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Nachteilsausleich Bayern- Frage dazu...

Thema: Nachteilsausleich Bayern- Frage dazu...

Mein Sohn hat eine isolierte Rechtschreibstörung. Das heißt er gilt als Legastheniker. Das Attest haben wir jetzt seit 14 Tagen. (bzw die Schule) Die Klassleitung hat mir auch schon gesagt daß nun der Nachteilsausgleich greift. D.h. Keine Note in der Rechtschreibung, mehr zeit bei Proben,. er hat alle Fächer bei der Klassleitung außer Musik, das ist beim Rektor. Er bekommt in allen Fächern bei der Klassleitung auch mehr Zeit. Nun haben sie letzte Woche eine Musikprobe geschrieben. Im Vorfeld meinte der lehrer es gibt nur bei voller Punktzahl eine 1. Mein Sohn hat nun alles gewußt wurde aber knapp nicht fertig. Die letzte Aufgabe fehlt... Steht ihm in Musik auch ein Nachteilsausgleich zu oder gilt der nur in Deutsch und der Rest ist ein Entgegenkommen der Klasslehrerin? ich weiß ist nur Musik und wär trotzdem eine gute Note. Es interessiert mich nur einfach...

von wickiemama am 30.01.2011, 20:50



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Hallo, bei uns bekommt mein Sohn in allen Fächern mehr Zeit. Aber ich hab festgestellt, das es sinnvoll ist es wirklich jedem Lehrer selber zu sagen und mit jedem Lehrer direkt festzulegen was für Hilfen mein Sohn braucht. Mein Sohn braucht z.B. auch einen Sitzplatz in der ersten Reihe und zwar auf der rechten Seite wegen seiner Wahrnehmungsstörung.. irgendwie ging die Info wohl auch immer zwischen den Lehrern unter - in Religion klappt es erst, seit ich es dem Lehrer nochmal wirklich selber gesagt habe - es hat nicht ausgereicht, das es mein Sohn im gesagt hat. Verbindlich gilt der Nachteilsausgleich auch erst, wenn der Schrieb vom Schulpsychologen da ist, das er zu gewähren ist. Geht dann über die Schulleitung und sollte dann eigentlich allen Lehrern bekannt sein. LG Dhana

von dhana am 30.01.2011, 22:45



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das Attest liegt seit 14 tagen der Schule vor. Musik findet beim Rektor statt... das ist ja so komisch, da dachte ich ich muß es nicht extra sagen, der wirds schon wissen... Naja vielleicht geh ich die Woche mal rein und sag es ihm...

von wickiemama am 30.01.2011, 23:43



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In Bayern wird der Nachteilsausgleich nach dem Ermessen des Lehrers - idealerweise in Absprache mit den Eltern - individuell festgelegt. Die Überlegung in Eurem Fall ist ja: Wozu mehr Zeit? Fumi hat Legasthenie, also eine Lese- UND Rechtschreibschwäche. Sie bekam teilweise mehr Zeit, teilweise wurden die Aufgaben vorgelesen, teilweise war es eine Mischung aus beidem. Dazu wurde die Rechtschreibung nicht gewertet. Das war auch abhängig von der Fragestellung und der Probe an sich. Wenn sie ein reines Rechenblatt vor sich hatte, hatte sie nicht mehr Zeit und es wurde auch nichts vorgelesen - warum auch, wenn da außer Zahlen nichts steht und daher weder was zu lesen noch was zu schreiben ist. Wenn in einem Fach die Rechtschreibung sowieso nicht gewertet wird und eine Leseschwäche NICHT vorliegt, dann ist m.E. mehr Zeit nicht zwingend notwendig. Ich würde ganz neutral mal mit dem Lehrer sprechen, wie er den Nachteilsausgleich in seinem Fach handhaben möchte. Wenn Ihr es dann anders gehändelt haben möchtet, dann solltet Ihr das argumentativ untermauern können - warum ist genau das nötig, inwiefern entsteht ein Nachteil, wenn das anders gemacht wird? Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 31.01.2011, 00:42



