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Einschulung Kann-Kinder in Ba-Wü?

Thema: Einschulung Kann-Kinder in Ba-Wü?

Kennt sich von euch jemand damit aus, welche Regelungen es bei der Einschulung von Kann-Kindern gibt? Ich habe da ganz konkrete Fragen: 1. Bis wann spätestens müssen die Kinder an der Schule angemeldet werden? 2. Kann man das Kind vor Schulbeginn wieder abmelden, wenn man es sich anders überlegt hat? 3. Gibt es eine Regelung, dass Kinder, die vorzeitig eingeschult werden, die 1. oder 2. Klasse nicht freiwillig wiederholen dürfen? Im Schulrecht habe ich dazu keine Anweisungen gefunden, aber da meine Freundin momentan richtig Stress deswegen hat, würde ich mich sehr über eure Antworten freuen! Bitte nur für Baden-Württemberg antworten!

von trisha0570 am 26.05.2011, 11:22



Antwort auf Beitrag von trisha0570

1. Bis zum letzten Schultag vor den Sommerferien (also dieses Jahr 27.07) 2. Nein mit der Anmeldung gilt das Kind als Schulpflichtig 3. Nein.

von BM 123 am 26.05.2011, 11:47



Antwort auf Beitrag von trisha0570

Hallo, ich habe da ganz andere Erfahrungen gemacht: Im Jahr 2005 war es so: 1. Anmeldung: Termine wie bei schulpflichtigen Kindern. Ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. 2. Abmeldung: Jedes Kann-Kind konnte bis Schuljahrsbeginn auch wieder abgemeldet werden. Ganz im Gegenteil: Wir mussten zittern, dass wir zum Zug kommen, da kein Anrecht auf einen Schulplatz besteht. Das heißt, wenn noch einige schulpflichtige Kinder kurzfristig in den Ort ziehen, der Klassenteiler dadurch überschritten wird, darf bzw. muss die Schule die Kann-Kinder der Schule verweisen, da man als Eltern nicht verlangen kann, dass eine weitere Klasse eingerichtet wird. Das heißt, das Kann-Kind hat seinen Stuhl erst dann wirklich sicher, wenn es offiziell am 1. Schultag eingeschult ist !!! 3. Liegt vermutlich im Ermessen des Schulleiters. Es ist für alle Kinder schwieirig, eine GS-Klasse zu wiederholen. Am problematischsten sind m.E. die 1. und die 4. Klasse. Es ist aber möglich, ein Kind nach einigen Wochen Schule doch noch zurückzustellen. Ob man dazu aber schon vorher einen Antrag auf Rückstellung machen musste, weiß ich nicht. War bei unserem Nachbarskind 2009 aber so. LG azalee

Mitglied inaktiv - 26.05.2011, 11:59



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o.T.

Mitglied inaktiv - 26.05.2011, 12:00



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Die 4.Klasse kann man nicht wiederholen nur 1 -3. Das Kind wird mit der Anmeldung Schulpflichtig hat also seinen Platz sicher. Einfach abmelden geht nicht, nur rückstellen.Es wird vom Tag der Anmeldung zum Muss-Kind und auch ab so behandelt. Man kann ein Kind nach einigen Wochen zurückstellen ,allerdings wurde dann aber schon vorher eine Rückstellung in betracht gezogen. Handelt sich dann meist um knappe muss Kinder. Das ist in BW so und liegt nicht im ermessen des Schulleiters.

von BM 123 am 26.05.2011, 13:57



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Hallo BM, Im Jahr 2005 war es so, wie ich beschrieben habe. Die Aufnahme erfolgte unter der Bedingung, dass in der Klasse Platz ist und auch bleibt. Durch einen etwaigen Zuzug von Muss-Kindern wäre der Platz tatsächlich hinfällig geworden, da eine Klasse erst mit Muss-Kindern gefüllt werden muss, bevor sie geteilt werden muss. Bei der derzeitigen demographischen Entwicklung ist auch nicht damit zu rechnen, dass für ein Kann-Kind in nächster Zeit eine Parallelklasse eingerichtet ist. Das ist aber auch der einzige Grund, weswegen ein Kind nach der Anmeldung noch bis zum ersten Schultag zurückgewiesen werden kann. Du kannst Dir vorstellen, was für eine Zitterpartie wir hinter uns haben. Ich habe die ganze Zeit gefürchtet, dass noch eine Drillingsfamilie hinzuzieht, und dann das jüngste der 3 Kann-Kinder (meine Tochter) zuhause bleiben darf. Das älteste der angemeldeten Kann-Kinder meldete sich dann kurz vor Schuljahresbeginn wieder ab, obwohl die Mutter zu den Elternversammlungen gekommen war. azalee

Mitglied inaktiv - 26.05.2011, 14:47



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Also das wurde 2004 alles so geändert. Aber es gibt durchaus Schulleiter die sich die Schülerzahlen zurechtzubiegen versuchen. Eben passend machen. Ich glaube dir sofort das dir das so erzählt wurde. Zumal dann zu dem Zeitpunkt das alles ja noch neu war.

