Die Grundschule

Forum Die Grundschule

gibt es das bei euch auch

Thema: gibt es das bei euch auch

meine kinder gehen in die erste klasse und immer wieder erzählen meine kinder das mitschüler einfach ausserhalb der ferien in urlaub fahren. heute auch wieder, ein junge ist für 2wo in den süden geflogen?

von Zwillingsmama04 am 22.02.2011, 12:15



Antwort auf Beitrag von Zwillingsmama04

wenn das schulamt sowas genehmigt, dann ist das möglich.

von Patti1977 am 22.02.2011, 12:16



Antwort auf Beitrag von Zwillingsmama04

Bei uns gibts das meist nur bei Intergrationsfamilien, die zur Verwandschaft MÜSSEN. Ansonsten darf die Lehrerin mal 3 Tage frei geben.

von Pemmaus am 22.02.2011, 12:34



Antwort auf Beitrag von Zwillingsmama04

...und Zweitklässlern und überhaupt Grundschülern würde ich so niemals unangezweifelt glauben. Ob es wirklich eine Urlaubsreise war, oder eventuell doch eher die Hochzeit der Schwester, die Beerdigung des Opas, möchten sich die Kinder nicht merken. Diese hören nur "wegfliegen" und schon assozieren sie dieses mit "Ferien". Meistens stecken aber ganz andere Gründe dahinter. Und: Die Schulleitung muss es genehmigen. Grüße millefleurs

Mitglied inaktiv - 22.02.2011, 12:37



Antwort auf diesen Beitrag

"...und Zweitklässlern und überhaupt Grundschülern würde ich so niemals unangezweifelt glauben." Was ist das denn für eine merkwürdige Einstellung? Und Du bist Lehrerin?! Du tust ja grade so, als wären alle Kinder dumm und unzurechnungsfähig..! Ich glaube meinem Kind grundsätzlich. Und kenne reichlich Eltern, die ihr Kind krank melden, wenn sie in Urlaub fliegen. Weil sie nämlich genau wissen, daß die Schulleitung dies nicht genehmigt, aber auch nichts dagegen tun kann, solange es nicht beweisbar ist..also macht das durchaus auch mal die Runde. Allerdings glaube ich nicht jedem, der hier schreibt, daß er Lehrer ist. Und sollte es tatsächlich wahr sein, ist es mitunter haarsträubend, was auf unsere Kinder losgelassen wird!

von stella_die_erste am 22.02.2011, 13:09



Antwort auf Beitrag von stella_die_erste

Wer sagt denn das ich Lehrerin bin? Aber davon mal abgesehen: Ich glaube meiner Tochter nicht alles was sie mir so erzählt. Denn das, was sie mir erzählt, ist nur ihre Version eines Geschehnisses. Da werden Dinge - die ihr zu kompliziert sind - einfach weggelassen, dafür andere Dinge - die gerade inhaltlich dazu passen - dazu gedichtet. Ich bin mir sicher, dass mein Kind mir seine Wahrheit erzählt und in dem Moment kein Lügner ist. Aber ob die Wahrheit meines Kindes die wirkliche Wahrheit ist wage ich zu bezweifeln. Dafür hat mein Kind oftmals zu viel Fantasie. Grüße millefleurs

Mitglied inaktiv - 22.02.2011, 13:26



Antwort auf diesen Beitrag

und sind nicht in der lage einen tathergang oder tasache wieder zu geben? seh ich anders meist sind es erw die dies nicht können

von Zwillingsmama04 am 22.02.2011, 13:30



Antwort auf Beitrag von Zwillingsmama04

Nein, ich glaube nicht, dass alle Grundschüler doof sind. Aber ich weiß, dass es eben Kinder sind. Grüße millefleurs

Mitglied inaktiv - 22.02.2011, 13:32



Antwort auf diesen Beitrag

er hat sogar eine karte geschrieben und muscheln mitgebracht. oder hat sich die mein sohn ausgedacht?? für mich waren karte und muschel echt.

von Patti1977 am 22.02.2011, 13:56



Antwort auf diesen Beitrag

sorry ich habe in 42 jahren mehr erw kennen gelernt die nicht bei der wahrheit bleiben können, als kinder. ich finde es ganz schreckllich, was du für ein bild von kindern hast. ich habe meinen kindern immer geglaubt und wurde nie eines anderen belehrt.

