Frage: Übertragung Pflegetage Kind

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zur Übertragung der Pflegetage bei Krankheit des Kindes. Ich hoffe, dass Sie mir weiterhelfen können. Mein Mann ist in einer Wäscherei angestellt und wird diese voraussichtlich in diesem Jahr übernehmen, da der Eigentümer in Rente geht und sie in guten Händen wissen will. Momentan ist er als Fahrer angestellt. Wir haben eine kleine Tochter, die in die Kinderkrippe geht und des Öfteren schon krank war und dies wohl auch immer mal wieder werden wird. Nun steht uns beiden als Angestellte ja 10 Tage Pflege für das Kind im Jahr zu. Wie sieht das bei Selbständigkeit aus? Wie müssten wir das regeln, wenn die Firma auf mich läuft und er bei mir angestellt ist? Praktisch würde es leider nur so gehen, dass er den ganzen Tag die Wäsche wäscht, mangelt usw. und eine weitere Person (das, was er jetzt tagsüber macht) die Wäsche zu den Kunden fährt oder sie abholt). Er kann ja nicht arbeiten und gleichzeitig unsere Tochter im Krankheitsfall betreuen. Meine 10 Tage waren in 2009 so schnell weg und seine ebenfalls. Ich weiß, dass die Pflegetage des einen auf den anderen Partner übertragen werden können. Allerdings muss da der AG zustimmen. Bei mir ist es so, dass eine Koll. dies versucht hatte, aber es wurde abgelehnt. Allerdings arbeitet der Kindsvater in einer größeren Firma, wo die Vertretung abgesichert ist. Könnte man sich in unserem Fall bessere Chancen auf diese Übertragung ausrechnen, da es nur ein 2-Mann-Unternehmen ist? Und muss man die Ablehnung des AG akzeptieren? Gesetzlich stehen einem ja 20 Tage pro Kind zu. Wenn es aber nicht umsetzbar ist u. nur ein Elternteil die Betreuung des Kindes übernehmen kann, muss dann der AG der Übertragung zustimmen? Anderenfalls verliert man ja gesetzl. zustehendes Geld. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Freundliche Grüße, Diana

Mitglied inaktiv - 20.01.2010, 12:13



Antwort auf: Übertragung Pflegetage Kind

Hallo, der § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V regelt diese Rechtsansprüche eindeutig. Es besteht nach § 45 Abs. 1 - 3 Sozialgesetzbuch (SGB) V ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer von zehn Arbeitstagen für jedes Kind pro Kalenderjahr (vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html) . Diese Freistellung ist bei Verheirateten/ Zusammenlebenden der Mutter und dem Vater zu gewähren, d. h., jeder hat Anspruch auf zehn Arbeitstage je eigenes Kind. Als Höchstdauer nennt das Gesetz jedoch maximal 25 Arbeitstage für Mutter und 25 für den Vater, unabhängig von der Kinderzahl. Eine Übertragung von einem Ehegatten auf den anderen ist dabei nicht vorgesehen, sonst würde einer der Arbeitgeber ja benachteiligt werden. Allerdings sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Es muss ärztlich bestätigt werden, dass das Kind der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege bedarf, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen und pflegen kann und schließlich, das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Zeit der Freistellung wird von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt, es sei denn, dass durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine Entgeltfortzahlung gewährt wird. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht für alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sind beide Ehepartner privat versichert, so besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V. Ist ein Ehepartner privat und der andere Ehepartner gesetzlich versichert, so ist entscheidend bei welchem Ehepartner die Kinder mitversichert sind. Für den Fall, dass die Kinder dem Ehepartner zugeordnet sind, der privat versichert ist, so fallen die Kinder nicht unter den Geltungsbereich des SGB, da dessen Bestimmungen nur für gesetzlich Versicherte bindend gelten. Dies gilt unabhängig davon, ob der andere Ehepartner noch gesetzlich versichert ist. Eine Familienversicherung Ihrer Kinder liegt hier nicht vor. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.01.2010



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Aussicht auf Übertragung alleiniges Sorgerecht(?)

Sehr geehrte Frau Bader, mein momentane Situation ist im Detail recht Komplex; dennoch möchte ich versuchen, Ihnen das Wesentliche so zu umschreiben, dass Sie mir hoffentlich zumindest eine Tendenz zu der oben genannten Frage stellen können. Der KV und ich waren „ausführend“ nie wirklich zusammen und haben auch nie zusammen gelebt. Dennoch ...


