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Auh mal klassenfahrt

Thema: Auh mal klassenfahrt

Sohn kommt am 13.9. in dei 4. klasse und wird gleich die klasse drauf auf eine 3-tägige klassenfahrt gehen. soweit so gut allerdings wurde auf einem elternabend im juni schriftlich gegeben, daß die fahrt 5 tage dauert und 150 eur kosten wird. die fahrt ist pflicht für jeden schüler und wir bekamen einen zettel, den wir als einverständniserklärung abgeben mußten innerhalb von 3 tagen. eine schülerin von 25 schülern hat diese einverständniserklärung NICHT in der frist abgegeben und somit wurde die fahrt für alle kinder auf 3 tage verkürzt, der preis blieb aber der alte, also 150 euro als antwort bekamen wir eltern, daß sie die fahrt nicht buchen konnten ohne die einverständniserklärungen. aber ich dachte, die fahrt ist pflicht??? irgendwas versteh ich da nicht. wegen einer schülerin werden nun alle kinder "bestraft?! als wir wegen der kosten nachgefragt haben, hieß es, das geld, welches dann übrig bleibt, bleibt in der klasse und wird für besondere ausgaben benutzt. also für kopiergeld z. b. Eine genaue abrechnung sollen wir erhalten nach der fahrt. hatte das schon mal jemand?

Mitglied inaktiv - 19.08.2012, 21:50



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ohne

Mitglied inaktiv - 19.08.2012, 21:51



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Hej Christine! Wie es in Dtld. geregelt und rechtlich aussieht, weiß ich ja nicht so genau, aber bei uns wurde auch mal erwähnt, daß ein Kind die Fahrt plötzlich nicht bezahlen konnte (weshalb man ein Konto für Vorabraten-Zahlung einrichten woltle). Beim ersten Fall hatte man dann gesammelt und für das Kind mitbezahlt.- was ich jetzt nicht versrtehe: Fährt dieses eine Kind dann bei Euch gar nicht it? Wieso muß dann die Fahrt verkürzt werden??? Und wurde geklärt und erklärt, wieso das Kind nicht abgegeben hat? Verschludert, geldprobleme, andere Sorgen? Vielleicht wäre solidraische Hilfe eher angesagt als solche Maßnahmen wie bei Euch? Dabvon abgesehen: Natürlich wäre ich NICHT einverstanden damit, daß der Überschuß einfach einbehalten wird. Für außerordentliche Anschaffungen in der Klasse wird entweder gesammelt oder es existiert eine Klassenkase, die der lehrer verwaltet und auf deren Jahres-Einzahlungsbetrag man sich beim ersten Elternabend einigt. Fallen außergwöhnliche Dinge an, wird dann eben ggf. exzra gesammelt - nicht, ohne Sinn und Zweck mitden Eltern abzuklären. Ich dfinde, da sklingt alles sehr aufdiktiert bei Euch. Ihr Eltern habt doch imtspracherecht und seid mitverantwortlich für die Gemeinschaft, für das Geld, für die Reise - und für Eure Kinder sowieso. Ich würde erstmal abklären, wieso das eine kind nicht mitfährt. Kann man helfen? Und dann erklärten,daß,m wennes wirklich zurückbleibem MÜSSTE (krankheitsbedingt z.B.), die Reise ja durchaus 5 Tage laufen kann - welcher Grund liegt für die Verkürzung vor? Nicht einsehbar - also Erklärungsbedarf. Und das restliche Geld gehört mir und ansonsten: Klassenkasse. Ihr habt dringenden Klärungsbedarf ebenso wie Zusammenarbeit!!. Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 19.08.2012, 22:01



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die eltern der kleinen sind bekannt dafür, daß sie termine ungern einhalten. die einverständniserklärung wurde einfach eine woche später abgegeben, nachdem die lehrer mehrfach angerufen haben. und ja, das kind fährt mit. wieso die fahrt verkürzt wurde, haben sie so erklärt: sie sollten nicht für 5 tage buchen, weil die einverständniserklärung fehlte. ich versteh es nicht, aber man kann fragen wie man will, man kriegt keine andere antwort. ich hab auch nix dagegen, die 150 euro zu zahlen, aber dann hätte ich gerne den zu viel bezahlten betrag zurück. aber er wird einbehalten.

