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Wer entscheidet über die Rückstellung

Thema: Wer entscheidet über die Rückstellung

Hallo Zusammen, wir möchten unseren Sohn, der im Juni 2018 geboren ist (also kein Korridorkind), für ein Jahr zurückstellen lassen. Wir wohnen in Bayern bzw. im Münchner Umland. Wir wurden nun von der Sprengelschule angeschrieben, dass wir zur Einschreibung/Einschlungsscreening vorstellig werden sollen. Da unser Sohn jedoch gar nicht auf die Sprengelschule gehen soll, haben wir uns gefragt, ob diese Schule trotzdem darüber entscheidet, ob unser Kind zurückgestellt werden kann. Welche Schule entscheidet darüber? Die Sprengelschule, auch, wenn das Kind dort definitiv nie zur Schule gehen wird oder zB eine freie Schule, wo er tatsächlich hingehen soll? Hat hier jemand Erfahrungen? Danke und viele Grüße Miriam

von Miriam2.0 am 22.01.2024, 10:18



Antwort auf Beitrag von Miriam2.0

https://www.anwalt.de/rechtstipps/zurueckstellung-von-der-schule-in-bayern-art-37-bayeug_161405.html Da kannst Du mal lesen. Vor allem was geht und was nicht und wer entscheidet. In Bayern kenne ich mich nicht aus. Aber selten können wir Eltern da etwas entscheiden. In der Regel wird so eine Entscheidung zusammen getroffen. Kiga, Eltern und der Arzt. Kinderarzt und/oder Schuleingangsarzt. Meine erste Anlaufstelle wäre der Kiga. Die kennen sich zum Prozedere im jeweiligen BL eigentlich gut aus.

von Caot am 22.01.2024, 10:59



Antwort auf Beitrag von Miriam2.0

Hier hat das letzte Wort der Schularzt. Jedes Kind muss vor der Einschulung zum Schularzt beim Gesundheitsamt (manchmal findet die Untersuchungauch in den Räumlichkeiten der Kita statt). Bei der Untersuchung sind die Eltern mit eingeladen. Zu der Untersuchung wird schriftlich eingeladen und mehrere Unterlagen sollen mitgebracht werden. Es können weitere Unterlagen, wie z. B. der Kita, Therapeuten, Kinderarzt mitgebracht werden. Aus den sollte der Entwicklungsstand ihres Kindes hervorgehen und wenn dieser gegen eine Einschulung spricht, sollte das daraus hervorgehen. Zumeist findet die erste Untersuchung beim Schularzt Ende des Jahres statt. Im nächsten Sommer ist die Einschulung. Je nach Ergebnis des Tests vor Ort und den mitgebrachten Unterlagen hat der Schularzt verschiedene Möglichkeiten. 1) Er stimmt der Einschulung zu. 2) Er glaubt, dass sich das Kind in den nächsten Monaten weiter entwickeln wird, so dass eine Schulfähigkeit kommt. Evtl. kann er weitere Therapien befürworten, die der Schulfähigkeit dienen. Eine zweite Untersuchung erfolgt meist im Frühjahr des nächsten Jahres bzw. im Jahr vor der Einschulung. 3) Er stimmt gegen die Einschulung. Das Kind wird zurück gestellt. Ihr Kind ist im Juni 2018 geboren und damit zu Sommer 2024 schulpflichtig. Auf welcher Schule haben sie ihr Kind angemeldet? Wurde es dort zu Sommer 2024 angenommen? Ich weiß nicht wie das in Bayern ist. Hier muss die Schule, wo das Kind eigentlich hin muss zustimmen, dass das Kind zur anderen Schule gehen darf. In der Regel erfolgt das ohne Probleme. Haben Sie den Antrag nicht gestellt? Wenn nein sollten sie es nachholen, unabhängig davon, ob ihr Kind dieses Jahr zur Schule kommt oder nicht. Sollten sie noch keine Zusage von der Wunschschule haben holen sie diese zuerst ein. Die Schule testet ein Kind auch. Ausgangslage ist das nicht für die Einschulung. Das letzte Wort hat hier der Schularzt. Wenn Sie weiterhin eine Rückstellung anstreben sollten sie das mit den verschiedenen Institutionen besprechen und beim Gesundheitsamt melden. Aktuell scheint niemand davon zu wissen. Auch die Kita muss davon wissen, da diese den Platz ihres Kindes erstmal freihalten muss. Ich vermute, dass sie nicht planen, ihr Kind ab Sommer 2024 selbst zu betreuen. Daher sollten sie als Erstes mit der Kita sprechen. U. a. auch, weil die Erzieher mit einschätzen sollten, wie ihr Kind entwickelt ist.

von Ani123 am 22.01.2024, 14:10



Antwort auf Beitrag von Miriam2.0

Soweit ich weiß, entscheidet das in Bayern die Sprengelschule. Da muss man auch zum Schulspiel hin, auch wenn man sein Kind woanders anmelden möchte. Eine Rückstellung von einem "Muss-Kind" ist allerdings schwierig, wenn nicht gerade eine Diagnose vorliegt oder bei der Schuluntersuchung auffällig war. Ruf doch einfach in eurer Sprengelschule an und frag nach.

von Nannilein am 22.01.2024, 14:30



Antwort auf Beitrag von Miriam2.0

Hallo, Die Entscheidung, ob ein Kind zurück gestellt wird oder nicht, trifft in Bayern die Schulleitung. Ich bin mir nicht sicher, aber ich gehe mal davon aus, dass das die Sprengelschule entscheidet. Für die Rückstellung braucht ihr sehr gute Argumente. Bei uns ist es auch schwierig, dass die Kinder an andere Schulen gehen, als an die Sprengelschule. Auch das muss sehr gut begründet werden, vor allem, wenn die Schule in einer anderen Gemeinde ist. Habt ihr das schon sicher, dass das Kind auf die andere Schule gehen kann? Ich würde bei der Sprengelschule wegen der Rückstellung nachfragen, oder beim zuständigen Schulamt. LG luvi Wisst ih

von luvi am 22.01.2024, 22:26