Guten Tag, mein Sohn ist 2014 geboren und ich hatte bis zum 2 Geburtstag bei meinem Hauptarbeitgeber Elternzeit. nun arbeite ich wieder dort. Ich bin am überlegen ob ich nächstes Jahr noch ein Jahr "Elternzeit" nehmen möchte. Da ich kein gutes Verhältniss zu meinem Chef habe und bereits wegen "Sonderurlaub nach dem Gesetzt zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugensarbeit" vor die kirchliche Schiedsstelle gehen musste, möchte ich mich auf alle eventuallitäten vorbereiten... Ich habe damals keine "Übertragung" beantragt- ich wusste auch nicht dass ich das müsste... Ich weiß, dass ich das jetzt noch kann und auch meine frist für eine spätere Beantragung der Elternzeit 7 Wochen sind. Aber, ich rechne mit einer Ablehnung, auch wenn mein Arbeitsplatz einfach ersetztbar wäre ( Ich bin Physiotherapeutin in einem Heim für behinderte Kinder). was sind "unschlagbare" Begründungen seitens meines Arbeitgebers welche er anbringen kann um es mir zu verweigern? bzw wie sind erfahrungsgemäß die Aussichten wenn man dagegen vorgeht? --erstmal geht es nur um den Antrag auf übertragung, denn wenn ich es richtig verstanden habe ist- wenn er dem zustimmt- die spätere Elternezeit schon automatisch genehmigt, oder? Vielen Dank für eine Antwort
von Fidelio am 14.03.2019, 09:05