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Bescheinigung wegen Mutterschutz

Thema: Bescheinigung wegen Mutterschutz

Hallo, wer von euch hat den Schein vom FA wegen dem Mutterschutz schon bekommen? Ich habe seit November ein Beschäftigungsverbot. Was trage ich auf der Rückseite als letzen Arbeitstag ein? Der reale letzte Tag oder der letzte Tag des Beschäftigungsverbotes? Arbeitsentgeld steht mir bis zum letzten Tag des Beschäftigungsverbotes zu oder? Was versteht man unter 5.? LG Susan

von kleinePrinzessin2008 am 10.04.2012, 12:29



Antwort auf Beitrag von kleinePrinzessin2008

Hallo, Gehalt steht Dir auch im Beschäftigungsverbot zu. Als letzten Arbeitstag trägst Du den Tag ein, an dem Du tatsächlich gearbeitet hast, in Deinem Fall nicht den Beginn des Mutterschutzes. (Bei mir war´s genauso) Was unter Punkt 5 steht, weiß ich leider nicht mehr. Grüße

von Kristen am 10.04.2012, 12:34