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Kita Platz ? Arbeitslos ? Steht er mir zu ?

Thema: Kita Platz ? Arbeitslos ? Steht er mir zu ?

Hier beisst sich die Katze in den Schwanz. Einige kennen das Problem sicher ? Ich bin Arbeitslos. Würde gerne wieder arbeiten gehen. Nun habe ich ein paar Fragen . Steht mir der ganztagesplatz für meine beiden Kinder zu ? Ich meine ich bin ziemlich unflexibel so schon bei der Suche nach nem neuen Job, solange ich net weiss wie ich das alles regeln soll ? Versteht Ihr was ich meine ? Könnt Ihr mir weiterhelfen ? Vielleicht auch wegen den Betreuungskosten ? Wohnen in NRW bei Dortmund / Unna. Lg und Danke

Mitglied inaktiv - 27.05.2008, 19:47



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Ich habe mich damals auch für einen Ganztagsplatz beworben wg arbeitssuchend und alleinerziehend. Zuerst habe ich eine Absage bekommen und ein Angebot für einen Nachmittagsplatz ab 12 Uhr. Ich habe dann auf Anraten der Erzieherinnen eine E-Mail an den Kindergartenbeauftragten der Stadt geschrieben und ihm meine Lage erklärt. Dann hats geklappt mit dem Platz und ich konnte meinen Sohn für 8 Std/Tag anmelden. Wir sind aus Bayern.

Mitglied inaktiv - 27.05.2008, 20:04



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Das ist in jedem Bundesland anders: in HH hättest du für ein Kind unter 3 keinen Anspruch. Als Arbeitssuchende bekämst du eine vorübergehende bewilligung für 3 Monate, die erlöscht, wenn du dann keinen Job hast.

Mitglied inaktiv - 28.05.2008, 11:05



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Hallo, da es in jedem Bundesland anders ist, wirst du wohl oder übel dich mal bei deiner Stadt erkundigen müssen, wie das ganze läuft. Ich komme aus Thüringen, da ist es so ... Ab 2 Jahren hast du einen Rechtsanspruch auf einen Kigaplatz egal ob Arbeit oder nicht. Vor 2 Jahren musst du Arbeit haben um dein Kind in Kiga zu bekommen. Unser Kiga ist ein Ganztagskiga wo das Kind von 6-18Uhr betreut werden kann, sofern du für nen Ganztagsplatz bezahlst. Ich drück dir die Daumen, ich hatte genau das gleiche Problem. Ich hatte mich vorab arbeitssuchend gemeldet ohne jegliche Leistungen zu beantragen, da man ja mit Kind ohne Betreuungsmöglichkeit nicht jederzeit dem AA zur Verfügung steht. LG judomaja

Mitglied inaktiv - 28.05.2008, 12:26



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hallo ich habe rechtsanspruch auf kita platz für 6 stunden ab 3 jahre. ich bin zu hause mit meinen beiden kleinen. ganztags bekomme ich wenn ich arbeite aber sofort. wohne in mecklenburg-vorpommern kati

Mitglied inaktiv - 28.05.2008, 17:17