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war eigentlich nur interesse. Die Lehrerin wie auch der kinderpsychater habem mir gesagt, daß er eben in allen Fächern mehr ZEit bekommen würde, das würde ihm zustehen. Die Klassenlehrerin macht es auch in jedem Fach. Mich interessiert es nur ob der Rektor es evtl nicht wußte oder ob es ihm eben nicht zusteht. Die zusätzliche Zeit braucht er weil er sich unheimlich anstrengt keine Fehler zu machen, gelingt ihm nicht, kostet ihn aber viel viel Zeit.... Dazu kommt daß er ein ADS Träumerlein ist (und mit Träumerlein mein ich ein echtes Träumerlein )

von wickiemama am 31.01.2011, 13:20



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stimmt nicht ganz. In Bayern wird unterschieden zwischen LRS und Legasthenie. bei liegt es im ermessen des Lehrers den Nachteilsausgleich zu gewähren. Und es muß auch alle 2 Jahre bestätigt werden. Bei Legasthenie muß der Nachteilsausgleich gewährt werden. Mein sohn gilt als Legastheniker, auch wenn es eine Isolierte Rechtschreibstörung ist. Es ist eine Störung und keine Schwäche und so wird unterschieden. So wurde es mir von der Beratungslehrerin und der Klassenleitung erklärt.

von wickiemama am 31.01.2011, 13:30



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DASS ein Nachteilsausgleich gewährt werden muß ist klar. WIE der aussieht, das ist Ermessenssache. Fumi hat Legasthenie, keine LRS.

Mitglied inaktiv - 31.01.2011, 14:33



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"DASS ein Nachteilsausgleich gewährt werden muß ist klar. WIE der aussieht, das ist Ermessenssache." Das stimmt. Das wollte ich nämlich gerade auch noch anmerken. Es wird ein Nachteilsausgleich gewährt wenn LRS vorliegt. Die RS-Note danach zurückhaltend mit in die Gesamtnote Deutsch einbezogen. Wie stark, entscheidet der Lehrer. Mio

von Miolilo am 31.01.2011, 15:22



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das ist nicht richtig! "Gemäß Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 16. November 1999 müssen Legastheniker von der Leistungsfeststellung, die ausschließlich der Überprüfung der Rechtschreibsicherheit dient, während der gesamten Schulzeit befreit werden. Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass sich lese- und Rechtschreibschwierigkeiten leistungsmäßig nicht in anderen Fächern auswirken." so steht es in unserem Attest. die Rechtschreibnote ist nicht Ermessenssache des Lehrers, höchstens ob er mehr Zeit zugibt. Bei einer Informationsveranstaltung hier in der Grundschule über LRS und Legasthenie hat die Beratungslehrerin aber erklärt es würde ein Anrecht auf eine angemessene Zeitzugabe bestehen. Max 50 %. Dies greift sogar im Probeunterricht fürs Gymnasium (kann man auf der Seite des Kultusministeriums nachlesen.) Das ist ja meine Frage, ob dies nur für Deutsch gilt oder eben für alles schriftliche. Aber ich werde einfach mal bei uns in der Schule nachfragen...

von wickiemama am 31.01.2011, 18:02



Antwort auf Beitrag von wickiemama

zeitzuschlag kann gewährt werden. Noten auf Rechtschreibun darf nicht gegeben werden. http://www.schulberatung.bayern.de/schulberatung/index_05164.asp

von wickiemama am 31.01.2011, 18:09



Antwort auf Beitrag von wickiemama

Ich sprach in meiner Antwort von LRS und nicht von Legasthenie!

von Miolilo am 31.01.2011, 19:14



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achso...

von wickiemama am 31.01.2011, 19:18



Antwort auf Beitrag von Miolilo

ich bezog mich auf die LRS und damit auf diese Antwort von dir: "In Bayern wird unterschieden zwischen LRS und Legasthenie. bei liegt es im ermessen des Lehrers den Nachteilsausgleich zu gewähren. Und es muß auch alle 2 Jahre bestätigt werden. Bei Legasthenie muß der Nachteilsausgleich gewährt werden." Auch bei LRS wird ein Nachteilsausgleich gewährt. DASS er gewährt wird, ist kein Spielraum. Da bin ich mir sicher, da ich eine Fobi dazu hatte. Es kann natürlich durchaus sein, dass sich nicht alle Kollegen daran halten oder es anders gesagt bekommen. Im Unterschied zur Legasthenie wird dann jedoch die RS-Note (als Teilnote der Deutschnote) zurückhaltend gewertet, aber es wird eine gemacht. HIER setzt dann der Ermessensspielraum ein. Mio

von Miolilo am 31.01.2011, 19:20



Antwort auf Beitrag von Miolilo

ich hatte dich falsch verstanden.

von wickiemama am 31.01.2011, 23:13



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Was kam denn im Musiktest vor ?

von montpelle am 31.01.2011, 13:46



Antwort auf Beitrag von montpelle

ging um die Musikinstrumente. Blechblasinstrumente, Holzblasinstrumente, Streicher. Anordnung im Orchester Peter und der Wolf...

