Mein 1. Kind ist im Juli 2015 geboren.
Somit wurde mir ja automatisch die Elternzeit die ich nicht genommen habe, bis zum 8. Lebensjahr übertragen.
Nun habe ich aber die Elternzeit von Kind 1 bei AG "Alt" genommen, während der Elternzeit für Kind 2 dann bereits bei AG "Neu" gearbeitet und schlussendlich dann die Elternzeit durch Aufhebungsvertrag bei AG "alt" beendet.
Ich habe noch 1 Jahr übrig von Kind 1, welches ich überlege, zur Einschulung nächstes Jahr z Teil zu nehmen.
Ich hab auch eine Bestätigung über die Menge an genommenen Elternzeit von AG "alt".
Kann sich AG "neu" quer stellen?
von
Lovie
am 01.08.2021, 16:54
Antwort auf:
Übertragung Elternzeit bei neuem Arbeitgeber
Hallo,
wenn das Kind vor dem 1. Juli 2015 geboren worden ist, können Sie die restliche Elternzeit nehmen, ohne dass der Arbeitgeber zustimmen muss.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.08.2021
Antwort auf:
Übertragung Elternzeit bei neuem Arbeitgeber
Nein, kann er nicht.
Das Einzige was er von dir verlangen kann ist die Bescheinigung, wie viel Elternzeit du bereits bei AG 1 verbraucht hast. Diese hast du ja. Dann weiß er, wie viel Elternzeit dir noch zusteht.
Gegen die Nutzung der Restzeit von Kind 1 kann er sich nicht wehren. Denk aber dran, dass du diese Elternzeit mindestens 13 Wochen vorher beim Arbeitgeber anmelden musst.
von
Dojii
am 04.08.2021, 08:43