Hallo Prof.,Dorn,
Bisher waren wir Selbstzahler (Ü 40). Wir haben nun eine gkv die drei versuche zu 75% übernimmt ohne Altersgrenze der Frau. Es wird von der kiwu eine "Erfolgsaussicht " benötigt. Die habe ich erhalten und diese fällt sehr gut aus. Zudem wird ein Schreiben vom behandelnden Arzt erwünscht, "das für Mutter und Kind keine besonderen Gesundheitlichen Risiken durch die Schwangerschaft zu erwarten sind". Ist dies üblich bei der Beantragung? Oder ist dies eine zusätzliche Auflage der KK?
LG
Ali
von
Ali74
am 28.03.2017, 15:24
Antwort auf:
Antrag GKV/ IVF
keine ahnung aber gkv zahlt nicht bei Ü40
von
Prof. Dr. Christoph Dorn
am 28.03.2017
Antwort auf:
Antrag GKV/ IVF
Hier einenAuszug aus meinen Schriftverkehr....
Sehr geehrte Frau .....
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir, die AOK Baden-Württemberg, hat die Altersgrenze bei der Frau im Bezug auf die künstliche Befruchtung aufgehoben.
Voraussetzung für die künstliche Befruchtung sind unter anderem:
- Versicherte müssen miteinander verheiratet sein
- beide Ehepartner müssen während des Behandlungszeitraums bei der AOK Baden-Württemberg versichert sein
- ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehegatten
- Versicherte müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben
- der behandelnde Arzt bestätigt, dass eine Erfolgsaussicht besteht und weder für die werdende Mutter noch für das Kind besondere gesundheitliche Risiken durch die Schwangerschaft zu
erwarten sind
Wenn Sie hierzu noch weitere Fragen haben, rufen Sie uns gerne an.
von
Ali74
am 28.03.2017, 16:14
Antwort auf:
Antrag GKV/ IVF
na dann
von
Prof. Dr. Christoph Dorn
am 28.03.2017