von Zwillingsmama04 am 22.02.2011, 14:11



Antwort auf diesen Beitrag

natürlich glaube ich kindern prinzipiell. ich halte es nur für möglich, dass das eine oder andere detail verloren geht beim erzählen, weil oft der überblick für die gesamten details fehlt. ich bin übrigens lehrerin.

von mams am 22.02.2011, 17:30



Antwort auf Beitrag von mams

xxx

von mams am 22.02.2011, 17:30



Antwort auf Beitrag von stella_die_erste

Ich glaube meinem Kind grundsätzlich. Das glaub ich nicht

Mitglied inaktiv - 22.02.2011, 19:23



Antwort auf Beitrag von stella_die_erste

Unsere Lehrerin erzählte von ihrer Dienstberatung. Da ging es um eine Familie die ihr Kind krankgemeld hat, weil sie in den Urlaub fliegen wollten. Auf dem Flughafen ist es dem Zoll aufgefallen, das sie ein schulpflichtiges Kind dabei haben und er hat gesagt, "wieso das Kind nicht in der Schule ist". Die Familie konnte letztendlich zwar fahren, musste aber eine hohe Strafe zahlen.... Also ich kann nicht glauben, daß Kinder einfach mal so so lange frei bekommen. lg

von estelle03 am 22.02.2011, 21:01



Antwort auf Beitrag von Zwillingsmama04

das wird bei uns genau 1x erlaubt in der Grundschulzeit, dass vor Ferienbeginn bereits die Ferien angetreten werden können wenn Familiäre Feste und dergleichen anliegen. D.h. wenn die Cousine bereits Di heiratet aber erst Fr. die Ferien beginnen und die Eltern Trauzeugen sind und das ganze in den USA kann die Schule das Kind beurlauben - aber wie gesagt nur 1x in der Grundschulzeit - zumindest ist das bei uns so gewesen in BaWü Gruß Birgit

von Birgit67 am 22.02.2011, 13:23



Antwort auf Beitrag von Birgit67

beu uns gibt es einmal im Jahr ein Urlaubstag, den müssen wir dann schriftlich bei der Lehrerin beantragen. Ich hatte jetzt im vierten Schuljahr das erste mal für meine Tochter einen genommen, weil wir zu einem Konzert gefahren sind. lg

von disi am 22.02.2011, 13:33



Antwort auf Beitrag von Zwillingsmama04

Nein, das gibt es nicht. Ist auch verboten. Vielleicht macht das Kind z.B. eine Kur und deine Kinder haben es falsch verstanden?

von liha am 22.02.2011, 13:42



Antwort auf Beitrag von liha

Nein, nein. Ihre Kinder sind absolut uns jederzeit in der Lage alles korrekt zu verstehen und wiederzugeben.

Mitglied inaktiv - 22.02.2011, 13:44



Antwort auf diesen Beitrag

Ich habe die Erfahrung gemacht, das Kinder oft ganz anders reflektieren. Sie "lügen" ja nicht gleich, aber sie nehmen auch nicht alles auf und geben nicht immer alles wieder. Eben nur das, was für sie wichtig ist. Kind A sagt "Ich fahre für 2 Wochen nach Süddeutschland zur Kur." Kind B sagt "Kind A fährt für 2 Wochen in den Süden" Kind C sagt "Kind B hat gesagt, dass Kind A für 2 Wochen im Süden Urlaub macht." Das geht auch bei Erwachsenen oft so, aber bei kindern noch viel ausgeprägter. Vielleicht nicht bei jedem Kind, aber bei meiner schopn und die ist alles andere als dumm.

von liha am 22.02.2011, 13:47



Antwort auf Beitrag von liha

Es ist ja wirklich nicht gleichzusetzen mit 'doof sein' oder 'lügen'. Grüße millefleurs

Mitglied inaktiv - 22.02.2011, 13:51



Antwort auf Beitrag von Zwillingsmama04

Die Frage war inhaltlich: Gibt es das bei euch oder nicht!

