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Elterngeldantrag

Thema: Elterngeldantrag

hallo ihr lieben ich bräuchte mal eure hilfe. ich kenn mich da leider gar nicht aus und ich habe auch leider niemanden der mir helfen kann drum frage an euch: ich habe mir den antrag auf elterngeld im internet heruntergeladen und jetzt meine frage. was brauch ich noch alles bzw was mich im dem antrag alles hinzufügen??? welche papiere ect. danke schon mal im vorraus

Mitglied inaktiv - 08.06.2009, 15:16



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-Eine Bescheinigung deines Arbeitgebers über deinen Lohn der letzten 12 Monate bevor du Mutterschaftsgeld bekommen hast. -Eine Bescheinigung über Mutterschaftsgeld -Geburtsurkunde LG

Mitglied inaktiv - 08.06.2009, 15:17



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Ich meine eine Geburtsurkunde, wenn du gearbeitet hast die letztenzwölf Gehaltsabrechnungen und bei mir kam auch immer ganz schnell Antwort wenn doch was gefehlt hat. Das Geld bekommst du auf jeden Fall bis drei Monate rückwirkend auch wenn du den Antrag nicht sofort einreichst oder etwas fehlt.

Mitglied inaktiv - 08.06.2009, 15:20



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Hallo, auf der letzten Seite (glaube S. 19) ist eine Liste der Dokumente, die gegebenenfalls beigefügt werden müssen. (zumindest in Baden-Württemberg, denke das sollte ja überall ähnlich sein...) Dort musst du dann halt schauen, was zu deiner Lebenssituation passt und von der Behörde benötigt wird. LG Mausi

Mitglied inaktiv - 08.06.2009, 15:41



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Als ich mir meinen Antrag ausgedruckt habe, war eine Auflistung der Dokumente dabei, die dem Antrag beigefügt werden müssen. Es waren u.a.: - Kopie meines Personalausweises (beide Seiten) - Geburtsurkunde des Kindes - Gehaltsabrechnungen (Einzelverdiensnachweise) der letzten 12 Monate - Bescheinigung der Arbeitgebers über Verdienst der letzten 12 Monate und den Abteil des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld - Bescheinigung der Krankenkasse über die Höhe des Mutterschaftsgeldes - Ggf. Gehaltsabrechnungen des Partners, falls die Vätermonate ebenfalls beantragt werden

Mitglied inaktiv - 08.06.2009, 15:50



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Vaterschaftsanerkennungsurkunde mussten wir ebenfalls mit einreichen. Hätten wir mehrere Kinder, müssten wir noch eine Kopie der aktuellen Haushaltsbescheinigung verschicken (wenn man weitere Kinder unter 6 Jahren im haushalt leben hat). Sowas bekommt man in jedem Kundenzentrum.

Mitglied inaktiv - 08.06.2009, 15:53



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und wie ist das mit elterngeld wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten darf, steht mir das dann eigentlich trotzdem zu?? und wenn ja, weiß einer wieviel das ca. sein wird?

Mitglied inaktiv - 08.06.2009, 16:20



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Du kannst einen Antrag auf den Mindestbetrag von 300 Euro stellen. Das Geld steht dir zu, wenn du in der Elternzeit nicht mehr als 30 Std. die Woche arbeitest.

Mitglied inaktiv - 08.06.2009, 19:27



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vielen dank für eure tips ihr habt mir sehr weitergeholfen

Mitglied inaktiv - 09.06.2009, 10:59