Elternzeitantrag mit 450€ Beschäftigung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeitantrag mit 450€ Beschäftigung

Guten Tag, ich erwarte am 30.06.2021 mein erstes Kind. 6 Wochen vor und 8 Wochen danach gehe ich in Mutterschutz und anschließend 2 Jahre in Elternzeit. Mein Mann möchte auch 2 Monate Elternzeit nehmen (im Laufe der ersten 3 Lebensjahre). Bei meinem aktuellen Arbeitgeber möchte ich während der Elternzeit auf 450€-Basis weiterarbeiten. Welches Datum muss ich nun in meinen Elternzeitantrag für den AG schreiben? Ab Geburt bis 1 Tag vor dem 2. Geburtstag? Oder überschreitet das die Elterngeld+ Zeit, da mein Mann auch 2 Monate nehmen möchte? Oder muss in den Antrag erst das Datum nach Mutterschutz und dann bis 1 Tag vor dem 2. Geb? Oder kann ich gar keine 24, sondern nur 22 Monate beantragen? Und in den Antrag muss auch die "Anfrage auf Teilzeitarbeit", habe ich gelesen. Kann ich dort schreiben, dass ich auf 450€-Basis arbeiten möchte oder muss ich die genaue Stundenanzahl pro Monat angeben? Ich habe mich relativ lange mit diesem Thema befasst und verschiedene Optionen durchgedacht, aber am Schluss bin ich leider nur noch verwirrt. Danke vorab und viele Grüße Nadine

von tp4l am 09.03.2021, 09:17



Antwort auf: Elternzeitantrag mit 450€ Beschäftigung

Hallo, Sie müssen mind bis zum 2. Geb. EZ beantragen, ob Anspruch auf Verlängerung zu haben. Mit dem EG (auch des KV) hat das nichts zu tun. SIe haben zusammen 14 Monate Anspruch auf EG (abzgl. der MG-Monate), diese Monate können Sie frei verteilen, es müssen von jedem aber mind 2 Monate genommen werden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.03.2021



Antwort auf: Elternzeitantrag mit 450€ Beschäftigung

Wichtig wenn dein Mann in seiner Elternzeit Elterngeld beziehen möchte muss er das in den ersten 14 Lebensmonaten machen des Kindes (!!!) später ginge nur wenn er Elterngeld plus beziehen würde

von misses-cat am 09.03.2021, 09:30



Antwort auf: Elternzeitantrag mit 450€ Beschäftigung

Anrechnung auf das Elterngeld Grundsätzlich gilt: Während der Elternzeit darf nicht mehr als 30 Stunden pro Woche gearbeitet werden. ... Liegt das Elterngeld über dem Mindestsatz von 300 Euro, dann wird der Verdienst aus dem Minijob addiert und das Elterngeld entsprechend gekürzt.

von peekaboo am 09.03.2021, 11:04



Antwort auf: Elternzeitantrag mit 450€ Beschäftigung

Vielen Dank für die Antworten. Wie lange kann ich denn Elterngeld Plus beantragen nach dem Mutterschutz? Ich habe den "Elterngeldrechner mit Planer" vom Familienportal benutzt und dort kann ich nur bis zum 22. Lebensmonat ElterngeldPlus auswählen. So würde ich ja die letzten beiden Monate vor dem 2. Geburtstag kein Geld mehr bekommen?

von tp4l am 09.03.2021, 16:44



Antwort auf: Elternzeitantrag mit 450€ Beschäftigung

Ja das ist so richtig. Die ersten beide Monate mit Mutterschaftsgeld musst du Basis eg wählen. Dann bleiben noch 10 Monate übrig und die sind als egplus 20 Monate damit bis zum 22. Lebensmonat

Mitglied inaktiv - 09.03.2021, 20:28



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