Hallo Mädels.
Mein Mann ist berufstätig und arbeitet Vollzeit.
ET bei uns ist der 1.06
Er möchte 2 Monate direkt nach der Entbindung in Anspruch nehmen.
Ich weiß nur dass ich min 7 Wochen bis zum Geburtstermin den formlosen Antrag abgeben muss. Ok den voraussichtlichen Geburtstermin kann ja eintragen.
Aber im Wirklichkeit weißt ja niemand wann das Baby kommt.
Wie wird es richtig gemacht? Das mein Mann wirklich ab dem KS (falls geplanter klappt und es nicht wieder was dazwischen kommt) zu Hause bleibt???
Bitte um Aufklärung
Danke im Voraus
von
alisa05
am 21.02.2019, 18:42
Hallo.
Es heißt ja das er MINDESTENS 7 Wochen vor Et den Antrag einreichen muss. Von daher kann er ja den Antrag theoretisch auch jetzt einreichen um bei einer früheren Geburt die 7 Wochen einzuhalten.
Liebe Grüße
von
Sissi04
am 21.02.2019, 18:45
Es zählt der ET, nicht wann das Kind dann wirklich kommt. Er soll aber eben darein schreiben das er für den ersten und zweiten Lebensmonat EZ nimmt und der voraussichtliche ET eben der 1.06 ist.
von
Felica
am 21.02.2019, 19:38
Der ET zählt für den Antrag, für die Zeit des Elterngeldes allerdings der tatsächliche Termin. Reinschreiben, dass er ab Geburt, voraussichtlicher ET am xx.xx., Elternzeit nehmen wird.
Und Vorsicht mit Tipps wie deutlich vorher abgeben. Mein Mann hat mal freundlicherweise beim ersten Kind wegen der Urlaubsplanung und der Nachfrage des Abteilungsleiters bereits im Mai den Antrag abgegeben für mehrere Monate ab Ende September. Um dann im Mitte Juni ganz zufällig die Kündigung zum 1.10.
Konnte man sich natürlich denken, besonders, da er noch im Mai wer weiß wie gelobt wurde im Mitarbeitergespräch. Fand der Betriebsrat auch nicht so witzig, ist aber (allerdings hoher Abfindung von fast einem halben Jahresgehalt nach nur einem Jahr Firmenzugehörigkeit) dann so von allen akzeptiert worden.
von
tanzmit
am 22.02.2019, 06:56