verlängerung elternzeit um 6 monate -> zustimmung AG erforderlich?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: verlängerung elternzeit um 6 monate -> zustimmung AG erforderlich?

hallo frau bader, ich hatte neulich mal bei ihnen angefragt, ob ich nach 2 jahren die elternzeit auch nur um 6 monate weiter verlängern könnte, was sie mir bejaht haben. nun hätte ich hierzu nochmal einige fragen: habe ich grundsätzlich ein anrecht auf weitere verlängerung um "nur" 6 monate oder ist dies von der zustimmung und vom wohlwollen des arbeitgebers abhängig? (meine nachfolgerin ist nämlich bereits auf jobsuche, was allgemein bekannt ist) könnte ich - falls es mit meinem einstieg danach nicht klappt - nochmal 6 monate bis zur vollen zeit von 3 jahren "nachverlängern" oder ist dies nicht mehr möglich? wie lange vor ablauf der elternzeit muß ich mich beim arbeitgeber zurückmelden mit meiner entscheidung? herzlichen dank für ihre hilfe! ihr forum ist spitze!!!! Ela

Mitglied inaktiv - 07.11.2010, 11:07



Antwort auf: verlängerung elternzeit um 6 monate -> zustimmung AG erforderlich?

Hallo, machen Sie es doch lieber so, dass Sie für das 3. J. EZ nehmen u TZ arbeiten, wenn es gar nicht klappt, können Sie zurück in die Ez gehen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.11.2010



Antwort auf: verlängerung elternzeit um 6 monate -> zustimmung AG erforderlich?

Hallo, zu Beginn muss man sich für die ersten 2 LJ festlegen. Zu Beginn des 3. LJ muss man sich dan für den Rest festlegen. Denn auch der AG braucht Palnungssicherheit. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 07.11.2010, 18:06



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