Erneute Frage betrifft Verlängerung Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erneute Frage betrifft Verlängerung Elternzeit

Hatte Sie die Tage gefragt wann mein erster Arbeitstag ist wenn ich ein Jahr Elternzeit genommen habe.Das wäre also geklärt. Was aber wenn ich nun plane die Elternzeit zu verlängern?Gibt es eine Frist bis wann ich das dem Arbeitgeber mitgeteilt haben muss und wenn ja welche? Da ich aber "nur" ein Jahr Elterngeld bekomme wäre es interessant für mich zu wissen ob es da Hilfen vom Staat gibt,von der Arge oder was auch immer.Hoffe das klingt nun nicht nach "dem Staat auf der Tasche liegen",aber wenn ich kein Elterngeld mehr bekomme und nicht arbeiten gehen,fehlen 700Euro. Ich bin im Schichtdienst und ich möchte da Luisa noch so klein ist gerne noch ein wenig daheim bleiben.Ich hadere auch noch mit mir ob ich einen Arbeitswechsel in Betracht ziehen soll(als Erzieherin bestehen da ja viele Möglichkeiten). Vielen Danke für Ihre Antwort.Sie machen hier ein sehr hiflreichen Job. Sandy

Mitglied inaktiv - 07.10.2009, 10:17



Antwort auf: Erneute Frage betrifft Verlängerung Elternzeit

Hallo, wer weniger als 2 Jahre EZ beantragt, hat keinen Anspruch auf Verlängerung - der AG muss zustimmen. Frist für den Antrag sind 7 Wo. schriftlich. Sie bekommen Sozialhilfe, wenn der KV nicht leistungsfähig ist (Unterhalt) bzw Ihre Bedarfsgemeinschaft zu wenig verdient. Ansonsten vielleicht Unterhaltsvorschuss. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.10.2009



Antwort auf: Erneute Frage betrifft Verlängerung Elternzeit

von meinem Sohn habe ich auch noch ein Elternzeitjahr das ich nehmen kann bis er 8 Jahre alt ist. Wenn ich das nun nehmen wollen würde wenn er zur Schule kommt wie ist es dann mit finanzieller Unterstützung,da es dann ja weder Elterngeld gibt noch ich ein Gehalt habe. Danke Sandy

Mitglied inaktiv - 07.10.2009, 10:19



Antwort auf: Erneute Frage betrifft Verlängerung Elternzeit

verheiratet) ist für Kinder und MUTTER bis zum 3. Lebensjahr des Kindes für Mutter und Kind unterhaltspflichtig. Ansonsten ggf. Sozialhilfe beantrage. LG Peeka

Mitglied inaktiv - 07.10.2009, 12:04



Antwort auf: Erneute Frage betrifft Verlängerung Elternzeit

Schönes We wünscht Ihnen Sandy

Mitglied inaktiv - 10.10.2009, 11:24



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