Mein Mann und ich haben zwei selbstzahler Versuche (beides ICSI eine in Deutschland und eine in Österreich) gemacht und wollten nun noch einen Versuch über die Krankenkasse machen. Leider hat meine Krankenkasse den Behandlungsplan abgelehnt, da meine Äztin bei Anzahl und Art bereits erfolgter Behandlungen eingetragen hat: "bisher keine GKV". Die Krankenkasse hat daraufhin nachgefragt und Ihr wurde mitgeteilt, dass wir bereits zwei erfolglose Versuche selbst finanziert habe. Nun lehnt die Krankenkasse die Mitfinanzierung eines dritten Versuches ab, da es angeblich keine Erfolgsaussichten mehr gibt. Nun meine Frage: Ist man verpflichtet die Krankenkasse über selbstzahler Versuche zu informieren oder hätte die Ärztin diese Versuche der Krankenkasse auch verschweigen können? Gibt es dazu ein Gesetz? Ansonsten würden uns ja noch alle drei Versuche zustehen. vielen Dank
von licht1810 am 17.04.2015, 12:37