von BM 123 am 26.05.2011, 15:41



Antwort auf Beitrag von BM 123

Hallo BM, da unsere Zergschule früher gelegentlich, heute massiv mit sinkenden Schülerzahlen zu kämpfen hat(te), gab es vom OSA / RP keine Genehmigung, die Zügigkeit zu erhöhen. Bei einem Überschreiten des Klassenteilers hätten sie sich sogar bis zu 3 Muss-Kinder mehr genehmigen lassen können, d.h. müssen. Logisch, dass dann tatsächlich alle Kann-Kinder in die Röhre geguckt hätten. Die Schwaben können eben sparen. Und ich kann mich nicht über das Vorgehen der Schule beklagen. Man hört soviel von Schulen, die Früheinschulungen torpedieren - wir sind überall mit offenen Armen empfangen worden. azalee

Mitglied inaktiv - 26.05.2011, 17:14



Antwort auf Beitrag von trisha0570

Danke für eure Antworten! Wie es scheint, handhabt das tatsächlich jede Schule wie sie will... In diesem Fall war es so, dass es erst hieß, das Kind müsse nicht zur offiziellen Schulanmeldung angemeldet werden sondern erst, wenn es 100%ig sicher sei, dass es auch in die Schule kommt (war noch in Kur und man wollte abwarten wie es sich gesundheitlich entwickelt). Nun möchte das Kind morgen zum Schnuppern in die Schule gehen und plötzlich heißt es, das Kind darf nur Schnuppern, wenn es auch angemeldet ist.... Außerdem traf die Rektorin die Aussage, dass ein Kind, das vorzeitig eingeschult wird, nicht freiwillig eine GS-Klasse wiederholen darf. Und diese Aussage halte ich für haltlos.

von trisha0570 am 26.05.2011, 18:29



Antwort auf Beitrag von trisha0570

Hallo also hier mla ne Lehrerin aus BaWü: Kennt sich von euch jemand damit aus, welche Regelungen es bei der Einschulung von Kann-Kindern gibt? Ich habe da ganz konkrete Fragen: 1. Bis wann spätestens müssen die Kinder an der Schule angemeldet werden? Den genauen Termin weiß ihc nciht, aber eswird ja jeden KANN Kind in baWü angeschriben OB es zur Shcule will, und DORT in dem Schreiben erfährt man auch wie es dann läuft! Angemeldet werden sie dann wie alle MUSS Kinder auch... 2. Kann man das Kind vor Schulbeginn wieder abmelden, wenn man es sich anders überlegt hat? NEIN, im regelfall NICHT denn anhand der Anmeldezahlen werden die Lehrerstellen/Klassen etc geplant. Wir würden ja sonst als Schule 100 KANN Kinder- Eltern bequatschen, sich mla kurz anzumelden und dann im Juli wieder abzumelden..dann hätten wir kleine klassen und viele Stunde zu viel...das geht also NICHT . 3. Gibt es eine Regelung, dass Kinder, die vorzeitig eingeschult werden, die 1. oder 2. Klasse nicht freiwillig wiederholen dürfen? JEIN. Dem freiwillen Wiederholen muss IMMER die klassenkonferenz zustimmen. Wenn die NEIN sagt, dann NEIN. Im Schulrecht habe ich dazu keine Anweisungen gefunden, aber da meine Freundin momentan richtig Stress deswegen hat, würde ich mich sehr über eure Antworten freuen! Wieso hat sie Stress??? was denn genau? Bitte nur für Baden-Württemberg antworten! JA, geschehen...

von Henni am 26.05.2011, 19:01



Antwort auf Beitrag von Henni

Danke Henni! Aber ganz können deine Aussagen auch nicht stimmen. Meine Tochter ist auch ein Kann-Kind (geb. 04/06), wir haben aber kein Schreiben bekommen. Und das Kind, um das es geht, musste definitiv NICHT zur offiziellen Schulanmeldung angemeldet werden. Stress hat meine Freundin dadurch, dass es immer hieß, sie warten das Schnuppern ab und entscheiden sich dann. Nun ist morgen der Schnuppertermin und die Rektorin setzt den Eltern die Pistole auf die Brust: entweder sie melden morgen früh ihr Kind an oder es darf nicht schnuppern.

von trisha0570 am 26.05.2011, 19:09



Antwort auf Beitrag von Henni

Ich hab 2 Kann Kinder und wurde nie angeschrieben. Ansonsten hab ich auch keine anderen Antworten gegeben.

von BM 123 am 26.05.2011, 19:50



Antwort auf Beitrag von BM 123

Achso doch letzter Schultag vor den Sommerferien ist letzter Tag zur Schulanmeldung. Zwar knapp, und blöd wenn man dann noch teilen muss aber möglich.

von BM 123 am 26.05.2011, 20:03



Antwort auf Beitrag von BM 123

*merkwürdig* welcher Regierungsbezirk ist das denn?

von Henni am 27.05.2011, 06:43



Antwort auf Beitrag von Henni

Regierungsbezirk? Wir wohnen im Bereich Oberschulamt Stuttgart, Schulamt Backnang.

von trisha0570 am 27.05.2011, 08:44



Antwort auf Beitrag von trisha0570

Ich auch, nur anderes Schulamt

von BM 123 am 27.05.2011, 09:10



Antwort auf Beitrag von trisha0570

Ich auch, nur anderes Schulamt

von BM 123 am 27.05.2011, 09:10



Antwort auf Beitrag von BM 123

dg

von BM 123 am 27.05.2011, 09:11