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Schulzahnarzt - keine Benachrichtigung/Ankündigung/Einverständniserklärung?

Thema: Schulzahnarzt - keine Benachrichtigung/Ankündigung/Einverständniserklärung?

Bittebitte, ich möchte jetzt gar keine Diskussion über Sinn und Unisinn der Schulzahnärztlichen Kontrollen an sich abgeben (BITTE nicht das durchdikutieren, war hier schon oft genug ) , aber eine Frage habe ich jetzt doch. Ich bin gerade ziemlich irritiert, weil mir meine Tochter eben einen Wisch zum Unterschreiben unter die Nase gelegt hat - der Befund ihrer Untersuchung von heute. Nur leider wußte ich davon gar nichts... Ich habe weder eine Einverständniserklärung unterschrieben, noch wurde ich in irgendeiner anderen Form vorher darüber unterrichtet, daß das in der nächsten Zeit ansteht, und ich bin deswegen ehrlich gesagt ziemlich ... äh... verstimmt... Ich wüßte da schon gerne Bescheid, wenn jemand sich den Körper meines Kindes anschaut (wie gesagt, geht mir jetzt gar nicht um die unter Umständen sinnvolle Motivitation hierfür, was "Schlimmes" wird ja auch nicht gemacht), aber ich fühle mich gerade doch ziemlich entmündigt, wenigstens ankündigen hätte man das ja wohl können? Bei KiGa-Untersuchung und aus meiner eigenen Schulzeit kenne ich das nur mit vorheriger Einverständniserklärung der Eltern... Dazu kommt noch, daß meiner Tochter 1a Zähne ohne Behandlungsbedarf attestiert werden, was gar nicht stimmt - sie hat ein Riesenloch im Backenzahn (kann eigentlich nicht übersehen werden), was wir aber in Absprache mit dem Zahnarzt erst einmal unbehandelt lassen. Also einerseits Sozialdisziplinierung + andererseits nicht einmal Sinn erfüllt. Grrrrrr Wir wohnen übrigens in BaWü

Mitglied inaktiv - 22.02.2011, 14:29



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Bin auch aus Bawü. Mein Sohn ist 4.Kl.GS, kann mich nicht erinnern, dass ich da mal was unterschrieben habe. Aber die Lehrer teilen den Schülern bei uns schon mit, wann der Zahnarzt kommt (ob die Kinder das den Eltern dann weiterleiten ist die andere Frage). Bei meinem Kleinen (Kiga) habe ich mal was unterschrieben, das weiss ich noch. Allerdings war er bei Kiga-Eintritt erst 2 Jahre alt, vielleicht deswegen. Auch hier wurde angekündigt, wann er kommt. Habe da allerdings keinerlei Probleme mit wenn jemand "in den Körper meines Kindes"schaut, halte es psychologisch gesehen sogar gerade bei kleinen Kindern gar nicht für schlecht, weil ja ALLE den Mund aufmachen und das die Angst vorm Zahnarzt nimmt.

Mitglied inaktiv - 22.02.2011, 14:43



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Hallo perelin, wir bekommen immer zum Schuljahresbeginn eine Liste mit Terminen für das nächste Halbjahr. Unter anderem stand im Sommer auch drin "Schulzahnarzt 1. Oktoberwoche*. Mehr Infos gibt es bei uns auch nicht und unterschreiben müssen wir nichts! Ich finde das soweit auch OK, im Kindergarten hing auch immer nur ein Aushang wenn der Zahnarzt kommt, auch dort habe ich nie etwas unterschreiben müssen! VG, Birgit

von KölscheMädche am 22.02.2011, 14:47



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Ja - ich wäre ja im Prinzip auch schon mit einer informellen Benachrichtigung zufrieden gewesen, aber so ganz über meinen Kopf hinweg... da sehe ich schnell rot - ansonsten muß ich auch jeden Pups unterschreiben

