Hallo Frau Bader, ich bin bayerische Beamtin und habe meine Tochter am 15.4.13 und meinen Sohn am 9.4.15 bekommen. Seit September 2017 bin ich wieder als Teilzeitkraft in Elternzeit beschäftigt, diese endet jedoch am 9.4.18. Da ich für meine Tochter die volle Elternzeit nicht genutzt habe, lautet meine Frage, ob ich dieses eine Jahr noch nachträglich anhängen kann um jeweils auf die vollen drei Jahre zu kommen. Ich danke Ihnen für Ihre Antwort!
von gretel78 am 21.09.2017, 11:18