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KEIN Sitzenbleiben in der Grundschule

Thema: KEIN Sitzenbleiben in der Grundschule

Hallo, neulich habe ich gelesen, dass es in Hambrug das Sitzenbleiben in der Grundschule abgeschafft worden ist. Kennt ihr noch andere Bundesländer, in denen das ebenfalls nicht mehr gibt: das Sitzenbleiben? VG Gaby

von gaby67 am 11.11.2011, 10:44



Antwort auf Beitrag von gaby67

Hej Gaby! keinBundesland, aber Nahcbarland: Dänemark kennt Sitzenbleiben nicht. Allenfalls - aber selten - kann jemand die Vorschule = 0. Kl. wiederholen. Und bei Umschulung kann schon mal eine Klasse wiederholt werden (Rückstufung) -- weiel s Probleme bei der alten gab - aber auch das ist eher selten. Sitzenbleiben - was ist denn das? -- würden wohl viele heir fragen! Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 11.11.2011, 11:02



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Hallo, bei uns (Spanien) ist die Grundschule in 3 Blöcke geteilt, 1.+ 2. Klasse, 3. + 4. Klasse und 5. und 6. Klasse. Man kann nur in den Klassen sitzen bleiben, in denen ein Blockwechsel stattfindet, dass heisst, nur in der 2., 4. und 6. Klasse. In der 1., 3. und 5. Klasse kann man nur auf Wunsch der Eltern zurückgesetzt werden (ihnen wird dann dazu geraten, aber letztendlich liegt die Entscheidung bei den Eltern). Hier wird man nach Geburtsjahr eingeschult, dass heisst, dass jetzt im September alle Kinder die 2005 geboren wurden, eingeschult worden (01.01.05 - 31.12.05) dadurch gibt es u.U. ein ganzes Jahr Altersunterschied. In der 1. Klasse meiner Tochter ist ein Junge, der diese auf Wunsch wiederholt, er wurde am 30.12.04 geboren und war somit bei seiner Einschulung noch keine 6 Jahre alt und noch nicht bereit für die Schule, musste aber hin. Die Eltern haben dann am Ende des Schuljahres einen Antrag auf Wiederholung gestellt und er darf nun noch einmal in die 1. Klasse. Ist zwar nun der Älteste aber fühlt sich wohl und nun klappt es auch.

von Natascha79 am 14.11.2011, 10:58



Antwort auf Beitrag von gaby67

Meines Wissens kann man bei uns (Rheinland-Pfalz) auch nicht sitzenbleiben. Lg Verona

von Verona am 11.11.2011, 11:44



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Man bleibt nicht mehr sitzen, sondern wird freiwillig zurückgestuft.

von glückskinder am 11.11.2011, 11:59



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Mecklenburg-Vorpommern sitzenbleiben wohl nicht, aber zurückstufen bei meiner tochter in der klasse ist ein junge der die 1. klasse noch mal macht

von kati1976 am 11.11.2011, 12:32



Antwort auf Beitrag von kati1976

Hallo, danke für euere Beiträge, gibt es da überhaupt Unterschiede. Für mich ist es ein und dasselbe. Gruß Gaby

von gaby67 am 11.11.2011, 13:00



Antwort auf Beitrag von gaby67

In BW kann man zumindest in der ersten Klasse nicht sitzen bleiben. Der Unterschied: Sitzenbleiben, das entscheidet die Schule. Die sagen: Lernziel nicht erreicht, Noten entsprechend schlecht, keine Versetzung. Rückstufung/freiwilliges Wiederholen, das entscheiden die Eltern (i.d.Regel auf Rat der Schule). Ein Kind das zurückgestuft wird, wäre eigentlich versetzt worden. Vom Prinzip her ist es allerdings das gleiche, das Kind besucht das Schuljahr eben nochmal.

von Snaffers am 11.11.2011, 13:16



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Bei uns ander Schule ( Niedersachsen) kann man in Klasse 1+2 nicht sitzenbleiben, da diese als offene Eingangsstufe geführt wird. Ich weiss allerdings nicht, wie es an anderen Schulen gehändelt wird bzw. später in 3. oder 4. Klasse. Lg

Mitglied inaktiv - 11.11.2011, 13:47



Antwort auf Beitrag von gaby67

gibt es bei uns in BaWü auch- bis zur 3. Klasse bleibt man nicht sizten sondern wird zurückgestuft und das wird dann anderst bewertet - ausgenommen die 4. Klasse - die kann nicht wiederholt werden wenn man da schlecht abschneidet dann kommt halt nur die entsprechende Weiterführende Schule in Frage die den Noten entsprechen. Zumindest noch zu der Zeit als meine auf der Grundschule waren - wie das jetzt ist weis ich nicht da ja die bindende Empfehlung ab dem nächsten Schuljahr wegfällt. Gruß Birgit

von Birgit67 am 11.11.2011, 15:24



Antwort auf Beitrag von Birgit67

Wir hier sind auch aus Baden-Württemberg und bei uns kann man sehr wohl in der Grundschule sitzen bleiben. Das Sitzenbleiben ist in der 1. Klasse nicht möglich aber das Kind kann freiwillig wiederholen. Von der 2. bis einschließlich 4. Klasse kann man sitzenbleiben bei den entsprechend schlechten Leistungen. Ein freiwilliges Wiederholen ist jedoch nur von der 1. bis zur 3. Klasse möglich. Das Sitzenbleiben in der 4. Klasse weiß ich ganz sicher, das zwei Nachbarjungs letztes Schuljahr in der 4. Klasse waren und das Klassenziel nicht erreicht haben und deshalb dieses Schuljahr noch immer in der 4. Klasse unserer Grundschule sind. Gruß Sylvia

von Dreikindmama am 11.11.2011, 16:14



Antwort auf Beitrag von Dreikindmama

Klassenstärke wurde auf 23 bzw. 19 Kinder reduziert. LG maxikid

von Maxikid am 11.11.2011, 16:59



Antwort auf Beitrag von Dreikindmama

exakt Sitzen bleiben (geht ja von der Schule aus) geht in BW im GS-Bereich in den Klassen 2,3 und 4. Freiwilliges Wiederholen in den Klassen 1,2 und 3

von Snaffers am 11.11.2011, 20:47



Antwort auf Beitrag von gaby67

Hallo an der Klasse (2.) meines Sohnes sind jetzt 3 Kinder die normalerweise schon in der 3. jetzt sein "müssten". Ein Mädchen kam direkt am Schuljahresbeginn, ein Junge u. ein Mädchen kamen so um die Herbstferien (waren erst mit in die 3. Klasse gekommen u. dann doch zurückgestuft). Soweit mir bekannt ist, darf die Schule nicht sagen "wird nicht versetzt" - sondern nur noch Empfehlungen aussprechen, dass es besser wäre die Klasse zu wiederholen. Was die Eltern dann daraus machen ist wohl ihre Sache.... viele Grüße

von RR am 11.11.2011, 19:10