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versetzung in klasse 2

Thema: versetzung in klasse 2

mein sohn wurde im letzten jahr als "kann-kind" eingeschult. er war grad sechs geworden. nun meine frage: wenn er nicht weiter versetzt werden sollte,wann erfährt man das? er kommt gut mit in der schule aber zappelt im unterricht noch viel herum. hausaufgaben u schulaufgaben erledigt er allein u meist ohne hilfe. die lehrer waren damals gegen seine einschulung u meinen er würde noch immer zu unruhig sein,wobei er den unterricht aber nicht stört. hab schon von anderer mütter(kind ist schon fast 8) gehört das ihrer auch nicht besser ist. lg sabine

Mitglied inaktiv - 08.06.2010, 17:41



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Also wenn ernsthaft die Gefahr bestehen würde, dass er nicht in Klasse 2 kommt, dann wüsstest Du das mindestens seit dem Beginn des 2.Halbjahres. Sitzen bleiben gibt es übrigens meines Wissens in keinem Bundesland in Klasse 1. Nur freiwillige Wiederholung mit Zustimmung der Eltern. Und dafür hätte man längst mit Dir sprechen müssen. Gruß, Stefanie

Mitglied inaktiv - 08.06.2010, 18:10



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In welchem Bundesland wohnst du denn? In Bayern gilt, dass es eigentlich keine Versetzung in dem Sinne von Klasse 1 in Klasse 2 gibt. Ein Kind rückt "automatisch" vor. Klasse 1 und 2 ist sozusagen als Einheit zu sehen. Auf Antrag der Eltern können Kinder freiwillig zurückgestellt werden. Wenn ein Grund dafür vorliegen sollte, hätte es von Seiten der Schule längst ein Gespärch gegeben. Mio

Mitglied inaktiv - 08.06.2010, 19:10



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Wieso hast du überhaupt Bedenken, dass er nicht versetzt werden könnte? Dafür müssten doch schwerwiegende Defizite vorliegen- was ja nicht sein kann, wenn er die Schulaufgaben und ohne Hilfe erledigt (oder ist dann alles falsch??).

Mitglied inaktiv - 08.06.2010, 19:17



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Hi, "Sitzenbleiben" in der ersten Klasse geht nicht. Die Kinder kommen automatisch in die zweite KLasse, es sei denn, dass die Eltern das Kind freiwillig zurückstellen lassen. Haben Lehrer Bedenken, hätten sie Dich schon angesprochen, da eine Rückstellung meines Wissens mindestens 6 Wochen vor den Sommerferien beantragt werden muss. So war es zumindest bei uns - wir haben unseren Sohn freiwillig die erste Klasse wiederholen lassen (- obwohl die Lehrerin ihn eigentlich mit in die zweite nehmen wollte.)

Mitglied inaktiv - 08.06.2010, 20:37



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Wenn deinem Sohn nicht irgendein "Stempel" aufgedrückt worden ist a la Wahrnehmungsgestört oder sowas ähnliches, dann würdest du es vermutlich erst beim letzten Elterngespräch vor der Zeugnisausgabe erfahren. Bei uns war dann die Begründung, dass meine Tochter nicht schnell genug rechnen könne. Alles andere hätte gepasst. Wir wurden dann auch vor die Wahl gestellt. Da aber der Schulstart schon so kompliziert und unentspannt war haben wir einer Wiederholung der ersten Klasse zugestimmt.

Mitglied inaktiv - 08.06.2010, 22:21