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Elternzeit ab Geburt für Papa - und wenns früher kommt?

Thema: Elternzeit ab Geburt für Papa - und wenns früher kommt?

Hallo! Wie habt Ihr die Partnermonate für die Väter beantragt? Ich möchte grade in der ersten Zeit meinen Mann gerne zu Hause haben! Die Grundregeln sind mir schon klar, aber was ist, wenn das Baby eher kommt? Hab ich meinen Mann dann erst ab errechneten ET zu Hause, falls sich sein Arbeitgeber querstellt? Oder können wir im Antrag die Formulierung "ab Geburt" unterbringen? Und müssen wir den zweiten Monat (den hätten wir gern um den ersten Geburtstag) auch schon gleich angeben?

von Kinderbuchtante am 26.11.2012, 16:39



Antwort auf Beitrag von Kinderbuchtante

Der Mann hat ab dem Tag der Geburt "Vaterzeit". Egal, ob das Kind früher oder später kommt.

von M.S. am 26.11.2012, 17:50



Antwort auf Beitrag von Kinderbuchtante

Hey! Ja und ja. Wir haben es auch so gemacht. Beim Elternzeitantrag für den Arbeitgeber "ab Geburt (voraussichtlich am xx.xx.)" angeben. Man muss gleich verbindlich mitteilen, wann man Elternzeit in den ersten zwei Lebensjahren nehmen will. Gilt eben auch für den Mann. LG

von shade1983 am 26.11.2012, 18:34