Thema:
beschäftigungsverbot
Hallo ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich arbeite in einer Zeitarbeitsfirmer als examinierte Altenpflegerin, da ich Schwanger bin kann mein chef mich nicht mehr einsetztenoder bzw. will es nicht . Er meinte ich soll mir ein Beschäftigungsverbot geben lassen. Meine Frauenärztin meinte sie kann mir aus diesen Grund kein Verbot erteilen, Obwohl sie von den Risiken weis . Hat jemand erfahrung damit und kann mir Tipps geben.
von
sandra2210
am 31.03.2012, 12:27
eig. musst dein FA dir sowas austellen.
von
Baby_2011_Xx
am 31.03.2012, 12:33
juhu...
hab es jetzt schon zum 2ten mal bekommen, bin Krankenschwester und darf deshalb nicht arbeiten...beim ersten mal von meinem Arbeitgeber und diesmal von meiner Frauenärztin! Also wenn dein FA sich streubt, lass es dir doch von deiner Firma austellen!?
Liebe Grüsse...
von
DieTini
am 31.03.2012, 12:39
Ich durfte rein gesetzlich ab der 14. SSW nicht mehr arbeiten gehen (in meinen Beruf) und bekam ein BV von meinen Arbeitgeber.
Gruß
von
AIIisonCameron
am 31.03.2012, 13:02
ich durfte auch gesetzlich nach der 12 woche nicht mehr in meinem Beruf ( Kraftfahrerin) arbeiten mir musste auch mein Arbeitgeber das BV aussprechen zwar ungern aber er kam nicht drum herrum
von
pünktchen81
am 31.03.2012, 17:43
erstmal hallo aus dem januar 2011 bus, ist zwar nu schon was her aber ich hatte zwar kein verbot in dem sinne sondern konnte für meine zeitarb.firma auch keine 12 std nachtschichten mehr machen für die ich eingestellt war.
der ARBEITGEBER hat mich dann freistellen müssen und bis zum mutterschaftsurlaub weiter meinen normalen lohn zahlen.
haben uns beim BUNDESMINISTERIUM informiert und uns weiterleiten lassen an die die dafür zuständig sind und die haben sich dann mal mit meinem damaligen chef unterhalten und dann ging alles ganz schnell und ich war zuhause.
der gyn schreibt nur dieses verbot aus wenn gefahr für dich oder das kind besteht und das ist ja nicht der fall.
also wird deine firma wohl zahlen dürfen.
meld dich bei dem ministerium und frag wer für schwangere und dessen arbeitszeiten zuständig ist und schilderen denen das problem und die werden sich mit deiner firma in kontakt bringen.
alles gute Deborah
von
zauberinsel
am 31.03.2012, 14:04
ich habe damals von meiner FA auch ein Beschäftigungsverbot bekommen, weil ich bei der Blutspende arbeite, aufgrund der Risiken, ging ohne Probleme, und da stand drin weil Gefahr für Mutter und Kind besteht...
von
Puschi83
am 31.03.2012, 14:12
Die selbe Diskussion hatte ich mit meinen AG auch. Er hat dann mit der Frauenärztin das ausdiskutiert.
Und da ich nur stand auf Arbeit udn mir mein AG keine andere Stelle geben konnte musste er mir eins ausstellen. Er wußte das nicht genau das er das auch darf. Aber erst mal die Hölle heiss machen.
Wenn der Ag kein anderen Job für dich hat, muss er dir ein BV geben nicht die Frauenärztin. Die Frauenärztin gibt nur eins wenn z.Bsp. GMH zu kurz ist, Frühgeburt droht oder eine Risikoschwangerschaft ist.
Aber was noch alles dazu zählt keine Ahnung. Frag doch mal im Expertenforum nach.
von
nela1806
am 31.03.2012, 16:28
Vielen dank an euch werd mal sehn wie es läuft , habt mir echt geholfen wusste nicht das die Firmer einen frei stellen kann , werd es morgen mal mein chef sagen wenn alles gut geht. lg
von
sandra2210
am 31.03.2012, 17:14
Wenn sie von den Risiken weiß?
Wegen solchen Aussagen würde ich den Arzt wechseln.
von
Andeg75
am 31.03.2012, 19:51
glaub mir die alte die hatte die ist schlimmer!! nein sie kann aus berufsgründen nicht weil dafür der betriebsarzt und arbeitgeber zuständig sind sie kann nur bei risiko schwangerschaften ein BV austellen, war aber bei meiner firmer hab sofortiges BV mit Lohnfortzahlung
von
sandra2210
am 02.04.2012, 13:36