Mitglied inaktiv - 20.08.2012, 19:46



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erkundige dich noch einmal. soweit ich weiß sind klassenfahrten NICHT verpflichtend!! natürlich ist dann anwesenheitspflicht in der schule im unterricht. hört sich alles nicht so prickelnd an bei euch. 3 tage zeit zum unterschreiben... kürzungen der tage.... gleiches geld... irgendetwas läuft da doch schief. lg

von biggi71 am 19.08.2012, 22:52



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Sollte das Kind aus was für Gründen auch immer nicht mitfahren, besteht Anwesenheitspflicht in der Schule. Weil eine Klassenfahrt Schulveranstaltung ist und Schulpflicht besteht. Hier ist es so geregelt, sollte jemand nicht bezahlen können, wird aus einem bestehenden Fond gezahlt. Und das Bildungspaket schiesst zu.

von huevelfrau am 20.08.2012, 09:35



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ohne

Mitglied inaktiv - 20.08.2012, 19:47



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nein, und wurde ausdrücklich gesagt, ALLE kinder müssen mitfahren. ich versteh es ja auch nicht die schule geht erst am 13.9. wieder los und am montag drauf fahren sie schon. aber ich werd auf jeden fall nochmal nachfragen. dann wird es zwar zu spät sein, aber ich will wenigstens das zu viel bezahlte geld wiederhaben.

Mitglied inaktiv - 20.08.2012, 19:48



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finde das sehr ominoes....ich wuerde da nochmal nachhaken. Nicht jeder kann sich mal eben so leisten, dass er 50 Euro in die Klassenkasse steckt...wofuer ueberhaupt???

von SiJoJoFrAl am 20.08.2012, 10:34



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ich kenne das von dieser schule das die kinder die nicht mitfahren in eine andere klasse müssen.

von kati1976 am 20.08.2012, 13:08



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Hallo unsere beiden 3. Klassen waren zu Beginn des letzten Schuljahres imSchullandheim für eine Woche. Auf dem Elternabend wurde ganz klar und deutlich gesagt, dass sie sich freuen würden, wenn alle Kinder mitfahren würden ABER es ist nicht verpflichtend ! Kinder, die nicht mitfahren wollen/können/dürfen, müssen die Woche in eine andere Klasse gehen. Schlußendlich sind 3 Kinder nicht mitgefahren aus div. Gründen, diese waren in der Woche in einer anderen Klasse. Lg Heike

von HeikeB1969 am 20.08.2012, 13:46



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Mir kommt die Sache auch komisch vor. Klassenfahrten sind doch nicht Pflicht. Bei uns konnten die Kinder damals in der Zeit auch in eine andere Klasse gehen. Wer kein Geld fuer die Klassenfahrt hatte, hat aus einem Fonds einen Zuschuss bekommen. Habt ihr schon mit dem Elternvertreter (notfalls dem vom letzten Jahr)gesprochen? Wir sollten letztes Jahr unserem Kind auch eine Genehmigung erteilen, dass es an Ausfluegen teilnehmen darf (so wie das formuliert war, haetten die ueberall innerhalb Italiens hinfahren koennen). Wir haben uns geweigert eine generelle Erlaubnis zu geben und ich habe auf den Zettel geschrieben, dass wir jeden Ausflug extra genehmigen (oder eben nicht). Am Elternabend hat uns dann die Lehrerin vor allen Eltern angesprochen. Ich fand das absolut nicht OK, weil sich dann eine Mutter eingemischt hat, die meinte, wir sollten unser Kind loslassen (die Frau wollte mir auch die mehrsprachige Erziehung ausreden). Wir sollten den Wisch unterschreiben sonst koennte unser Kind wohl noch nicht mal mit zur Sporthalle (ist in der anderen Schule) mitgehen. Mein Mann hatte dann die Idee einfach zu schreiben, dass wir Ausfluege zu Fuss genehmigen. Das war dann auch fuer die Lehrerin OK. Dieses Jahr werden wir das wieder so machen. Ich weiss von anderen Eltern, die den Wisch auch nicht unterschreiben wollten und ihn dann so lange zurueckbekommen haben, bis sie unterschrieben haben.

von germanit1 am 20.08.2012, 17:12



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ich schreib euch mal was auf dem zettel steht: Liebe Eltern. Die Fahrt nach Steinbach am Wald ist für ALLE 4. Klässler pflicht. Sollte jemand die 150 eur nicht zahlen können, dann sagen sie uns bitte bis 31.7. bescheid. wir geben das dann an den Förderverein weiter. Sie bekommen dann in den Ferien bescheid, ob der Zuschuß genehmigt wurde. Wegen Geld muß KEIN Kind Zuhause bleiben. So steht das da. Da gingen wir aber noch davon aus, daß es von Montag bis Freitag stattfindet.

Mitglied inaktiv - 20.08.2012, 19:51



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Hej Christine! Ja, okay. Damit ist schon mal geld ausgeschlossen - den Rest müssen die Eltern klären, die aus anderen gründen ihr Kind nicht mitshcicklen wollen - nicht dine Ding. ABER: Kürzere Fahrt fdeswegen? Wieso???????????????? Und retsliches Geld in Kölassenkasse ???????????? Geht gar nicht. Da würde ICH aktiv werden. Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 21.08.2012, 21:51