von Pemmaus am 22.02.2011, 13:45



Antwort auf Beitrag von Pemmaus

Ja, bei uns gibt es sowas (Bayern). Vorraussetzung: Hochzeit oder Beerdigung eines nahen Verwandten in Kombination mit guten schulischen Leistungen. Eventuell auch eine Bambi-Auszeichnung oder anderes. Es muss also einen wirklich trifftigen Grund geben und die schulischen Leistungen müssen stimmen. "Günstigere Preise in der Nebensaison" zählen da nicht als guter Grund Grüße millefleurs

Mitglied inaktiv - 22.02.2011, 14:21



Antwort auf diesen Beitrag

dass im Bundesland Bayern Kinder mit schlechten schulischen Leistungen z. B. nicht an der Beerdigung ihrer Großeltern teilnehmen dürfen ?

von Julie am 22.02.2011, 19:12



Antwort auf Beitrag von Pemmaus

stimmt, es gibt immer Leute die alles was se lesen oder zu hören bekommen so agressiv oder vielleicht unzufrieden aufnehmen??? Ist schon komisch manche Leute drehen sich leider immer alles so damit sie drüber streiten oder meckern können.

von disi am 22.02.2011, 20:55



Antwort auf Beitrag von Julie

Gute Frage.... Grüße millefleurs

Mitglied inaktiv - 23.02.2011, 09:40



Antwort auf Beitrag von Zwillingsmama04

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Kinder "einfach" außerhalb der Ferien Urlaub machen dürfen. Ich kann mir nur vorstellen, dass es dafür einen triftigen Grund geben muß, den die Kinder eben nicht kennen. Z.B. Kuraufendhalt, oder Hochzeit der Patentante im Ausland oder 90. Geburtstag des portugisischen Opas, oder oder oder. Und von dort können die Kinder dann natürlich auch Muscheln mitbringen und Karten schreiben... Die Frage war aber, ob man das einfach so kann. Und das kann ich mir nicht vorstellen.

von liha am 22.02.2011, 14:10



Antwort auf Beitrag von liha

welche kur gibts in hurgada? weiß es auch, weil es sohn einer kollegin ist. hat mich gewundert aber schulamt hats genehmigt. warum, keine ahnung. wollt nur sagen, kinder lügen sich sowas nicht unbedingt zurecht.

von Patti1977 am 22.02.2011, 14:11



Antwort auf Beitrag von Patti1977

es soll kinder geben ja die können genau etwas wiedergeben wie es war. sonst wird immer gegen das schubladendenken gewettert, bei kindern ist dies abeer was anderes, oder? ich habe die lehrerin gefragt(hab ihr ne email geschrieben) ja es wird genehmigt an unserer schule, es sind aber gewisse vorraussetztungen daran geknüpft. wenn kind nichrt wirklich gut ist, es eh schon viel fehlt dann fällt der rahmen anders aus.

von Zwillingsmama04 am 22.02.2011, 14:14



Antwort auf Beitrag von Patti1977

Ich habe doch ausdrücklich geschrieben, dass die Kinder NICHT lügen. Aber du schreibst doch selber "keine Ahnung warum". Vielleicht gibt es ja einen Grund.

von liha am 22.02.2011, 14:15



Antwort auf Beitrag von liha

Hallo, hier könnten sich die meisten Familien niemals eine Urlaubsreise leisten wenn sie nicht auf die Nebensaisons zurückgreifen könnten. An den meisten Schulen geht das bis zu 2 Wochen im Jahr...natürlich nur nach vorheriger Rücksprache mit der Schule. Allerdings hat hier auch die ganze Nation dieselben Ferienzeiten (bis auf einige Privatschulen)... Ich muss gestehen, ich finde das eigentlich ganz okay (auch wenn wir es erst einmal für 2 Tage in Anspruch genommen haben). LG aus UK

von Timtom am 22.02.2011, 14:15



Antwort auf Beitrag von Timtom

weil so kostet uns der urlaub anstatt 4700 nur 2500 und das ist ne ganze menge. finde ich pers. auch eine nette sache;-) wir werden es auf jedenfall in anspruch nehemn

von Zwillingsmama04 am 22.02.2011, 14:32



Antwort auf Beitrag von Zwillingsmama04

Du wohnst im vereinigtem Königreich Großbritannien? Na, dann hilft Dir meine Information aus dem 'Königreich' Bayern garnicht.... Grüße millefleurs

