Ich kann mich kaum zurückerinnern, aber da bekommt man doch vom Arzt so nen kleinen Zettel, wo der ET drauf steht oder?
Diesen muss ich dann an die KK schicken? Und setzt die KK sich dann mit dem Arbeitgeber in Verbindung oder wie ist das?
Gruß
Mitglied inaktiv - 15.06.2011, 15:13
Antwort auf diesen Beitrag
Hallo,
der Frauenarzt darf frühestens 7 Wochen vor dem Entbindungstermin die "Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung " ausstellen. Dann Rückseite ausfüllen u. an Kk Schicken. Die fordern beim Arbeitgeber eine Verdienstbescheinigung an und berechnen nach Eingang das Mutterschaftsgeld.
Liebe Grüße
spatz
von
Spatz
am 15.06.2011, 15:15
Antwort auf diesen Beitrag
Der korrekten Antwort von Spatz kann ich nur noch den Hinweis hinzufügen, für den AG lieber eine Kopie von der ärztl. Bescheinigung machen. Oft wollen die AG das für ihre Unterlagen haben.
LG
von
wolke76
am 15.06.2011, 16:54
Antwort auf diesen Beitrag
ich schließe mich den beiden oben an. du bekommst für die 6 wochen VOR geburt mutterschaftsgeld von der KK. 13 euro pro tag, der rest zu deinem normalen gehalt wird vom AG gezahlt. nach der geburt bekommst du vom standesamt ne geburtsbescheinigung, die schickst du zur KK und dann bekommst du den zweiten teil des mutterschaftsgeldes für die 8 wochen NACH der geburt.
alles gute
von
Tuffie23
am 15.06.2011, 17:36