Schwanger - wer noch?

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bitte um hilfe schwanger

Thema: bitte um hilfe schwanger

hallo ich habe ein Problem. Ich habe eine gute Freundin die leider sehr weit weg von mir wohnt aber mir ihr Problem gesagt hat und um hilfe bat. Sie ist 22 und schwanger und bekommt am 7 November ihren Mutterpass. Seit ihr Freund und ihre Familie wissen das sie schwanger ist will niemand mehr kontakt mit ihr haben. Sie steht komplett alleine da aber will definitiv nicht abtreiben was ich gut finde denn ich habe auch ein kleines Kind und es gibt nichts schöneres. :) Auf jedenfall arbeit sie zurzeit in einem Wellnesshotel als Masseurin und kann aber durch den stress und ihren Kreislauf deswegen warscheinlich das nicht durchziehen meinte sie. Da sie in der Probezeit ist wird ihr Chef sie eh kündigen da sie ja schwanger ist. Sie hat eine kleine Wohnung aber weiß jetzt nicht genau wohin sie gehen soll und wie es weiter gehen soll. Der vater will ja nicht einmal das Kind anerkennen sagte er zu ihr. Sie ist total verzweifelt und ich habe keine Ahnung wie ich ihr helfen kann. Ich habe nur gemeint evtl alg2 beantragen aber da kenn ich micht nicht aus in diesem fall wenn sie ja Probezeit hat und ne Wohnung und das dauert ja ewig und sie stände ohne Geld da. lg

von Tixi am 04.11.2013, 11:51



Antwort auf Beitrag von Tixi

1. Sonderfall: Kündigungsschutz in der Probezeit Während der Probezeit besteht grundsätzlich der Kündigungsschutz und einer schwangeren Arbeitnehmerin darf nicht gekündigt werden. Zwei Varianten sind jedoch zu unterscheiden: Ist im Arbeitsvertrag vereinbart worden, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Probezeit automatisch endet, so besteht im Anschluss an die Probezeit wie bei einem befristeten Arbeitsvertrag kein Kündigungsschutz mehr. Ist die Probezeit Bestandteil eines unbefristeten Arbeitsvertrages, so besteht der Kündigungsschutz auch nach Ablauf der Probezeit weiter. 2. Sie soll erstmal 1. klären und vielleicht ist 3. dann gar kein Thema. 3. Wenn sie ohne Job dasteht kann sie selbstverständlich ALG2 beantragen. Sollte die Bearbeitung etwas dauern dann unbedingt wegen rückständiger Miete den Vermieter kontaktieren. Ohne alles steht sie nicht da.

von mf4 am 04.11.2013, 11:55



Antwort auf Beitrag von mf4

okei gut das geb ich mal weiter. sie geht heute zur Diakonie oder wie das bei denen heisst und fragt man nach. leider kenn ich mich bei ihr eben nicht aus weil sie 400 oder mehr km weg wohnt^^

von Tixi am 04.11.2013, 12:06



Antwort auf Beitrag von Tixi

Wahrscheinlich ist alles ganz easy. Sie behält den Job und somit ihr Einkommen. Wohnt denn der nette Typ bei ihr, denn ihr das Kind gemacht hat, keine Kondome kennt und nun damit nichts zu tun haben will?

von mf4 am 04.11.2013, 12:12



Antwort auf Beitrag von mf4

also hab sie grad gefragt sie hat mir ihren vertrag geschickt da steht "wärend der Probezeit kann das arbeitsverhältniss beiderseits gekündigt werden mit einer frist von zwei Wochen. was soll ich dazu sagen?

von Tixi am 04.11.2013, 12:35



Antwort auf Beitrag von Tixi

ja klar steht das so so ist das auch üblich mit Schwangerschaft als Kündigungsgrund hat das aber nichts zu tun

von mf4 am 04.11.2013, 12:38



Antwort auf Beitrag von mf4

Ist der Arbeitsvertrag, der nach der Probezeit folgen sollte unbefristet?

von mf4 am 04.11.2013, 12:41



Antwort auf Beitrag von Tixi

Eine mutige und gute Entscheidung von Deiner Freundin. Herzlichen Glückwunsch an die verantwortungsvolle werdende Mama. In der Schwangerschaft darf nicht gekündigt werden, Voraussetzung ist natürlich, dass der Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß. Wenn sie eine Kündigung bekommt, kann sie dies aber immer noch 2 Wochen lang nachholen. Dann ist die Kündigung nicht rechtens. Wenn dieser Fall wirklich eintreten sollte, sollte sie sich einen Rechtsanwalt nehmen. Selbst wenn sie ein Beschäftigungsverbot bekommen sollte, würde sie das Gehalt unverändert weiter bekommen. Wegen der Gesamtsituation sollte sie sich gut beraten lassen, Pro familia, Diakonie, Caritas... bieten Beratungen an, die umfassend beraten. Wenn der werdende Vater jetzt schon ankündigt, die Vaterschaft nicht anzuerkennen, sollte sie sich zudem mit dem Jugendamt in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen besprechen. Ggf. muss nach der Geburt gerichtlich die Vaterschaft festgestellt werden, insbesondere um Unterhaltsansprüche geltend machen zu können. Wenn Deine Freundin ein zu geringes Einkommen hat, werden die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten hierfür vom Staat übernommen; je nach Einkommen muss man auf die Kosten Raten zahlen. Zu der kleinen Wohnung: Wir wohnen als dreiköpfige Familie in einer 50 qm Wohnung und das 2. ist unterwegs. Wir hoffen auch, dass wir bis dahin eine größere Wohnung haben, aber wenn es nicht so sein sollte, bekommen wir das schon hin. Ein Baby braucht erst mal nicht so viel Platz. Solange sie Platz für einen Wickeltisch und ein Babybett schaffen kann, reicht das doch für´s allererste.

von Halluzinelle von Tichy am 04.11.2013, 12:33



Antwort auf Beitrag von Tixi

Hallo Tixi, die Kündigungsfrist, die im Arbeitsvertrag steht gilt ja nur unter "normalen" Umständen. Wenn sie schwanger ist, tritt das Mutterschutzgesetz in Kraft. Sie darf dann während der Probezeit nicht gekündigt werden! (Hat ja mf4 schon gut erklärt) Sollte sie vom Arzt ein Beschäftigungsverbot bekommen, entstehen weder ihr noch ihrem AG finanzielle Nachteile. Sie bekommt weiterhin ihren vollen Lohn und der AG bekommt das Geld über eine Versicherung wieder zurück. Also da muss sie sich eigentlich keine Sorgen machen... Am besten lässt sie sich da mal persönlich beraten....das nimmt ihr sicher einige Sorgen von den Schultern!! Sehr traurig, dass ihre Familie so gar nicht hinter ihr steht!

von Judith84 am 05.11.2013, 16:00