Mitglied inaktiv - 22.02.2011, 14:36



Antwort auf Beitrag von Zwillingsmama04

.

von nischnipe am 22.02.2011, 14:45



Antwort auf diesen Beitrag

... trotzdem interessant zu lesen Und auch in diesem Königreich gibt es Voraussetzungen, die ein Urlaub machen während der Schulzeit "verhindern", aber es obliegt wohl den Klassenlehrern die Kinder "freizugeben" oder nicht. Das finde ich eben nicht schlecht! Gruss aus Südengland nach Süddeutschland Patty mit Muggels (die gerade eine Woche half-term-Ferien haben und deshalb gestern "ganz offiziell" mit uns nach London fahren konnten)

von Timtom am 22.02.2011, 15:06



Antwort auf Beitrag von Zwillingsmama04

Hallo, ja, es gibt Kinder, die etwas genau wiedergeben können. Und es gibt andere Kinder, die nur das wiedergeben, was für sie wichtig ist, oder wie sie das eben mitbekommen haben. Das ist kein Lügen, das ist einfach ein kindlicher Blickwinkel. Ich würde nie behaupten, der xy hat dich angelogen als er das erzählt hat, aber auch ich nehme nicht grundsätzlich alles wörtlich, was ein Kind erzählt. LG Inge

von IngeA am 22.02.2011, 15:18



Antwort auf Beitrag von Timtom

????

von Zwillingsmama04 am 22.02.2011, 15:30



Antwort auf Beitrag von Zwillingsmama04

na, weil Timtom geschrieben hatte sie leben in UK (United Kingdom)

von lastsnowflake am 22.02.2011, 17:00



Antwort auf Beitrag von Zwillingsmama04

Für jedes Bundesland gibt es eine Schulbesuchsverordnung und dort ist die Beurlaubung geregelt. In BW z.B. in §4 SchulBesV http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulBesV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true Ich habe mir jetzt mal die Mühe gemacht und jede SchulBesV der ALTEN Bundesländer durchgesehen und alle sehen ähnliche Regelungen vor.

von liha am 22.02.2011, 15:04



Antwort auf Beitrag von Zwillingsmama04

Das wird bei uns nicht genehmigt. Eine Bekannte hatte letztes Jahr schon am riesen Problem, weil ihre Schwester am letzten Schultag vor den Sommerferien geheiratet hat. Damit ihr Kind mit zur Hochzeit konnte, musste es für diesen einen Tag befreit werden (es fand eh kein Unterricht mehr statt, gab nur noch Zeugnisse). Der Rektor hätte beinah nicht zugestimmt. Einerseits auch verständlich, denn da kommen wohl viele daher um ein oder zwei Tage früher in Urlaub fahren zu können und die Staus am ersten Ferienwochenende zu umgehen. Im Nachhinein hat sie gemeint, sie hätte sie besser einfach krankgemeldet. Aber da sie schon angefragt hatte, ging das ja dann nicht mehr. Wär zu offensichtlich gewesen.

Mitglied inaktiv - 22.02.2011, 15:11



Antwort auf Beitrag von Zwillingsmama04

Nein, hier gibt es so was nicht und ich habe auch noch nie davon gehört. Es gibt/gab Fälle, in denen ausländische Schüler ein paar Tage vor den Großen Ferien in die "Heimat" fliegen und das gibt jedes Mal richtig Ärger incl. Bußgeld! Ich war schon an verschiedenen Schulen und habe noch keinen Schulleiter kennen gelernt, der einen Schüler für eine Urlaubsreise frei gestellt hätte! Und wenn ein Kind zwei Wochen unentschuldigt fehlt, wird schon auch mal ein Attest vom Arzt eingefordert. Ein Kuraufenthalt ist natürlich etwas anderes, das kommt immer mal wieder vor.

