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Bestätigung Vätermonate vom Arbeitgeber

Thema: Bestätigung Vätermonate vom Arbeitgeber

Hallo zusammen, ich soll für den AG von meinem Mann ( er arbeitet 1 Monat Teilzeit und bleibt später einen Monat ganz daheim ) dieses Bestätigungsschreiben über den Zeitraum der Elternzeit vorbereiten, das man für den Elterngeldantrag braucht. Könnt ihr mir sagen ob´s da im I-Net irgendwo Vorlagen dafür gibt, oder ob da ein ganz formloses Schreiben?? ( hiermit bestätigen wir Herrn XY aufgrund der Geburt seines Sohnes/ seiner Tocher ( Name, Geburtsdatum ) dass im Zeitraum von - bis Teilzeit mit XX Wochenstunden gearbeitet wird und er im Zeitraum von - bis komplett in Elternzeit ist ) Vielen Dank für eure Hilfe! Liebe Grüße, Eliza

Mitglied inaktiv - 07.04.2010, 10:33



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Hallo, wir hatten das damals formlos gemacht, wurde auch so angenommen. Aber es gibt bestimmt im Internet Vorlagen dafür, da kenne ich mich aber nicht so aus. Google am Besten mal. Alles Gute.

Mitglied inaktiv - 07.04.2010, 10:42



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Du sollst das vorbereiten???? DAs soll der Arbeitgeber selbst schön schreiben. So was habe ich ja nie gehört, dass man selbst für AG Schreiben entwirft. Ansonsten klingt der Text gut, würde so lassen... Mein Mann wird auch Elternzeit nehmen, allerdings ohne Teilzeit. Da braucht man auch keine Bestätigung vom AG. Man stellt den Antrag und das wars. Sollte 7 Wochen vor Antritt gestellt werden, ansonsten ist er nicht gültig und wird nicht anerkannt. Außerdem wird Zentrum für Familie und Soziales, wo man eben Elterngeld bekommt, selbst Formulare an Arbeitgeber senden, wo dieser dann bestätigen muss. Es ist mir neu, dass man überhaupt so ein Schreiben braucht. Habe selbst auch ARbeit viele Väter, die Elternzeit genommen haben und wie geschrieben, haben nur Formulare von ZFS ausgefüllt bzw. die Teilzeit bestätigt oder Zusatzvereinbarung erstellt. LG Lena

Mitglied inaktiv - 07.04.2010, 10:42



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PS: Ich mußte übrigens von meinem AG auch sowas haben, das Schreiben hatte ich auch selber aufgesetzt und nur unterschreiben lassen.

Mitglied inaktiv - 07.04.2010, 10:43



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Ok, dann werd ich das mal so schreiben! Vielen Dank! LG

Mitglied inaktiv - 07.04.2010, 10:53



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Man sind die Faul! Das gehört zu meinem Job und die MA sind ja noch unwissender als "wir". Na ja, jeder AG ist halt anders. Ich hoffe, ihr habt den Antrag aber rechtzeitig abgegeben. LG Lena

Mitglied inaktiv - 07.04.2010, 10:55



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Wir hatten kein Problem damit selber zu schreiben, war ja nur ein Satz. Meine Bestätigung hat auch nicht die Elterngeldstelle benötigt, sondern der SB meines AG. Das hatte ich vergessen dazu zu sagen.

Mitglied inaktiv - 07.04.2010, 11:14



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die sind wirklich faul!!! Mündlich hat mein Mann gleich Bescheid gegeben, als er seinem Chef davon erzählt hat... war so ca. 20 SSW. Und das schriftliche hab ich ihm grad per E-Mail geschickt. Ist doch aber für die Stelle vom Elterngeld??? Muss ich bei unseren AG auch einen schriftlichen Antrag stellen??? LG

Mitglied inaktiv - 07.04.2010, 11:18



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uiii, das ist aber schlecht. Klar ihr müsst beide das schriftlich machen. Mann 7 Wochen vor Eintritt. Wenn er sofort nach GEburt bleiben will also 7 Wochen vor ET. Sonst hat er kein Kündigungsschutz!!!! Frau direkt nach GEburt und zwar fest für mindestens 2 Jahre. Wir hatten einen Fall, wo der MA zu spät gestellt hat. Da war das Theater groß. WIr haben dann nachgegeben, weil wir den Mann los werden wollten. Der kommt auch nicht mehr nach der Elternzeit. Hätten wir aber anders gehandelt, könnten wir den Antrag ablehnen und ihm dann kündigen. Das wäre dann ins blaue gegangen. HOffe für euch, dass der AG das nicht weiß. WEiß aber nicht, ob dein Mann dann trotzdem Kündigungschutz behält oder nich. LG Lena

Mitglied inaktiv - 07.04.2010, 11:27



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Vielen Dank für die Info! Dann mache ich gleich noch einen Antrag für meinen Mann fertig und hoffe dass dann alles passt!!! Liebe Grüße, Eliza

Mitglied inaktiv - 07.04.2010, 11:39