Zwillinge und Drillinge

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halbiertes Elterngeld Zwillinge

Thema: halbiertes Elterngeld Zwillinge

Hallo Zusammen, Vielleicht kann mir jemand helfen. Stehe mir bei den Bezugsmonaten des Elterngeldes in halbierter Auszahlung auf dem Schlauch. In ca 3 Wochen werden wir Zwillinge bekommen. Mein Mann beantragt dann für beide Kinder im 1. und 2. Lebensmonat Elterngeld und bezieht dann für den Erstgeborenen volles EG + Zwillingsbonus von 300€ und gleichzeitig für den Zweitgeborenen zusätzlich 300€ anrechnungsfreien Elterngeldbetrag + 300€ Zwillingsbonus (also 600€). Richtig? Ich werde für den Erstgeborenen vom 1.-12 LM Elterngeld beantragen und für den Zweitgeborenen im 4.-10.LM und 13.und 14.LM, jeweils halbiert. Ist die Aufteilung des Elterngeldes im folgenden so richtig? 1.-3. LM: MUTTERSCHAFTSGELD 4.- 10. LM: volles Elterngeld und 300€ für den Erstgeborenen und 600€ für den Zweitgeborenen (jeweils halbiert) 11-12. LM: volles Elterngeld und 300 € für den Erstgeborenen (halbiert) 13.-14. LM: volles Elterngeld und 300 € für den Zweitgeborenen (halbiert) 15.-21.LM: volles Elterngeld und 300€ für den Erstgeborenen und 600€ für den Zweitgeborenen (jeweils halbiert) 22.-23. LM: volles Elterngeld und 300€ für den Erstgeborenen (halbiert) 24.-25. LM: volles Elterngeld und 300€ für den Zweitgeborenen (halbiert) Ist das so richtig oder muss ich die Mutterschutzzeit berücksichtigen und würde somit die ersten 3 Monate des 2ten Auszahlungsjahres kein Geld beziehen??? Vielen lieben Dank:-)

von planetenpetra am 08.10.2014, 17:39



Antwort auf Beitrag von planetenpetra

Hallo, ein Fehler hat sich in Deiner Rechnung eingeschlichen: Du als Mutter musst für beide Kinder Elterngeld ab dem 1. LM beantragen (§ 4 Abs. 3 S. 2 BEEG). Bei Entbindung vor dem errechneten Termin verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt entsprechend und evt. noch über den 3. LM hinaus. LG

von Maulemaus am 08.10.2014, 22:56



Antwort auf Beitrag von Maulemaus

Guten Morgen, Vielen Dank!!!! Heißt also,dass ich bei halbierter Auszahlung nach der Zeit des Mutterschutzes durchgehend bis zum 25.LM das halbierte EG erhalte??!! Vielen Dank!!!

von planetenpetra am 09.10.2014, 04:20