Schwanger - wer noch?

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elterngeld,selbstständig,arbeiten

Thema: elterngeld,selbstständig,arbeiten

hallo wie sieht das aus wenn man selbstständig ist? meine schwägerin,hat jetzt 4 monate leternzeit beantragt und will danach wieder etwas arbeite,dabei kommt aber schon gut was rein. ist es nicht so das sie trotzdem weiterhin den regelsatz von 300 euro für die restlichen monate bekommen würde,also wenn sie auf ein jahr hoch gehen würde mit der elternzeit? man darf ja arbeiten,das gehalt wird angerechnet und wenns zu viel ist,gehen sie dann auch an die 300 euro ran? ich bin der meinung das sie die trotzdem bekommt!

Mitglied inaktiv - 18.09.2010, 22:16



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also soviel ich weis dürfen sie einem nicht weniger wie 300€ geben, die 300€ stehen einem zu. lg sandra

Mitglied inaktiv - 18.09.2010, 22:29



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Also, das funktioniet folgendermaßen: zuerst wird eine Schätzung der Einnahmen bei der Elterngeldstelle abgegeben. Die berechnen dann das vorläufige Elterngeld. Aber, am Ende des Jahres wird abgerechnet. Da muss dann der Steuerbescheid vom Vorjahr (soweit noch nicht passiert) abgegeben werden und es muss angegeben werden, wie hoch der Gewinn in den jeweiligen Monaten war. Dann wird monatsweise nachgerechnet. Der durchschnittliche monatliche Verdienst aus dem Jahr vor der Geburt minus dem Gewinn aus dem jeweiligen Monat. Davon dann 67%. So kann es passieren, dass auch wieder Elterngeld zurückgezahlt werden muss. War das jetzt verständlich? Ist nicht ganz so einfach, am Besten mal mit der Elterngeldstelle telefonieren. Die erklären einem das ganz gut. Zumindest wars bei mir so.

Mitglied inaktiv - 19.09.2010, 07:57