Hallo, wir ziehen Ende des Jahres von Norddeutschland nach BaWü.
Unser Kleiner wäre hier noch nicht schulpflichtig, in BaWü aber schon, da der Stichtag dort früher liegt. Wie sieht denn das aus? Müssen wir ihn da unten dann in der Mitte des Schuljahres einschulen oder kann er das halbe Jahr noch in den KiGa gehen und wird dann im nächsten Jahr erst eingeschult?
Mitglied inaktiv - 03.02.2009, 11:48
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du kannst ihn natürlich - wie in jedem bundeslang - zurückstellen lassen.
ich seh da kein problem.
Mitglied inaktiv - 03.02.2009, 14:55
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Zurückstellen geht in BaWü nicht. Er müßte dann in eine Grundschulförderklasse
Mitglied inaktiv - 03.02.2009, 15:32
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Frag im zuständigen Schulamt der Stadt an, in die Ihr zieht! Dort kann man Euch Genaueres sagen!!!
Mitglied inaktiv - 03.02.2009, 15:59
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Klar kann man in Baden Württemberg zurückstellen ohne das Kind in eine Grundschulförderklasse zu geben.
Ich denke er kann Problemlos im Kiga bleiben.
Zumindest wäre es unsinnig ein Kind das noch in den Kiga geht plötzlich in eine laufende 1.Klasse zu geben,nur weil der Stichtag anders ist.
Ich vermute mal stark das der Stichtag gilt in dem Bundesland wo ihr zu Schuljahresbeginn gemeldet seit.
Mitglied inaktiv - 03.02.2009, 16:47
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da ihr nach der Einschulung umzieht, dürfte es kein Problem sein. Bin aus Baden-Württemberg und mein Neffe wurde ohne große Probleme zurück gestellt. Habt ihr euch um einen Kigaplatz schon bemüht? Da könntet ihr eher in ein halbjähriges Loch fallen.
LG
Mitglied inaktiv - 03.02.2009, 16:58