hat die oma ein umgangsrecht mit dem enkelkind?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: hat die oma ein umgangsrecht mit dem enkelkind?

Ich habe mich kürzlich von meinem mann getrennt.es war eine üble trennung.seine familie hat und macht mir die ganze zeit das leben schwer.wir konnten uns darauf einigen,dass er das kind(vier)einen tag in der woche und zusätzlich ein ganzes wochenende alle zwei wochen sehen kann.natürlich wird die zeit genutzt um zu oma zu fahren.jezzt möchte die oma ihre eigene zeit mit dem enkel haben.ich persönlich muss nichts mit dieser frau zu tun haben und die beziehung zwischen oma und enkel war und ist nicht besonders stark und innig.frage:muss ich ihr umgangsrecht einräumen?

von alusia am 03.05.2015, 18:06



Antwort auf: hat die oma ein umgangsrecht mit dem enkelkind?

Hallo, Nach § 1685 Abs. 1 BGB haben Geschwister und Großeltern das Recht auf eigenen Umgang. Der ist unabhängig davon, wie sich die getrennten Eltern geeinigt haben. Es gibt nur die Einschränkung: Das Umgangsrecht darf dem Wohl des Kindes nicht schaden. Faktisch gelingt es den Großeltern vor den Gerichten jedoch kaum, ihr Umgangsrecht durchzusetzen. Sie müssen – so ein Urteil aus Hamm – sogar nachweisen, dass das Kind den Umgang mit seinen Großeltern braucht. Also abwarten Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.05.2015



Antwort auf: hat die oma ein umgangsrecht mit dem enkelkind?

Nein, das kann der Vater in seiner Zeit machen. Einzig wenn sie vorher das Kind schon lange regelmäßig alleine betreute könnte sie dies einklagen. Liest sich aber nicht so. Bleib freundlich, verweise auf die Papazeit und alternativ den Gang zum Anwalt, damit sie sich beraten lassen kann. Chancen hat sie nicht, je gelassener Du bist, desto weniger wird sie damit "drohen"

von Sternenschnuppe am 03.05.2015, 18:44



Antwort auf: hat die oma ein umgangsrecht mit dem enkelkind?

Jein! Grundsätzlich haben auch Großeltern ein eigenes Umgangsrecht, das sie notfalls sogar einklagen können. Aber, wenn die bisher das Enkelkind eher wenig mit den Großeltern zu tun hat, ist es fraglich ob ein Richter dieses auch durchboxt. Anders sieht es aus wenn das Kind bisher zB jede Woche nachmittags dort war, regelmäßig Ferien mit Großeltern verbracht hat usw. Dann werden die meisten Richter das Umgangsrecht wohl auch aussprechen. Aber, das andere Thema ist es, welches Recht hat man als Elternteil dem Kind die Großeltern zu nehmen. Nur weil man persönlich Differenzen miteinander hat. Zum Wohle des Kindes dürfte das in den wenigsten Fällen sein. Das sind eher Kleinkriege der Erwachsenen untereinander. Gerade als Eltern sollte man meiner Meinung nach darüber stehen und sich freuen, wenn da noch Großeltern im Hintergrund sind. Dient auch der eigenen Entlastung. Immerhin hat man dann auch wen, der zB bei der Ferien-Betreuung usw mithelfen kann. Vor allen wenn man nach einer Trennung nämlich keinen Partner mehr daheim hat der da mitmacht. ist nur mal so ein Tip am Rande. Und, ich muss schon sagen, megatechnisch viel Umgang den der Vater (gnädigerweise) hat, den muss er dann auch noch "teilen". Bei solchen Ratschlägen könnte ich dann ehrlicherweise immer kotzen. Was wäre wenn der Vater der Mutter genauso viel Umgangszeit zugesteht - das Recht hätte er nämlich durchaus. Das viele Väter stillschweigend die Kinder bei den Müttern lassen und auf ihre rechte verzichten, heißt nicht, das Mütter mehr rechte von Natur aus haben. Vergessen nur viele gerne.

Mitglied inaktiv - 03.05.2015, 20:02



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