Wenn du irgendwelche Fragen hast, kannst mir gern ne Nachricht schieken. Kenne mich mittlerweile gut damit aus. LG

von M.S. am 18.01.2013, 18:04



Antwort auf Beitrag von M.S.

Super Danke... hat mir schon sehr geholfen.

von hippe34 am 18.01.2013, 20:00



Antwort auf Beitrag von hippe34

Für dich musst du 1.-12. Monat angeben und für deinen Mann 1.-2. Monat ja. Wir wollten das eigentlich auch so machen, aber das scheint ganz schlecht zu sein wegen dem Geld. Du bekommst ja dein volles Gehalt in den ersten zwei Monaten nach der Geburt, weil du ja da dein Mutterschutzgeld bekommst. Da das mit angerechnte wird springt wohl für deinen Mann nicht viel raus. Ein Arbeitskollege von meinem Mann hat das so erzählt das das wohl so wird. Es wird irgedwie beides angerechnet, wenn dein Mann in den ersten beiden Lebensmonaten Elternzeit nehmen will. Ich blick auch noch net richtig durch, wir werden uns da aber auch noch mal Rat holen. Erkundige dich vorher genau bevor ihr nachher überrascht seit das dein Mann nicht viel Elterngeld bekommt. LG Jenny

von jenny2301 am 18.01.2013, 18:48



Antwort auf Beitrag von hippe34

Leider kann ich dir keine PN schreiben... Stimmt das was jenny2301 schreibt? Bei mir ist noch lange Zeit, aber wir haben uns darüber gedanken gemacht und wollten auch die ersten beiden das mein Mann zuhause belibt. Hat das dann wirklich auswirkungen weil ich mein volles Gehalt noch bekomme Auswirkungen auf das Elterngeld von meinem Mann? das wäre ja total blöd? und mir stellt sich die Frage warum die das dann so machen wen es so ist. Grüße suxsu

von suxsu am 18.01.2013, 20:39



Antwort auf Beitrag von suxsu

Da hab ich nichts von gelesen...hab wirklich auch schon x Seiten durch. Das ist nicht richtig. Die ersten 2 Monate bekommst du volles Gehalt bzw Mutterschutzgeld, dein Mann das Elterngeld. Danach du Elterngeld u dein Mann wieder volles Gehalt da er ja wieder arbeitet. So wäre es für mich auch logisch... LG

von hippe34 am 18.01.2013, 20:56



Antwort auf Beitrag von hippe34

ja wir wollten auch diese Methode wählen weil dann der Geldverlust nicht ganz so hoch wäre wie wenn wir beide Eltergeld bekommen. Danke für deine Antwort

von suxsu am 18.01.2013, 21:00



Antwort auf Beitrag von suxsu

Hallo! Es stimmt, was Hippe geschrieben hat. Du bekommst die 8 Wochen nach der Geburt dein VOLLES Gehalt. ( ich glaub 15 Euro pro Tag von der Krankenkasse und den Rest stockt dein AG auf). Dein Mann bekommt dann die zwei Monat Elterngeld. So ähnlich haben wir das auch gemacht. LG

von M.S. am 18.01.2013, 21:37



Antwort auf Beitrag von M.S.

Dankeschön!!!!!!!!!!! ah mein mann fragte mich heute mittag noch kann der arbeitgeber die elternzeit von meinem Mann ablehnen?

von suxsu am 18.01.2013, 21:40



Antwort auf Beitrag von suxsu

Nein, darf er nicht. Das ist kein Antrag, sondern eine "Inanspruchnahme". Wichtig : 7 Wochen vorher einreichen und dem Chef vor den 7 Wochen nichts sagen. Kündigungsfrist hat dein Mann diese 7 Wochen vorher und dann die 2 Monate. Ich hoffe, ich hab mich verständlich ausgedrückt.

von M.S. am 18.01.2013, 21:53



Antwort auf Beitrag von M.S.

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von M.S. am 18.01.2013, 21:54



Antwort auf Beitrag von M.S.

Ja hast du vielen herzlichen dank jetzt bin ich informiert! das ist echt ein sehr schwiriges Thema!

von suxsu am 18.01.2013, 21:57



Antwort auf Beitrag von suxsu

noch eine frage *schäm* du sagt sieben Wochen vor ET, also ist es nicht schlimm wenn sich diese verschiebt? oder muss er dann so wie er angegeben hat zu hause bleiben? weißte wie ich meine???

von suxsu am 18.01.2013, 22:00



Antwort auf Beitrag von suxsu

Hast PN

von M.S. am 18.01.2013, 22:00



Antwort auf Beitrag von suxsu

Die Elternzeit beginnt ab Geburt. Wenn dein Zwerg z.B. eine Woche früher kommt, dann beginnt sie halt eher. Sorry, das ich so kurz angebunden schreibe, aber mein Zwerg liegt auf meinem Bauch und meckert...

von M.S. am 18.01.2013, 22:03



Antwort auf Beitrag von M.S.

nein nein, ist schon in ordnung! bin so dankbar für diene antworten, ich hab mich noch nie richtig damit befasst, wußte bis gestern nicht das es eigentlich nur 10 monate sind.... meine erste ssw endete leider schon in der 11ssw hoffe sehr ich kann mein jetzt erlangtes wissen auch nutzen!

von suxsu am 18.01.2013, 22:05