von wickiemama am 31.01.2011, 17:49



Antwort auf Beitrag von wickiemama

oder war es ein Test, bei dem z.B. ein Musikinstrument beschriftet werden musste oder musste vielleicht sogar ein ganzes Stück erklärt werden (freier Text)?

von Keksraupe am 31.01.2011, 22:52



Antwort auf Beitrag von Keksraupe

den Test gab es noch nicht raus. Ich kann mich nur auf Erzählungen berufen. Demnach ist es sowohl als auch. Es mußten die Musikinstrumente auf ihrem Platz im Orchester beschriftet werden. Es mußte ein freier Text über den Komposnisten von Peter und der Wolf geschrieben werden... Mehr Infos waren aus ihm nicht rauszubringen... (es ist ein 9jähriger Junge... ;-) ) Nur daß er mit der letzten Frage nicht fertig wurde... Was aber jetzt genau die letzte Frage war kann ich noch nicht beantworten. Ich werde jetzt mal den Donnerstag abwarten, da haben sie wieder Musik und bekommen die Probe raus. Dann seh ich mal weiter.. Ich werde in er nächsten sprechstunde wohl einfach mal die Lehrerin bitten mir die Vorgehensweise genau zu erklären, auf ihn speziell bezogen. Alle infos die ich bis jetzt habe umreißen es ja nur grob..l

von wickiemama am 31.01.2011, 23:11



Antwort auf Beitrag von wickiemama

"Nur daß er mit der letzten Frage nicht fertig wurde..." Aber das hat ja eigentlich nicht mit seiner Teilleistungsschwäche in Bereich Rechtschreibung zu tun, sondern viel mehr mit seiner Träumerei. Wenn der Musiklehrer jetzt jedes rechtschriftlich falsch geschriebene Instrument anstreicht und nicht wertet, DANN hat er den entsprechenden Nachteilsausgleich nicht gewährt. Aber in der Zeit nicht fertig zu werden hat ja zunächst nichts mit der Rechtschreibschwäche zu tun und passiert vielen Kindern. Kinder mit einer Rechtschreibschwäche bekommen einen Nachteilsausgleich in dem - auch bei Fachbegriffen die Rechtschreibung keine Rolle spielt (was normalerweise der Fall wäre) - ev. per multiple choice versch. Antworten vorgegeben werden - die Texte einer anderen Person diktiert werden (beim Aufsatz z.b. - allerdings besteht selten die Möglichkeit dazu, da es dafür keine zusätzlichen Lehrer gibt...) Mio

von Miolilo am 01.02.2011, 07:01



Antwort auf Beitrag von Miolilo

ja, das nichtfertigwerden liegt an seiner Träumerei... Das ist richtig... Die Erklärung der Klassleitung im Vorgespräch (vor dem Attest) war eine ähnliche wie du es jetzt beschreibst. Es gibt für die LRS Kinder keine Möglichkeit einen Extratest zu schreiben bzw ihn diktieren zu lassen. Wobei das Lesen ja kein Problem darstellt, Er liest flüssig, schnell und versteht dies auch. Es geht bei ihm tatsächlich nur um die Rechtschreibung und sein Tempo. In den Fächern der Klassleitung (alle außer WTG und Musik) bekommt er einen Zeitzuschlag (den er auch benötigt) Die Lehrerin meint er bekommt ihn weil es ihm bei Legasthenie zustehen würde und er sie braucht (ihr ist es egal ob er es wegen der Legasthenie oder seiner Träumereien benötigt, sie meint einfach es steht ihm zu, er brauchts, er bekommts...) Aber ich denke, das macht einfach sie so. Wobei der Musiklehrer der Rektor ist und ich dachte eben daß dies ja auch mit ihm abgesprochen sein muß bzw er dies "mittragen" müßte. Also in seiner Eigenschaft als Rektor (nicht als Musiklehrer) Inzwischen glaub ich aber daß er es einfach nicht wußte bzw vergessen hatte. Sie haben nach dem Test noch einen Hefteintrag gemacht, den alle die nicht fertig wurden als Hausaufgabe machen sollten. Mein Sohn wurde auch nciht fertig. Eine Klassenkameradin hat gesagt der P hat doch Legasthenie der ist halt langsamer. Nun ist er der einzige der nicht fertig wurde und dies nicht als Hausaufgabe nachmachen muß...(wie er jetzt allerdings an den Rest des Hefteintrages kommt weiß ich auch nicht...) Ich glaub ich muß einfach wirklich mal zum Elterngespräch in die Schule... Es sind schon noch einige Fragen offen...

von wickiemama am 01.02.2011, 09:23