Kigakids

Forum Kigakids

Brille im Kiga kaputt, Versicherung?

Thema: Brille im Kiga kaputt, Versicherung?

Hallo! Wer weiß, wie das versicherungstechnisch ist: Ein anderes Kind hat beim toben/klettern die Brille meines Sohnes kaputt gemacht. Ich gehe mal davon aus, dass es nicht absichtlich passiert ist, von den Erziehern hat es niemand gesehen. Die Brille ist komplett hinüber, sie kann nicht mehr repariert werden. Er braucht eine neue. Nun meint die Kiga-Leiterin, das andere Kind (bzw. die Eltern) könnten dafür nicht haftbar gemacht werden. Das wäre bei solchen Fällen im Kiga ausgeschlossen. Kommt mir ziemlich "spanisch" vor. Wie ist das? Jana

Mitglied inaktiv - 30.09.2010, 11:14



Antwort auf diesen Beitrag

Hier lese ich gerade, dass die Aufsichtspflicht durch den Kiga eine wesentliche Rolle spielt: http://www.pro-kita.com/recht/haftungsrecht/brille-kaputt-zahlt-die-erzieherin/ Die Kinder haben in einem Nebenraum (Spielzimmer) getobt, von den Erziehern war niemand dabei. Jetzt weiß ich, warum die Leiterin das so abwimmelt... Außerdem müsste im Zweifelsfall eine Haftpflicht des Kiga in Kraft treten. Davon, und ob der Kiga so etwas hat, hat die Leiterin auch nichts gesagt... Jana

Mitglied inaktiv - 30.09.2010, 11:22



Antwort auf diesen Beitrag

Ich würde sagen, entweder die Haftpflicht der Eltern des anderen Kindes oder die des Kindergartens. Wird denn zugegeben, dass es das andere Kind war? Ansonsten halt über die eigene Versicherung gehen.

Mitglied inaktiv - 30.09.2010, 11:42



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo die Versicherung unseres Kindergarten übernimmt keine Haftung für private Sachen Und es ist keine Aufsichtspflichtverletzung wenn Kinder im Kindergarten mal alleine, wie Nebenraum spielen. Deswegen habe ich für meine Kinder eine Extra- Haftpflichtversicherung für strafunmündige Kinder - das wurde an meine Haftpflicht gekoppelt. Damit ich so einen Schaden mal ersetzen kann, wenn mein Kind etwas kaputt macht. Frag doch die Eltern vom "Täter" ob die so eine Versicherung haben Grüße laraz

Mitglied inaktiv - 30.09.2010, 12:16



Antwort auf diesen Beitrag

mehr als einmal :-) sonst hätte ich die brillenversicherung (apollo) nutzen müßen. hat der kiga aber anstandslos bezahlt.

Mitglied inaktiv - 30.09.2010, 15:16



Antwort auf diesen Beitrag

meiner Tochter wurde auch mutwillig (wirklich- anderes Kind ist hingegangen und hat die Brille von der Nase genommen und kaputtgemacht- aus welchem Grund auch immer!) die Brille kaputtgemacht... Der Kiga hat es ihrer Haftpflichtversicherung gemeldet, wir mussten die Rechnung der neuen Brille (natürlich so teuer wie die Originale*grins*) einreichen und nach ein bisschen Druck durch einen Anwalt wurde das Geld dann ausgezahlt. Die Kigas müssen eine solche Versicherung haben!!!!

Mitglied inaktiv - 30.09.2010, 22:59



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo müssen nicht - bei uns steht im Kindergartenvertrag, daß keinerlei Haftung für private Sachen übernommen werden, Brille, Fahrrad, Kleidung ---- Haftung wird nur für Personenschaden übernommen. Freue mich aber natürlich wenn Eltern ihren Schaden ersetzt bekommen Grüße Laraz

Mitglied inaktiv - 01.10.2010, 12:19



Antwort auf diesen Beitrag

Da das andere Kind vermutlich unter 7 Jahre alt ist, muss die Haftpflicht der Eltern nicht bezahlen. Es sei denn sie haben diese Fälle netter Weise abgesichert. Und auch der Kindergarten hat in dem beschriebenen Fall seine Augsichtspflicht nicht verletzt. Denn auch im privaten Garten kann eine Brille kaputtgehen, weil man gerade in die andere Richtung schaut (selbst wenn nur 2 statt 20 Kinder da sind). Du solltest also dringend für die nächste Brille eine eigene Versicherung abschließen. Das bietet eigentlcih jeder Optiker an. Ansonsten bleibst du auf den Kosten sitzen. Freunde von uns hatten gerade den Fall, dass die Brille auch mit voller Absicht aus dem Gesicht geschlagen wurde. Die anderen Eltern haben freundlicher Weise 20 € dazugesteuert (Kosten: ca. 100 €). Konnten aber auch nicht mehr geben, da Hartz 4. Hätten rein rechtlich aber gar nichts gemusst. Viele Grüße, Alexandra

