Liebe Frau Bader,
ich habe eine spezielle Situation.
Ich habe eine zweite Elternzeit für meinen ersten Sohn, der jetzt 5 Jahre ist, beantragt und vom AG bewilligt bekommen. Diese beginnt Ende August 2021.
Nach der Bewilligung des Antrags ca. Mitte Juni 2021 bin ich - trotz meines hohen Alters - doch noch einmal schwanger geworden. Ich habe bereits jetzt diverse Beschwerden und es wird auch eine Risikoschwangerschaft sein. Daher gehe ich davon aus, dass ich ein Beschäftigungsverbot noch vor Beginn der Elternzeit für meinen ersten Sohn erhalten werde.
Frage: Da das Beschäftigungsverbot ab Beginn der Elternzeit ins Leere laufen wird, gibt es eine Möglichkeit den Elternzeitantrag zurückzuziehen vor Antritt ohne Zustimmung des Arbeitgebers?
Mein Verständnis ist, dass - sobald ich die Elternzeit angetreten habe - ich die Elternzeit nur unterbrechen kann mit Zustimmung des Arbeitgebers bzw. nur bei Beginn der Mutterschutzzeit.
Vielleicht haben Sie ja eine Idee.
Viele Grüße
von
Mumaker
am 25.07.2021, 23:57
Antwort auf:
Elternzeitantrag zurückziehen
Hallo,
nein das geht nicht.
Sie haben die Elternzeit beantragt und können nicht davon zurücktreten um ein Beschäftigungsverbot zu kommen. Des weiteren geht eine Krankschreibung einem Beschäftigungsverbot vor so dass sowieso zu klären wäre, ob nicht eine Krankschreibung angemessen wäre.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.07.2021
Antwort auf:
Elternzeitantrag zurückziehen
Nein das geht nicht da es kein Antrag ist sondern eine Mitteilung. Ohne zustimmung vom AG geht also nichts. Zumal AG wie auch die KK ein solches BV anzweifeln können. Den du schreibst von Beschweren und die rechtfertigen zumeist eher eine Krankschreibung, kein BV. Für dieser musst du nämlich arbeitsfähig sein.
von
Felica
am 26.07.2021, 00:49
Antwort auf:
Elternzeitantrag zurückziehen
Ohne Zustimmung kannst du von deiner gemeldeten Elternzeit nicht zurück treten. Und schon mal gar nicht um in ein bezahltes BV zu gehen!!!
von
MamaausM
am 26.07.2021, 08:09
Antwort auf:
Elternzeitantrag zurückziehen
Selbst mit Zustimmung deines Arbeitgebers wäre das ganze sehr... Grauzone.
Eine laufende Elternzeit zu beenden, um ein BV nutzen zu können, ist grundsätzlich nicht erlaubt. Auch nicht mit ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitgebers.
Daher gehe ich davon aus, dass eine Rücknahme angemeldeter Elternzeit wegen eines BV genauso behandelt wird.
von
Dojii
am 26.07.2021, 08:19
Antwort auf:
Elternzeitantrag zurückziehen
Selbst eine Krankschreibung wird schwierig. Der AG muss ja zunächst Lohnfortzahlung leisten und später die KK. Wobei während einer Elternzeit ja nicht
von
MamaausM
am 26.07.2021, 08:21