von trisha0570 am 22.02.2011, 15:34



Antwort auf Beitrag von trisha0570

eine Freistellung für ein wichtiges Familienfest ist weder an der Grundschule noch am Gym ein Problem. Ebenso ist mir bekannt, dass verschiedene Kinder an der Grundschule aufgrund von Heimatbesuchen und schlechter Flugverbindungen eher fliegen, bzw. später zurückkommen durften. Die Migrantenquote ist hier sehr gering und die Freistellung wird auch NICHT ausgenutzt. In den mir bekannten Fällen war die Schulbefreiung m.E. menschlich angemessen. Befreiungen zum Zwecke der Flugpreisreduzierung sind mir nicht bekannt. Von unserem Gym ist mir bekannt, dass auch eine kurzzeitige Befreiung aufgrund besonderer Ereignisse erfolgen kann.

von wauwi am 22.02.2011, 17:18



Antwort auf Beitrag von Zwillingsmama04

die schulleitung darf das nicht genehmigen. wenn das rauskommt, darf die schulbehörde sogar ein bußgeld erheben. so viel dazu.

von mams am 22.02.2011, 17:28



Antwort auf Beitrag von mams

Schulrecht Aktuelle Fragen - Antworten Fragen/Antworten Schueler Teilnahme Ferien  Teilnahme am Unterricht; Fernbleiben vom Unterricht Kann mein Kind unmittelbar vor oder nach den Ferien vom Unterricht befreit werden? Das kommt auf den Grund für die beantragte Beurlaubung an. Auf jeden Fall muss nachgewiesen werden, dass die Beurlaubung nicht den Zweck hat, die Schulferien zu verlängern. Damit scheiden Beurlaubungen aus, die z.B. den Zweck haben, günstigere Reisetermine wahrnehmen zu können. Beurlaubungsanträge sind schriftlich und rechtzeitig (mindestens eine Woche vorher) an die Schule zu richten. vgl.: Runderlass des Kultusministeriums vom 26.03.1980 - BASS 12-52 Nr. 21

