Hallo,
ich habe zwei Fragen bzgl. Elternzeitantrag.
1) Wenn dieser beim Arbeitgeber für 1 Jahr mit dem Vorhaben einer stunden weise Wiederaufnahme der Tätigkeit nach 3 Monaten beantragt wird, besteht dann die Möglichkeit auch darauf zu verzichten und das komplette Jahr Elternzeit zu nehmen?
2) Man kann ja 3 Jahre Elternzeit beantragen. Hat man 1 Jahr beantragt und entscheidet sich um und möchte 2 oder 3 Jahre nehmen, ist dies trotzdem möglich?
Vielen lieben Dank
Mitglied inaktiv - 20.08.2010, 22:35
Antwort auf:
Elternzeitantrag
Hallo,
1. Worauf verzichten? Auf die TZ? Ist die denn beantragt? Haben Sie mit dem AG gesprochen?
2. Nur, wenn der AG zustimmt
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.08.2010
Antwort auf:
Elternzeitantrag
1. Grundsätzlich schon! Leichter ist es, wenn du dich früh bei deinem Chef meldest und ihr eine Einigung finden könnt. Rechtlich hast du 2x Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit in der Elternzeit.
Hast du angegeben in der Elternzeit zu arbeiten oder wolltest du die Elternzeit nach 3 Monaten beenden?
2. Hast du nur 1 Jahr beantragt, dann benötigst du für die Verlängerung die Zustimmung des AG. Willst du von 2 auf 3 Jahre verlängern, musst du das dem AG nur mitteilen (7Wochen-Frist).
Gruß
Sabine
Mitglied inaktiv - 22.08.2010, 20:58