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Arbeiten in der Krippe mit vielen Einjährigen

Thema: Arbeiten in der Krippe mit vielen Einjährigen

Hallo ihr lieben, bin neu hier und habe mal eine Frage. Darf man wenn man Schwanger (v.a Mehrlinge) ist in der Krippe mit vielen Einjährigen arbeiten? Ich bin jetzt 9+1 SWW. Ich bin zurzeit aufgrund einer vorangegangenen Fehlgeburt in der 12. SWW vorsorglich mir einem Berufsverbot bis zum Ende der 12. SWW zuhause und soll mich viel schonen. Ab 1.4. müsste ich warscheinlich wieder arbeiten, also auch wieder vermehrt heben. Ist das erlaubt oder ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet mich in einen anderen Bereich z,B. mit älteren Kindern zu verstzen? LG Mausi

von Mausi2000 am 12.03.2011, 12:13



Antwort auf Beitrag von Mausi2000

Hey, ich arbeite beim FA und kann nicht so ganz verstehen, warum das BV wieder aufgehoben wird. Meine Chefin erteilt immer bis zum ersten Tag des Mutterschutzes. Außerdem gibt es bestimmte Berufsgruppen, die sowieso aus dem "Verkehr" gezogen werden. Darunter Erzieher. Nicht wegen dem Heben, dem Lärmpegel, ....- sondern wegen der vielen Keime, mit denen man in Kontakt kommt. Ringelröteln und CO. sind nicht witzig in der SS. So ganz nachvollziehen kann ich dasBV immer nicht, man kann sich an jedem Wagen im Supermarkt eine "Seuche" holen, aber man geht da auf Nummer sicher. Bei uns in der Praxis hat noch nie eine Schwangere bis zum Schluß im Kiga gearbeitet. Zahnarzthelferinnen übrigens auch nicht. Ich selbst war ab der 8. Woche zu Hause. Mein Kreislauf verließ mich regelmäßig und als Schwester zwischen den Patienten liegen- nein, das war nicht nett :)

von BB0208 am 12.03.2011, 19:44



Antwort auf Beitrag von BB0208

Hey! Ja, so kenne ich das auch. Ich selbst habe in der Häuslichen Krankenpflege gearbeitet, war in der 8. SSW mit Zwillingen schwanger und für mein Chef war es keine Frage, mir sofort das Beschäftigungsverbot zu erteilen. Frag doch nochmal deinen FA. LG

von Missy83 am 13.03.2011, 08:42



Antwort auf Beitrag von Missy83

Die Gefahr sich bei Patienten anzustecken ist ja auch sehr hoch, die körperliche Belastung ( Hausbesuche lange Sprechstundenzeiten ) ebenfalls nicht zu verachten. Aber ich verstehe was ihr meint. Klar gibt es Bereiche/ Dinge, die Schwangere auf jeden Fall meiden sollten, z.B. OPs, Röntgenabteilungen, schwere körperliche Arbeit, Infektionsquellen... Dennoch ist Schwangerschaft keine Krankheit und die gesamte Zeit zu Hause sein, ist nicht für jede Frau geeignet. Ggf. kann man tatsächlich mit dem Arbeitgeber ein Abkommen treffen, dass man nicht mit den ganz kleinen Kindern zu tun hat und mehr verwaltungstechnische Arbeiten übernimmt. Da gibt es viele Möglichkeiten. Sollte er nicht darauf eingehen kann der FA immer noch das Beschäftigungsverbot aussprechen. Alles Gute Sabine

von Sabine,benleo am 13.03.2011, 22:36



Antwort auf Beitrag von Sabine,benleo

es gibt so ein rata, gegen welche krankheiten sie alles ak haben müssen. ist schier unmöglich dieses rasta zu bestehen. somit dürfen sie mit dem tag nicht mehr arbeiten

von Zwillingsmama04 am 14.03.2011, 08:51



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hallo, ich bin tamu und hab bis zur 37. ssw gearbeitet. ich hab mir in der ss nur vieles abgewöhnt - ich war nicht mehr so großzügig bei erkrankungen, die kinder mussten mehr laufen, aber das ging alles. lg doreen

von doreen_fynn am 14.03.2011, 14:17



Antwort auf Beitrag von Zwillingsmama04

Da dürfte man dann keine Menschenansammlung mehr besuchen, man könnte sich auch anstecken oder Familien mit Kindern. Einkaufen ist auch Spießrutenlaufen lol, verrückte Welt. LG Sabine

von Sabine,benleo am 14.03.2011, 15:27



Antwort auf Beitrag von Sabine,benleo

ist glaube ich aber auch von träger zu träger unterschiedlich. bei uns im kiga gab es innerhalb kürzester zeit 3 schwangere, die man vom tag an nicht mehr sah. sie bekommen das gehalt weiter.

von Zwillingsmama04 am 14.03.2011, 20:44



Antwort auf Beitrag von Zwillingsmama04

Hallo, ich meine es gibt viele Kriterien die das weiterarbeiten abhängig machen. Ich glaube man darf nicht mehr als 5 kg heben und damit wäre schon ein Kriterium erfüllt. Bei mir war es so, das ich sogar auf der Intensivstation weitergearbeitet habe, bis ich dann Komplikationsbedingt ebenfalls aufhören mußte. Habe quasi ab der 26. SSW im KH gelegen und nie ein Berufsverbot erhalten, da meine Arztin dies nicht für NÖTIG hielt. Frag bei deiner Gyn nach und erzähl ihr von deinen Sorgen, zumal du ja nicht unbelastet bist und bereits eine Fehlgeburt hattest. LG und eine schöne SS, Kathrin

von 2xmaus am 14.03.2011, 22:54



Antwort auf Beitrag von Mausi2000

Bei einem BV erhält die Schwangere Monat für Monat ihr komplettes Nettogehalt- kein Krankengeld. Der Arbeitgeber bekommt das Geld von einer Versicherung (die jede Firma mit weiblichen Angestellten haben sollte) und kann dann für genau dieses Geld eine neue Arbeitskraft einstellen. Eine tolle Sache :) Natürlich ist dies nicht für "Faulis" gedacht, aber für Maler/Lackiererinnen oder eben auch für Krippenerzieher.

von BB0208 am 15.03.2011, 07:51



Antwort auf Beitrag von BB0208

Ich habe auch auf der Intensivstation gearbeitet, die pflegedienstleitung hatte keinen Ersatz für mich und meinte es waere ihm lieber ich wuerde zuhause bleiben, dann können sie jemand anderen einstellen der nicht ausfaellt. Deshalb bekam ich auch ein BV vom Gynäkologen

von Tiffanie1 am 15.03.2011, 20:47



Antwort auf Beitrag von BB0208

jede schwangere Ärztin würde nicht mehr arbeiten. Da muß ich schon schmunzeln, das wäre es echt gewesen. Ich habe gearbeitet bis sie mich wegen vorzeitiger Wehen einkasarniert haben. Da hat keiner gefragt, ob ich Keimen, kranken Menschen oder sonst jemand ausgesetzt bin, einen schweren Arztkoffer bei den Hausbesuchen tragen und/oder zig mal am Tag aus dem Auto aus- und wieder einsteigen muß. LG Sabine, die es Euch gönnt.

von Sabine,benleo am 17.03.2011, 16:32