Die Grundschule

Forum Die Grundschule

Aufsichtspflicht Besuchskinder

Thema: Aufsichtspflicht Besuchskinder

Hallo, wie sieht das eigentlich mit der Aufsichtspflicht bei Besuchskindern aus? Kind - 9 - keine Radprüfung - kommt im relativ großen Dorf alleine her. Irgendwann wird beschlossen, mit dem Rad durch´s Dorf zu fahren. Hier düsen alle Freunde mit dem Rad durch die Gegend. Aber wie sieht es mit meiner Aufsichtspflicht aus, WENN was passiert? Liebe Grüße von ela

Mitglied inaktiv - 11.06.2009, 15:40



Antwort auf diesen Beitrag

hmmm versteh ich jetzt so nicht ganz, aber.... wenn bei uns ein besuchskind ist, das keinen fahradschein hat, dann darf es natürlich nicht mit dem rad durchs dorf fahren, ältere kinder, sind doch glaub ich gar keine besucherkinder mehr oder? also wenn mein sohn mir verkündet er besucht seinen freund, dann bleibt doch die aufsichtspflich bei mir. was anderes ist wenn ich die mutter des freundes anrufe, und sie frage ob er kommen darf, dann liegt sie meiner meinung nach bei der anderen mutter... lg

Mitglied inaktiv - 11.06.2009, 17:51



Antwort auf diesen Beitrag

Mein Kind ist immer mit dem Rad gefahren obwohl es keine Prüfung hatte. Die wurde erst in der vierten Klasse gemacht. Er fuhr sicher und kannte die einfachen Verkehrsregeln.

Mitglied inaktiv - 11.06.2009, 19:04



Antwort auf diesen Beitrag

Ich denke, in erster Linie machst Du Dir Sorgen darum, dass dem Kind etwas passiert, oder? In diesem Fall würde ich die Eltern kontaktieren ob sie mit dem Vorhaben der Kinder einverstanden sind. Ich habe es immer so gehalten. Anderen Eltern habe ich auf Nachfragen meist gesagt, dass meine Tochter dass mitmachen darf, was ihre Kinder auch machen dürfen. Es handelte sich dabei allerdings immer um Eltern, die in meinen Augen "vernünftig" waren :-). Ansonsten wird der vermutlich erst ein Gericht sagen können ob Du Deine Aufsichtspflicht verletzt hast oder nicht. Hier spielen viele Dinge eine Rolle, zB ob das Gericht nur eine Gefälligkeitsaufsicht annimmt oder eine quasi vertragliche Übernahme der Aufsichtspflicht. Ich würde bei gegenseitigen Besuchen von Kindern zwecks gemeinsamen spielen eher zu der Annahme einer Gefälligkeitsaufsicht tendieren, aber vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand :-). Spaßeshalber kannst Du Dich ja mal hier einlesen: http://www.kiel.de/Aemter_30_bis_52/54/Jugendschutz/aufsichtspflicht27-05-03.pdf http://www.karate-online.de/pub/aufsichtspflicht.pdf Liebe Grüße Ebba

Mitglied inaktiv - 11.06.2009, 18:01



Antwort auf diesen Beitrag

und wenn das Kind weiss wie es ich zu verhalten hat, dann wuerde ich es nicht von der Preufung abhaengig machen. Frag doch einfach mal die Mutter und wenn sie dem Kind generell erlaubt im Dorf zu fahren, dann ist das schon ok. LG

Mitglied inaktiv - 11.06.2009, 18:21



Antwort auf diesen Beitrag

... kommen unangekündigt auf den Rädern, spielen hier was und dann geht´´s weiter oder wieder zu uns zurück. Klar ist aber, daß die Kinder HIER spielen; den Eltern wird von ihnen gesagt ich fahre zu xy... Ja Edda, ich habe die Befürchtung, wenn was passiert. Aktuell hatte mein Sohn einen -zum Glück- sehr gimpflichen Autounfall (mit Roller). Mit den anderen Eltern habe ich keinen Kontakt - man kennt sich kaum. Die Kinder treffen die Verabredungen in der Schule. Es wird auch nicht nachgefragt, ob die Kinder angekommen sind. Ist halt mein Ältester und ich bin so ne Glucke. Daher die Frage nach der Aufsicht falls mal was passiert... Liebe Grüße von ela

Mitglied inaktiv - 11.06.2009, 23:25



Antwort auf diesen Beitrag

In dem Fall bleibt die Aufsichtspflicht bei den Eltern, denn diese wurde hier weder ausdrücklich noch stillschweigend weitergegeben ("Mit den anderen Eltern habe ich keinen Kontakt - man kennt sich kaum"). lG, Alexa

Mitglied inaktiv - 12.06.2009, 09:49



Antwort auf diesen Beitrag

Lies doch noch mal diesen Artikel hier, insbes. auch 3.: http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/faq/aufsichtspflichtverletzungen.php Vermutlich wird Dir wohl keiner eine Aufsichtspflichtverletzung vorwerfen, wenn den 9 jährigen Klassenkameraden Deines Sohnes, die ja scheinbar auch von ihre Eltern die Erlaubnis haben mit dem Rad herumzufahren, beim Rad fahren etwas passieren sollte. Ich würde aber, wenn ich sehr unsicher wäre, was die Eltern wollen und ich mich unwohl fühlen würde, wenn ich den Kindern das herumfahren erlaube, doch mal versuchen die Eltern zu befragen. Ich habe bei geplanten Spontanaktionen der Kinder bei denen ich mir unsicher war, was andere wohl erlauben würden, auch immer die Eltern angerufen u. wenn ich sie nicht erreichen konnte, dann gings eben nicht und ich habe das später telefonisch geklärt, quasi für's nächste Mal. Aber, das ist auch nur zweimal erforderlich gewesen. Liebe Grüße Ebba

Mitglied inaktiv - 12.06.2009, 09:57



Antwort auf diesen Beitrag

Pänz.... Was ist das ?

Mitglied inaktiv - 12.06.2009, 11:49



Antwort auf diesen Beitrag

Ein koelsches Wort fuer Kinder. Gruss FM

Mitglied inaktiv - 12.06.2009, 11:55



Antwort auf diesen Beitrag

Unn wennse seich net schicken, dann sejn et de Sau-Pänz! Kleiner Ausflug ins Moselfränkische.

Mitglied inaktiv - 12.06.2009, 13:28



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo Mozipan, Ich wollte auch keine Exklusivitaet fuer Koeln fordern... Viele Gruesse ins Moselfraenkische FM

Mitglied inaktiv - 15.06.2009, 10:52



Antwort auf diesen Beitrag

Bei uns düsen die Zwerge schon im Kiga-Alter durchs Baugebiet. Fahrradprüfung ist erst in der Vierten, aber sie dürfen ab 3. Klasse mit dem Rad zur Schule fahren. Der kleinen Kuno (fast 9) darf allein im Wohngebiet fahren und zu Einkäufen und zum Training raus, wenn ich Bescheid weiß. Und selbst, wenn er mit einem Freund verabredet ist, liegt die V e r a n t w o r t u n g bei mir. Trini

Mitglied inaktiv - 12.06.2009, 07:59



Antwort auf diesen Beitrag

Vielen lieben Dank! Dann bin ich jetzt etwas beruhigter. Denn an guten Tagen habe ich hier gerne mal so 8 Radrowdies rumlungern ... Und Pänz sind Kinder - sorry :-) Ist bei uns (jedenfalls) ein lieb gemeinter Ausdruck für die Kinder. Liebe Grüße von ela

Mitglied inaktiv - 12.06.2009, 14:46