Mitglied inaktiv - 01.10.2010, 15:07



Antwort auf diesen Beitrag

Also, dein Kind ist im Kindergarten über die Berufsgenossenschaft unfallversichert. Die Unfallversicherung kommt für alle Kosten auf, die aufgrund eines Unfalles im Kindergarten entstehen. Wenn z.B. beim Spielen/Toben dein Kind verletzt wird, übernimmt die für den Kindergarten zuständige Berufsgenossenschaft (bei Kindergärten sind es die Unfallkasen) sämtliche Kosten (Krankenhaus, Rettungswagen, Hilfsmittel, Theapien etc.). Du bekommst nur oft nichts davon mit, weil die Krankenkasse meist in Vorleistung tritt und sich das Geld von der BG zurückholt. Es sind dann auch keine Zuzahlune zu leisten. Unfall wird als ein auf den Körper von außen einwirkendes Ereignis definiert. Toben / Gerangel mit anderen Kindern zählt dazu. Nun zum Punkt: Auch die HILFSMITTEL, die ein Kind benötigt, gehören zu den versicherten Dingen. Hier die Brille. Frag mal im Büro nach, welche Berufsgnossnenschaft genau für diesen Kindergarten zuständig ist. Wohnst du in NRW? Dann ist es wohl die Unfallkasse NRW . Der Kindergarten muss wohl eine Unfallanzeige mit kurzer Schilderung fertig machen (oder du). Oder du rufst mal bei der BG an und fragst direkt! Ich sitze bei der Krankenkasse und bearbeite solche Dinge, aber hauptsächlich Körperschäden. D.h. ich prüfe tagtäglich "Abeitsunfälle" (so werden auch die Unfälle im Kindergarten definiert), und rechne mit Berufsgenossenschaften ab.

Mitglied inaktiv - 01.10.2010, 16:41



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, mir wurde auch immer gesagt, dass keiner dafür haftet (auch die Schule hat es so gesagt...). Zufälligerweise war ich mal auf der Seite der Unfallkasse Hessen. Dort steht, dass sie bei Schädigungen der Brille in Schule und Kiga aufkommen. Frag mich nur, warum ich als Elternteil falsche Info bekomme.... Liebe Grüße Susanne Uelhoff

Mitglied inaktiv - 01.10.2010, 22:37



Antwort auf diesen Beitrag

Die Kiga-Leiterin hat sich kurz nach der letzten Diskussion telefonisch bei mir gemeldet, dass sie den Vorfall - nach Auskunft bei ihrer Rechtsberatung - an die Versicherung des Trägers weitergibt (Stadt). Der Fall würde dann geprüft... So weit so gut. Ich frage mich allerdings, warum sie als Leiterin dafür erst eine Rechtsberatung braucht. Man sollte doch annehmen, eine Kiga-Leiterin WEISS, wie man mit solchen Fällen umgeht. Wird in mehreren Dienstjahren ja nicht der erste gewesen sein... Zweitens versucht sie, den Unfallhergang zu verdrehen (obwohl kein Erwachsener dabei war). Vielleicht um sich, den Kiga oder sonstwen "besser" zu stellen. Das werde ich aber noch einmal klarstellen, und ihre geänderte Story ggf. auch nicht unterschreiben. Abgesehen davon macht ihre Story im Vergleich zu meiner (bzw. die Aussage meines Sohnes) nach meiner Meinung keinen RECHTLICHEN Unterschied. Verstehe daher nicht, was das von ihr soll. Jana

Mitglied inaktiv - 01.10.2010, 22:54



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo ich als Leitung weiß, daß wir keinerlei Haftung für Sachschäden übernehmen. Seit ich als Erzieherin arbeite, 15 Jahre - wurde kein Sachschaden durch eine Versicherung ersetzt. Wie jemand vor mit erklärt hat - ist es wohl auch anders. Wahrscheinlich weil eine Brille als Hilfsmittel zählt. Das ist für mich auch eine völlig neue Information. Da müßte man eher mal überlegen, warum Leitungen bewußt oder unbewußt falsch informiert werden. ABER wie sollen wir als Leitungen das Wissen, wenn der Träger, die Kirche, die Stadt uns sogar schriftlich geben, daß jede Haftung ausgeschlossen ist. Bei uns steht daß sogar mit in den Vetragsvorlagen - ein Vertragsheft, daß in ganz Bayern für kirchliche Verträge gilt. ALSO ist das wohl nicht so eindeutig. Wenn man sich beschweren will - was ich verstehe - dann doch bitte beim Träger oder bei der Kirche. Denn die schließen ja die entprechendenen Haftplichtverträge ab. Nicht die Leitung. Grüße Laraz

Mitglied inaktiv - 02.10.2010, 12:59