Zwillinge und Drillinge

Forum Zwillinge und Drillinge

Eltergeldnachzahlung

Thema: Eltergeldnachzahlung

Hallo, Ich habe mal eine Frage zur Elterngeldnachzahlung, wir haben im Oktober einen Antrag zur Überprüfung zwecks Nachzahlung gestellt. Nun endlich kam eine Reaktion darauf, aus der ich aber nicht so richtig schlau werde. Vielleicht kann mir jemand ein bißchen Licht ins Dunkle bringen, denn telefonisch erreicht man auf dem Amt nie einen Mitarbeiter. Also das Amt schrieb mir " Bei der abschließenden Bearbeitung wurde festgestellt das es für Sie günstiger ist wenn Sie für das zweite Kind nicht den 1-12 LM beantragen sondern für die Zeit vom 1-5 LM und vom 8-14 LM " Hintergrund ist , dass gem. Paragraph 3 Abs.1 Nr. 4 BEEG das Elterngeld für das ältere Kind auf das jüngere anzurechnen ist . Also mir klingt das alles sehr undurchsichtig oder geht es nur mir so ?. Liebe Grüße Manuela

von manu73 am 02.06.2014, 17:44



Antwort auf Beitrag von manu73

Hallo Manu, die Elterngeldstelle möchte dir damit nur sagen, dass es für die genannten Monate besser wäre Elterngeld zu beantragen. Wenn du für Zwilling 2 zu den gleichen Monaten wie für Zwilling 1 Elterngeld beantragst, wird dieses nur angerechnet, du erhälst also nicht den vollen Elterngeldsatz. Wenn du magst, kannst du mir deinen Bescheid für Zwilling 1 gern mal zusenden, dann gucke ich, ob dir die Elterngeldstelle die richtigen Monate empfohlen hat (zweisein2013@gmail.com). LG Dani https://www.facebook.com/zwei.sein?ref=hl

von zweisein am 02.06.2014, 20:30



Antwort auf Beitrag von zweisein

Hi zuweisen, Ich hab Zwillinge und bekomme 1 Jahr Elterngeld u mir haben sie auf den Amt nicht gesagt was besser wäre zu beantragen mit dem Lm. Kann ich mein bescheid dir auch mal schicken? Vielleicht bekomme i noch eine Nachzahlung? LG borchi

von borchi am 02.06.2014, 21:42



Antwort auf Beitrag von borchi

wenn du nur ein Jahr elternzeit nimmst dann ist das ja auch richtig....1-12 lm. das andere gilt nur wenn du 2 Jahre zu hause bleibst... also dann kannst du für Zwilling 2 1-10 lm und dann noch 13 und 14 lm nehmen. und die letzten beiden Monate werden dann voll gerechnet. da du ja bei Zwilling 1 1-12 lm genommen hast...

von PN1981 am 03.06.2014, 09:03



Antwort auf Beitrag von borchi

Hi Elterngeld bekomme ich nur 1 Jahr haben sie zu mir gesagt aber Elternzeit mache ich 14 Monate. Kann ich noch etwas machen?

von borchi am 03.06.2014, 10:18



Antwort auf Beitrag von borchi

Hi Borchi, kannst du mir gern mal zusenden. Aber es wird wohl so sein, dass du dann nur den Monat 13 und 14 voll bezahlt bekommst und die restlichen Monate angerechnet werden auf dein bisheriges Elterngeld. Das doppelte Elterngeld ist nicht abhängig davon, ob man ein Jahr oder zwei Zuhause ist. LG Dani https://www.facebook.com/zwei.sein

von zweisein am 03.06.2014, 18:17



Antwort auf Beitrag von zweisein

Also ich war 2 Jahre zu hause hatte mir das Geld auf 2 Jahre gesplittet. daher konnte ich dann 13+14 lm noch nehmen. nennt bekannte von mir ist nach den Jahr wieder arbeiten gegangen und hatte halt nur 1-12. und daher wurde es bei ihr angerechnet... ruf doch einfach bei deiner eltergeldstelle an und frag nochmal nach die helfen dir dann damit....

von PN1981 am 03.06.2014, 21:01



Antwort auf Beitrag von manu73

Hallo Manuela, Deine Elterngeldstelle ist erstaunlich bürgerfreundlich. Normalerweise gilt das Antragsprinzip. Wenn Dein Antrag hinter dem zurückbleibt, was Dir zustehen würde, wird entsprechend bewilligt. Die Auskunft ist korrekt, gilt natürlich nur, wenn Du im LM 13+14 nicht bzw. nicht mehr als 30 Wochenstunden berufstätig warst. Dann erhältst Du 67 % bzw. 65 % statt 600 € Elterngeld weil die Anrechnung des Elterngeldes für das "Vorkind" wegfällt. Die Streckung des Elterngeldes auf 2 Jahre betrifft nicht die Höhe des Anspruchs sondern ist nur eine Auszahlungsmodalität.

von Maulemaus am 07.06.2014, 00:01