Hallo
Ende Juni erzählte ich meinem alten AG (Altenpflege) von meiner ss welcher mich direkt zum Betriebsarzt schickte. Der Betriebsarzt stellte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ein ärztl. BV nach Paragraph 16 abs. 1 aus.
Eine Woche später erhielt ich von der Firma in der ich tätig war ein Generelles BV nach Paragraph 13 abs. 1.1. „eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes wäre wegen eines unverhältnismäßigen Aufwandes nicht zumutbar“ und mir könne „kein anderer geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt“ werden.
Mir und meinem Kind geht es gut ich verstehe nicht warum er mir ein individuelles BV ausgesprochen hat.
Meine Frage nun:
War das ärztliche BV nur eine Empfehlung für den AG und ist dieses überhaupt gültig?
Ist es mit dem auslaufen des Vertrages erloschen oder besteht es weiterhin?
Da ich mich vor dem ganzen bereits bei einer neuen Firma beworben und den Vertrag unterzeichnet habe, habe ich die Stelle vorerst angetreten ich wollte den nächsten FA Termin abwarten bevor ich es mitteile.
Ich habe Angst, dass mir da irgendwie ein Strick draus gedreht werden kann.
Werde soweit es mein Chef zulässt auch gerne weiterhin arbeiten da mir die neue Stelle sehr gefällt.
Bin sehr dankbar für Antworten.
Liebe Grüße
von Haley1704 am 19.10.2020, 10:48