Mitglied inaktiv - 22.02.2011, 14:53



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hallo, bei uns müssen die eltern unterschreiben wenn es um eine zahnlackierung geht. ansonsten kommt der schulzahnarzt auch mal zwischendurch (ohne benachrichtigung der eltern), man munkelt, das mit einer benachrichtigung 40% der schüler plötzlich an diesem tag erkrankt wären. lg biggi

von biggi71 am 22.02.2011, 15:35



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ich nehme an, das "riesenloch" befindet sich an einem milchzahn? so gar keine benachrichtigung finde ich auch eigenartig. bei uns wird "nur" benachrichtigt. es gibt keine einverständniserklärung zum unterschreiben. wenn man keine untersuchung wünscht, muss man das formlos mitteilen. lg suki

von Suki am 22.02.2011, 17:15



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Bei uns ist es so das wir in der 1. Klasse unterschrieben das wir einverstanden sind (oder eben nicht) das die Zähne untersucht werden von der Schulzahnärztin und das gilt dann bis zur 4. Klasse. Es sei denn ich widerspreche dem ganzen dann aber schriftlich. Ich werde also auch nicht jedesmal benachrichtigt wenn die Zahnärztin kommt. Habe damit aber wenn ich ehrlich bin auch kein Problem. LG Verona

von Verona am 23.02.2011, 08:40



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Deinen Ärger kann ich gut verstehen. Ich hätte mich da auch überfahren gefühlt, und wenn der dann nicht mal das Koch im Backenzahn sieht, kann man sich das auch ganz sparen. Spricht jedenfalls nicht für den Schulzahnarzt. Bei uns in RLP wird der Termin für die schulzahnärztliche Untersuchung - jedenfalls an unserer Schule - schon wochenlang vorher im Rahmen von einem Elternabend und nachfolgenden Brief, wo ganz viele Termine genannt werden, bekanntgegeben. Aer eben nur so am Rande. Allerdings kam kurz vorher auch nichts mehr an Infos, ICH habe dann mal nachgefragt, ob das denn nun morgen bei dem Termin vom Schulzahnarzt bleibt. Die Klassenlehrerin wußte von gar nix 81 Tag vorher...) und hat dann mal bei der Schulleitung nachgefragt, sie muß ja ihren Unterricht drauf abstimmen. Aber wer von den Eltern "aufgepaßt" hat, kannte diesen Termin immerhin. Man darf als Mutter auch dabei sein, war ich auch, wäre aber nicht nötig gewesen. Die Kinder sind ratzfatz wieder draußen, da kann leicht ein Loch übersehen werden. Wir sind eh zweimal im Jahr beim Zahnarzt, das ganze hätte ich mir auch schenken können. Aber mein Erstkläßler wollte so gerne auch den Einmalzahnarztspiegel geschenkt bekommen haben, den mein Großer damals bei seiner Untersuchung bekommen hatte. Dafür hat es sich dann also "gelohnt". Ich denke mal, wenn ich gesagt hätte, mein Kind macht das nicht mit, hätte uns sicher keiner zwingen können. Eine extra Einverständniserklärung habe ich aber nicht unterschrieben. Ich war einverstanden und sogar dabei, das hat MIR in dem Fall gereicht. In Eurem Fall kann ich Deinen Ärger aber gut verstehen und hätte mich da auch ziemlich überfahren gefühlt. LG von Silke

von krummenau am 23.02.2011, 09:36



Antwort auf Beitrag von krummenau

In NRW haben Eltern keinen Entscheidungsspielraum bzgl. der schulärztlichen Untersuchungen ihrer Kinder, da sie für die Kinder verpflichtend sind. Auch einer schulärztlichen Untersuchung z.B bei vorzeitiger Einschulung könnten Eltern sich nicht widersetzen. Andererseits ermöglicht das Gesetz dem Schulleiter nach schulärztl. Untersuchung bei Gefährdung der Gesundheit der Mitschüler sogar den Ausschluss vom Unterricht ohne das Einverständnis der Eltern. Aber das hat natürlich nichts mit den Zähnen zu tun. Gruß R

von Reinhardus am 23.02.2011, 17:47