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Luftbuchungen - Fördergelder

Thema: Luftbuchungen - Fördergelder

Hallo, bzgl sog Luftbuchungen und Fördergelder habe ich Fragen. Wenn Kinder zur Eingewöhnung im Kindergarten sind, noch nicht beim Mittagessen teilnehmen und somit zb nur 4 Stunden für einen Monat im KiGa sind, darf dann der Kiga eine höhere, zukünftige Stufe ansetzen oder muss für diese Zeit anfangs die geringere Buchungszeit verwendet werden? Sonst würde der Kiga höhere Fördergelder erhalten. Wenn der KiGa Eltern dazu auffordert höhere Buchungszeiten zu buchen, obwohl Kinder stets früher abgeholt werden, ist das doch ein System, um an mehr Fördergelder zu kommen. Wie wird damit umgegangen bzw dies ist für Gemeinden nur schwer anhand von Unterlagen zu erkennen. Viele Grüße

von Bertl11 am 19.11.2022, 23:52



Antwort auf Beitrag von Bertl11

Hallo, wir zahlen, was wir "gebucht" haben, unabhängig davon, wie lange unser Sohn tatsächlich in der Einrichtung ist, und das auch in der Eingewöhnung. Das finde ich aber auch richtig, denn es kann ja vorher niemand sagen, wie lange zB die Eingewöhnung dauert, aber das Personal muss ja schon da sein. Da kommt ja keiner für 30 Minuten, wenn ein Kind an Tag X so lange da ist. Abgesehen davon gibt es ja Schlüssel, wieviele Kinder auf wieviele Erzieher kommen. Wenn der Kindergarten aktiv auffordert, länger zu buchen, obwohl man das gar nicht nutzt, würde ich bei der Leitung nachfragen, was es damit auf sich hat. Viele Grüße

von Mamamaike am 20.11.2022, 02:20



Antwort auf Beitrag von Mamamaike

Bei der Anmeldung gibst du die Wunsch-stundenzahl für das erste Kindergartenjahr an. Bei der Eingewöhnung wird das nicht vom Betrag her oder so reduziert. Wozu auch? Die Erzieher stehen dir ja in dieser Zeit zur Verfügung. Hier spricht man nicht von einer Luftbuchung, weil es ja möglichst bald auf die gemeldete Stundenzahl hinauslaufen soll. Ich kenne es so, dass Kindergärten zur Luftbuchung auffordern, wenn das Kind im letzten Kindergartenjahr beitragsfrei ist. Dann sind auch Eltern, die ihre Kinder früher abholen, bereit einen 45 Stundenplatz zu nehmen. Für den Kindergarten ist es natürlich einfacher ein Kind zu betreuen, was bald in die Schule kommt und gar nicht am Nachmittag da ist, als ein 2jähriges, deren Mutter bis 16uhr arbeitet. Ich habe es selbst erlebt, dass die Kiga-leitung Eltern dazu auffordert. So ist es am Nachmittag schön ruhig im Kindergarten!

von kia-ora am 20.11.2022, 12:57



Antwort auf Beitrag von Bertl11

Soweit ich weiß sind Luftbuchungen illegal und die Kita macht sich damit strafbar.

von Ich-bins am 24.11.2022, 09:59