von wauwi am 22.02.2011, 17:51



Antwort auf Beitrag von wauwi

BASS 12 – 52 Nr. 21 Beurlaubung BASS 12 – 52 Nr. 21 Beurlaubung RdErl. d. Kultusministeriums v. 26. 3. 1980 (GABl. NW. S. 183)* 1. Wichtige Gründe, bei denen eine Beurlaubung in Betracht kommen kann, sind z.B.: a) persönliche Anlässe (z.B. Erstkommunion und Konfirmation; Hochzeit, Jubiläen, Geburt, schwere Erkrankung und Todesfall innerhalb der Familie). Die Dauer der Beurlaubung richtet sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalles. b) Teilnahme an Veranstaltungen, die für die Schülerin oder den Schüler eine besondere Bedeutung haben, z.B.: religiöse Veranstaltungen (z.B. Rüstzeiten, Exerzitien, Kirchentage), Fortbildungsveranstaltungen der Tarifpartner (Gewerkschaften, Arbeitgeber) und ihrer Spitzenorganisationen, Einzelgewerkschaften, Unternehmensverbände, Kammern sowie der Fachverbände (z.B. Seminare zur Vorbereitung auf den Übertritt in das Arbeitsleben), politische Veranstaltungen (z.B. Bildungsarbeit der Parteien oder ihnen nahestehender Organisationen), kulturelle Veranstaltungen (z.B. aktive Teilnahme an künstlerischen und wissenschaftlichen Wettbewerben, Mitwirkung an Aufführungen eines Chores, Orchesters, einer Laienspielschar), Sportveranstaltungen (z.B. aktive Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen, Trainingslagern, Sportfesten), internationale Veranstaltungen, die der Begegnung Jugendlicher dienen, für ausländische Schülerinnen und Schüler Veranstaltungen aus Anlass nationaler Feiertage. Die Dauer der Beurlaubung soll je Schuljahr eine Woche nicht überschreiten. c) Auslandsaufenthalt oder Schüleraustausch Bei schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern muss der Besuch einer Schule des Gastlandes sichergestellt sein. d) Erholungsmaßnahmen wenn das Gesundheitsamt (Schulärztin oder Schularzt) die Maßnahme aus gesundheitlichen Gründen für erforderlich hält. e) Schließung des Haushalts Vorübergehende, unumgänglich erforderliche Schließung des Haushalts wegen besonderer persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse der Eltern (z.B. Krankenhausaufenthalt, staatlich geförderte Familienerholungsmaßnahme, Betriebsferien). f) Religiöse Feiertage Für die Beurlaubung wegen religiöser Feiertage ist Voraussetzung, dass sich das Gebot der Feiertagsheiligung als verbindliche Glaubensüberzeugung einer bestimmten Religionsgemeinschaft (z.B. die Sabbatheiligung für Juden und Sieben-Tage-Adventisten, Ramadan-, Beiran- und Opferfest des Islam) und die Zugehörigkeit der Schülerin oder des Schülers zu dieser Religionsgemeinschaft feststellen lassen. Die Beurlaubung wird von der Schulleiterin oder dem Schulleiter für die Dauer des Schulverhältnisses ausgesprochen. g) Fördermaßnahmen für wissenschaftliche, sportliche oder künstlerische Hochbegabungen. Eine Beurlaubung soll nur dann erfolgen, wenn durch eine Befreiung in einzelnen Fächern der Förderzweck nicht erreicht werden kann. h) Freiwilliges ökologisches Jahr Jugendliche und junge Erwachsene, die noch berufsschulpflichtig sind, können zur Teilnahme an einem freiwilligen ökologischen Jahr beurlaubt werden. Voraussetzung ist die Vorlage einer Bescheinigung der jeweils zuständigen oberen Landesbehörde aus der hervorgeht, dass die oder der Jugendliche bzw. junge Erwachsene zur Teilnahme an dem freiwilligen ökologische Jahr ausgewählt worden ist. 2. Die Beurlaubungsanträge sind möglichst eine Woche vorher schriftlichen die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer bzw. an die Schulleitung zu richten. Die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern sind bei der Beurlaubung darauf hinzuweisen, dass der versäumte Unterrichtsstoff nachzuholen ist. Die Schule soll die Schülerin oder den Schüler dabei unterstützen. 3. Eine Ausnahme von dem grundsätzlichen Beurlaubungsverbot unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne des Absatzes 1 möglich und, wenn nachgewiesen wird, dass die Beurlaubung nicht den Zweck hat, die Schulferien zu verlängern. Insbesondere ist die Schließung des Haushaltes nicht als unumgänglich dringlich anzusehen, wenn sie nur den Zweck hat, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen. Die Dringlichkeit der Beurlaubung muss besonders nachgewiesen werden. 4. Bei der Beurlaubung von Schülervertreterinnen und Schülervertretern ist wie folgt zu verfahren: a) Vorstandssitzungen, Delegiertenkonferenzen Die Mitglieder des Vorstandes eines Zusammenschlusses von Schülervertretungen (Landesschülervertretung NRW, Schülervertretung der Privatschulen, Bezirksschülervertretungen) sind zu Sitzungen dieser Organe grundsätzlich zu beurlauben, wenn sie eine ordnungsgemäße Einladung vorweisen können. Das Gleiche gilt für die Teilnahme an Delegiertenkonferenzen auf Landes- und Bezirksebene. b) Veranstaltungen auf Landesebene Für sonstige Veranstaltungen der Zusammenschlüsse von Schülervertretungen auf Landesebene, die von der Bezirksregierung Düsseldorf als mittelbewirtschaftende obere Schulaufsichtsbehörde gefördert werden, können Schülerinnen und Schüler beurlaubt werden, wenn sie eine namentliche schriftliche Einladung vorlegen und schulische Gründe nicht entgegenstehen. Dem Einladungsschreiben ist die Bewilligungsverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf in Ablichtung beizufügen. Das Gleiche gilt für sonstige Veranstaltungen, die zwar nicht aus SV-Mitteln gefördert werden, die aber von der Bezirksregierung Düsseldorf als zu den Aufgaben der SV gehörend anerkannt worden sind. Sollen Schülerinnen und Schüler von Schulen verschiedener oberer Schulaufsichtsbehörden an solchen Veranstaltungen teilnehmen, so trifft die Bezirksregierung Düsseldorf die Entscheidung auch im Namen der anderen oberen Schulaufsichtsbehörden und teilt diese den jeweiligen Aufsichtsbehörden mit. c) Regionale Veranstaltungen Unter den Voraussetzungen von b) kann eine Beurlaubung auch für sonstige Veranstaltungen von Zusammenschlüssen von Schülervertretungen unterhalb der Landesebene erfolgen. Bei Veranstaltungen, die nicht aus SV-Mitteln gefördert werden, entscheidet über die Anerkennung als SV-Veranstaltung die jeweilige obere Schulaufsichtsbehörde. Das grundsätzliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten nicht volljähriger Schülerinnen und Schüler ist zu unterstellen, sofern diese es nicht ausdrücklich versagt haben. * Bereinigt. Eingearbeitet: RdErl. v. 26. 6. 1980 (GABl. NW. S. 361); RdErl. v. 23. 10. 1984 (GABl. NW. S. 504) RdErl. v. 29. 6. 2002 (ABl. NRW. 1 S. 231); RdErl. v. 27. 6. 2003 (ABl. NRW. S. 232)

