Hallo,
Bin leicht aus der Bahn.
Mein Sohn ist 13 Wochen alt. Ich stiller nach Bedarf. Alle 1,5 bis 3 Stunden. Letzteres selten oder meistens nachts.
War heute bei der KiA aus anderen Gründen und sie sagte ich sollte die Abstände zwischen den Mahlzeiten vergrößern, nachdem es darum ging wie proper er ja ist.
Er kam mit 4215g auf die Welt, nun wiegte er heute 7090g. Also jeden Monat ca 1 kg.
Kann ich ihn durchs stillen überfüttern? Meine Meinung war immer wenn er kein Hunger hat dann trinkt er auch nicht.
Können Sie mir das bitte erklären?
LG
von
HannesMum23
am 27.07.2016, 14:22
Antwort auf:
Kann ich mein Sohn durchs stillen überfüttern?
Liebe HannesMum23,
die Statur der Kinder ist genetisch festgelegt und bei einem Kind das nach Bedarf gestillt wird, ist nicht zu befürchten, dass dadurch der Grundstein für ein späteres Problem mit Übergewicht gelegt wird. Im Gegenteil, Stillen schützt vor Übergewicht.
Das heißt jedoch nicht, dass nicht auch ein gestilltes Baby zwischendurch wie ein kleiner Buddha aussehen kann.
Im Gegensatz zur (industriell) stark weiterverarbeiteten Nahrung enthält Muttermilch keine leeren Kalorien. Es gibt keinen Beweis dafür, dass ein gestilltes Kind, das rasch zunimmt, als Erwachsener Gewichtsprobleme haben wird. Im Gegenteil es gibt mehrere Untersuchungen, die zeigen, dass Stillen eindeutig vor Übergewicht schützt und dass dieser Schutz nicht nur im Kindesalter sondern auch beim Erwachsenen anhält.
Das Fett, das sich in der relativ passiven Phase vor dem Krabbelalter möglicherweise ansammelt, stellt einen Vorrat für die sehr aktive Phase dar, in der das quirlige Krabbelkind keine Zeit zum Essen haben will. Im Alter von ein bis zwei Jahren werden die Kinder, die schnell zugenommen haben, gewöhnlich von alleine schlanker.
Gerade Kinder, die nach Bedarf gestillt werden, behalten ein gutes Gefühl dafür, wann sie satt sind, denn sie entscheiden ja selbst, wann und wie viel sie trinken.
Also keine Sorge, durch das Stillen nach Bedarf wird sicher nicht den Grundstein für spätere Gewichtsprobleme gelegt.
LLLiebe Grüße,
Biggi
von
Biggi Welter
am 27.07.2016