Hallo,
ich arbeite im Moment Teilzeit (Lehrerin NRW Beamtin) und möchte im nä. Schuljahr wieder Vollzeit arbeiten. Was würde passieren wenn ich dann schwanger wäre?
Also wenn ich beispielsweise nach den Sommerferien in Vollzeit starten wollte aber kurz vor Ende der Ferien der Mutterschutz beginnen würde? Bekäme ich dann im Mutterschutz trotzdem die Besoldung entsprechend einer Vollzeitstelle oder nur entsprechend der Teilzeitstelle, die ich bis vor den Ferien hatte?
Hat jemand so eine Erfahrung gemacht?
Würde mich freuen, wenn ihr mir antworten könntet.
von
iti34
am 26.11.2012, 20:24
soweit ich weiß werden für das mutterschaftsgeld die bezüge der letzten 12 wochen als berechnungsgrundlage gewertet.... elterngeld die bezüge der letzten 12 monate !!!
von
matz
am 26.11.2012, 21:05
Genau so ist es, Mutterschutzgeld, wird aus den letzten drei Monaten vor Beginn des Mutterschutzes berechnet, Elterngeld aus den letzten 12 Monaten vorher.
von
Jola0407
am 26.11.2012, 21:31
Als verbeamtete Lehrerin bekommst du in NRW im Mutterschutz ganz normal dein Gehalt weiter, in dem von dir geschilderten Fall würdest du dann auch das Vollzeitgehalt bekommen.
von
KatPa
am 26.11.2012, 23:29