von wauwi am 22.02.2011, 17:56



Antwort auf Beitrag von Zwillingsmama04

nein. hab ich noch nie gehört, weder in der grundschule, noch auf dem gymnasium. hatte schon probleme meine tochter in der 3.klasse für die beerdigung meiner mutter einen tag loszueisen.

Mitglied inaktiv - 22.02.2011, 18:53



Antwort auf Beitrag von Zwillingsmama04

oder ich habs noch nicht mitbekommen, aber unsere Schulleitung ist da sehr streng. Im 1. Elternbrief des Schuljahres wird immer darauf hingewiesen, dass das nicht zulässig ist, und Bußgelder drohen. Außerdem ist das in meinen Augen keine Vorbildfunktion. Ein absolutes NO-GO!

von Bengelengelmama am 22.02.2011, 19:18



Antwort auf Beitrag von Zwillingsmama04

Kinder erzählen oft was sie meinen gehört zu haben. Dabei verwechseln sie was. Oder fügen was hinzu - unabsichtlich. Vielleicht muß der Junge für zwei Wochen in ein KH im Süden Deutschlands. Daraus wird dann der Urlaub im Süden.

Mitglied inaktiv - 22.02.2011, 19:24



Antwort auf Beitrag von Zwillingsmama04

Und nein. Das gibts nicht. Wenn das jeder machen würde gäbs Chaos. _Ich_ mahce das aus Anstand nicht. Ist den andern gegenüber _nicht_ fair. Und was lebt man den Kindern vor. Nach mir die Sintflut. Hauptsache mein Urlaub ist _billig_.

Mitglied inaktiv - 22.02.2011, 19:26



Antwort auf Beitrag von Zwillingsmama04

Hallo, ich kenne Schulen die das locker handhaben, andere die es garnicht machen, manche die es nur unter bestimmten Bedingungen machen, oder es offiziell mit Begründung aufs Schulgesetzt ablehnen ... es aber dennoch tollerieren/erlauben - die gesammte Pallette also! Der Direktor unserer GS fördert es sogar ... liegt aber sicher auch daran, dass es eine billinguale Schule ist und in den (Urlaubs)Zielländern meist die Sprache des Unterrichts gesprochen wird. Intensiver kann man nämlich eine Sprache nicht leben ... In diesem Sinne Katja & Co

von Katja + Fabio (Berlin) am 22.02.2011, 21:29



Antwort auf Beitrag von Zwillingsmama04

... hatten wir auch schon, sogar 2 mal! Aber nicht zum Urlaub, sondern statt Kur nach schwerer Krankheit meiner Tochter. (21 D) Eine Kur wäre aus mehreren Gründen nicht möglich oder gut gewesen, also hatte sich die Oma, bzw. die Großeltern netterweise Zeit genommen, mit dem Kind in den Süden zu fliegen, das erste Mal komplett außerhalb der Ferienzeit, das 2. Mal hauptsächlich in den Ferien mit kurzer Verlängerung. Als L habé ich schon öfters erlebt, dass die Familie für Familienbesuche kurz wegfliegt, vielleicht auch schon die eine oder andere Vorverlegung des Ferienbeginns um 2 oder 3 Tage, aber noch nie eine 2-Wochen-Pause zur Reisepreisreduzierung. Nur, was sollen Kinder machen, wenn beide Elternteile gleichzeitig beruflich für 1 oder 2 Wochen im Ausland arbeiten? Auch da ist Mitfliegen sogar vom Gesetzt abgedeckt.(21 c , oder?) azalee

Mitglied inaktiv - 22.02.2011, 21:57