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Elterngeld bei erneuter SS

Thema: Elterngeld bei erneuter SS

Huhu ich habe mal eine Frage bzgl Elterngeld beim zweiten Kind. Im september 2020 habe ich meine erste Tochter bekommen und ich habe elternzeit für ein Jahr beantragt und genehmigt bekommen. Wenn sich die nächste zeit ein zweites Kind ankündigen würde und ich noch nicht wieder arbeiten war, weil ich dann im Mutterschutz wäre.. Ist es dann richtig, dass ich nur 300€ also den Mindestsatz bekommen würde? und wenn ich so schwanger werden sollte, dass ich 1-4 Monate arbeiten gehe, bevor ich in den Mutterschutz gehe, wie berechnet sich das dann? Die 1-4 Abrechnungen und das einkommen IN DER letzten SS oder die 1-4 Abrechnungen und die Abrechnungen VOR DER ersten SS? Vielen Dank!

von KiWuBiene am 20.01.2021, 14:49



Antwort auf Beitrag von KiWuBiene

Hallo KiWuBiene, die ersten 14 Lebensmonate deines Erstgeborenen werden rausgerechnet. Alles was du ab Dezember 2021 verdienst wird dann angerechnet. Die Monate, die evtl. in die 14 Lebensmonate von Kind 1 fallen, werden dann von vor der Geburt von Kind 1 genommen. Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich.

von Julizwilling am 20.01.2021, 16:09



Antwort auf Beitrag von Julizwilling

ah ok danke. Ich denke ich habe es verstanden :) ich hatte mal gelesen, dass wenn ein zweites kind nach dem Jahr Elternzeit geboren wird. Dass man dann nur ganz wenig geld bekommt (300€). Da ich letzten Monat dachte ich wäre wieder schwanger (gott sei dank nicht der fall ) wollte ich mich mal erkundigen wie das dann in zukunft wäre :)

von KiWuBiene am 20.01.2021, 16:21



Antwort auf Beitrag von KiWuBiene

Meine beiden kleinen sind 1 1/2 Jahre auseinander. Bei kind nr.2 wurde das Gehalt vor der 1.elternzeit als Berechnung genommen

von babymv am 20.01.2021, 17:19