Antrag auf Übertragung der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Antrag auf Übertragung der Elternzeit

Hallo! Ich habe 2 Kinder (2014 und 2018 geboren). Nun möchte ich die restliche Elternzeit nach dem 3. Lebensjahr nehmen, habe allerdings bisher keinen Antrag auf Übertrag gestellt. Stelle ich diesen Antrag habe ich keinen Kündigungsschutz, richtig? Ich möchte so schnell wie möglich Elternzeit nehmen, kann ich die Anträge zusammen stellen? Weil mein Kind vor 2015 geboren ist beträgt die Frist 7 Wochen? Wie gehe ich am besten vor? Oder sollte ich auf Nummer sicher gehen und die Elternzeit für Kind 2 / 2018 geboren nehmen mit einer Frist von 13 Wochen?

von Phing am 01.10.2021, 19:57



Antwort auf: Antrag auf Übertragung der Elternzeit

Hallo, Kind 1: Antragsfrist 7 Wo., bis zu 12 Mo möglich wenn der AG zustimmt Kind 2: Antragsfrist 7 Wochen, wenn Kind unter 3, sonst 13 Wo., es können bis zu 24 Mo. genommen werden, AG muss nicht zustimmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.10.2021



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