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Besoldung im Mutterschutz

Thema: Besoldung im Mutterschutz

Hallo, ich arbeite im Moment Teilzeit (Lehrerin NRW Beamtin) und möchte im nä. Schuljahr wieder Vollzeit arbeiten. Was würde passieren wenn ich dann schwanger wäre? Also wenn ich beispielsweise nach den Sommerferien in Vollzeit starten wollte aber kurz vor Ende der Ferien der Mutterschutz beginnen würde? Bekäme ich dann im Mutterschutz trotzdem die Besoldung entsprechend einer Vollzeitstelle oder nur entsprechend der Teilzeitstelle, die ich bis vor den Ferien hatte? Hat jemand so eine Erfahrung gemacht? Würde mich freuen, wenn ihr mir antworten könntet.

von iti34 am 26.11.2012, 20:24



Antwort auf Beitrag von iti34

soweit ich weiß werden für das mutterschaftsgeld die bezüge der letzten 12 wochen als berechnungsgrundlage gewertet.... elterngeld die bezüge der letzten 12 monate !!!

von matz am 26.11.2012, 21:05



Antwort auf Beitrag von iti34

Genau so ist es, Mutterschutzgeld, wird aus den letzten drei Monaten vor Beginn des Mutterschutzes berechnet, Elterngeld aus den letzten 12 Monaten vorher.

von Jola0407 am 26.11.2012, 21:31



Antwort auf Beitrag von iti34

Als verbeamtete Lehrerin bekommst du in NRW im Mutterschutz ganz normal dein Gehalt weiter, in dem von dir geschilderten Fall würdest du dann auch das Vollzeitgehalt bekommen.

von KatPa am 26.11.2012, 23:29