Übertragung Elternzeit

Hallo, Muss ich das dritte Jahr Elternzeit bei meinem neuem Arbeitgeber schriftlich übertragen lassen? Ich habe es bei meinem alten Arbeitgeber noch nicht eingefordert oder angemeldet und würde es gerne beim neuen Arbeitgeber zwischen dem Vierten und sieben Lebensjahr nehmen wollen. Ich möchte kein Versäumnis erleben bzw nicht dass das dritte...


Elternzeit Übertragung

Hallo wir haben zwei Söhne (geboren Im Mai 2015 und im Januar 2018) Für den kleineren hat mein Mann drei jahre Elternteilzeit mit 30 Wochenstunden in Anspruch genommen. Für den großen gar keine Elternzeit. Im elternzeitantrag für unseren jüngeren Sohn hatten wir aber geschrieben,dass wir die 12 Monate,die übertragen werden können, übertragen möchte...


Darf mein Arbeitgeber meinen Antrag auf Übertragung der Elternzeit ablehnen?

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in der Elternzeit mit unserem zweiten Kind. Die Elternzeit vom ersten Kind habe ich damals wegen der erneuten Schwangerschaft vorzeitig beendet. Ich würde gerne jetzt die restliche Elternzeit vom ersten Kind an die Elternzeit von dem zweiten Kind hinten anhängen. Darf der Arbeitgeber meinen Antra...


Übertragung Elternzeit bei neuem Arbeitgeber

Mein 1. Kind ist im Juli 2015 geboren. Somit wurde mir ja automatisch die Elternzeit die ich nicht genommen habe, bis zum 8. Lebensjahr übertragen. Nun habe ich aber die Elternzeit von Kind 1 bei AG "Alt" genommen, während der Elternzeit für Kind 2 dann bereits bei AG "Neu" gearbeitet und schlussendlich dann die Elternzeit durch Aufhebungsvert...


Antrag auf Übertragung der Elternzeit

Hallo! Ich habe 2 Kinder (2014 und 2018 geboren). Nun möchte ich die restliche Elternzeit nach dem 3. Lebensjahr nehmen, habe allerdings bisher keinen Antrag auf Übertrag gestellt. Stelle ich diesen Antrag habe ich keinen Kündigungsschutz, richtig? Ich möchte so schnell wie möglich Elternzeit nehmen, kann ich die Anträge zusammen stellen? Weil mein...


Übertragung Elternzeit bei neuem AG

Liebe Frau Bader, meine Tochter ist vor dem 01.07.2015 geboren und ich habe für sie 12 Monate Elterngeld in Anspruch genommen. (Damals im Studentenstatus, deswegen keine Elternzeit bei einem AG beantragt.) Nun möchte ich Antrag auf Übertragung von 10 Monaten Elternzeit in mein aktuelles Arbeitsverhältnis stellen. Ist das möglich? AG sagt nei...


Übertragung Kindergeld / Steuerklasse

Guten Tag, Freunde von mir möchten gern auswandern, die große Tochter (17, Okt 23: 18) allerdings hierbleiben und ihr Abitur fertig machen. Sie würde gern zu mir ziehen. Wie verhält es sich rechtlich? Meine Freundin meinte, dass sie auch Miete zahlen würden oder so. Ich lebe alleine, meine Söhne, die volljährig sind, sind hier zwar noch mit Zweit...


Übertragung Kinderfreibetrag

Guten Tag, der Kindsvater meiner beiden Kinder hat seit mehr als 4 Jahren keinerlei Umgang mehr mit Ihnen (er möchte nicht). Er hat für beide Kinder jedoch noch jeweils den hälftigen Kinderfreibetrag. Macht es Sinn beim Finanzamt die Übertragung der kompletten Kinderfreibeträge auf mich zu beantragen? Danke und beste Grüße.


Frist zur Übertragung gleichwertiger Aufgaben nach Rückkehr aus Elternzeit

Hallo Frau Bader, gibt es eine Frist bis wann der Arbeitgeber darüber den Arbeitnehmer informieren muss, wenn er nach der Rückkehr aus der Elternzeit nicht dieselben Aufgaben wie vor der Elternzeit, sondern andere gleichwertige Aufgaben übertragen möchte? Muss diese Absicht bis zum Tag der Rückkehr schon durch den Arbeitgeber kommuniziert sei...