Schwanger - wer noch?

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Erziehungsgeld

Thema: Erziehungsgeld

Hallo ihr Lieben, sagt mal ich habe von einer bekannten erfahren das Sie dem Arbeitgeber ein Schreiben aufsetzen musste in welchem Zeitraum sie den Erziehungsurlaub nehmen will? Ist das richtig? Also muss ich erst mit dem Ag alles besprechen wenn ich z.Bsp. nach einem Jahr keine Kiga platz bnekomme und deswegen noch länger zu Hause bleiben muss? Bei uns wird es nämlich so sein, das ich erst nach 1,5 Jahren einen Ganztagsplatz bekomme und nach einem Jahr nur für höchstens 20 Stunden die woche! Weil die eben so voll sind. Da kann ich ja nichts gegen machen. Hat jemand vielleicht Erfahrungen damit wie das jetzt abläuft bei mir ist es 7 Jahre her und da habe ich nur mitgeteilt das ich für 2 Jahre gehe und sie holte mich auch erst einen Monat vorher weil sie hilfe brauchte.

Mitglied inaktiv - 04.06.2011, 12:10



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Natürlich! Du musst die Elternzeit beim AG einreichen. Man kann verlängern, bedenke aber das wenn Du es auf 1 Jahr auszahlen läßt, es dann kein Geld mehr gibt. Dann reich doch gleich 2 Jahre ein.

von Princess01 am 04.06.2011, 12:19



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Ja du musst dem AG das so mitteilen wi du zuhaus bleiben willst. Ich habe es bei meinem Großen nochmals verlängert, weil ich keinen Kita-Platz hatte. Dann hatte ich einen Teilzeitplatz und bin auch nur Teilzeit arbeiten gegangen. Als ich dann den vollen Platz hatte, konnte ich auch wieder voll arbeiten gehen.

von Patsy82 am 04.06.2011, 12:29



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Achso also ich muss das jetzt aber nicht so förmlich machen? Das reicht ganz normal mit einem Schreiben wo ich dann mitteile wann ich wieder anfange zu arbeiten oder? Gehen dann auch 1,5 Jahre oder muss man gleich zwei? Also ich weiss bei meiner Maus waren für uns beide 2 Jahre eindeutig zuviel, ich möchte ja auchg gerne nach einem Jahr aber nur teilzeit für ein halbes Jahr.Nur ich will alles beachten beim Antrag fürs Erziehungsgeld weil ich nicht will das ich nachher garkein Geld habe!

Mitglied inaktiv - 04.06.2011, 12:50



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Also mit dem AG kannst Du es sicher individuell absprechen, aber Erziehungsgeld geht nur für 1 oder 2 Jahre. gehst Du 1 Jahr und es gibt bei Euch kein Landeserziehungsgeld, stehst Du ohne Geld da! Landeserziehungsgeld bekommt man auch, wenn das Kind fremdbetreut wird, allerdings gibt es da eine Höchststundenzahl, die müsstest Du mal erfragen.

von Princess01 am 04.06.2011, 12:53