Mutterschutzbeginn - welches Datum zählt

Dr. med. Vincenzo Bluni Frage an Dr. med. Vincenzo Bluni Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Frage: Mutterschutzbeginn - welches Datum zählt

Hallo, Es ist etwas kompliziert, aber ich versuche es trotzdem mal. Ich habe dem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich schwanger bin. Dieser wollte dann einen Beleg vom Arzt. Den hab ich hingeschickt. Auf dem Beleg steht der "errechnete Geburtstermin" und der "Geburtstermin nach Ultraschall". Zwischen den beiden Daten liegen aber 6 Tage. Der Arbeitgeber hat nun zurückgemeldet, ab wann mein Mutterschutz läuft. Das wäre dann schon die 6 Tage eher. Soweit mache ich mir keine Gedanken, dann gehe ich eben 6 Tage eher. Was passiert aber, wenn am Ende die Krankenkasse sagt, dass der Mutterschutz sich am errechneten Geburtstermin orientiert und nicht am 6 Tage früheren Geburtstermin nach Ultrashall? Stehe ich dann am Ende für 6 Tage ohne Gehalt da? Viele Grüße

Mitglied inaktiv - 28.07.2011, 08:33



Antwort auf: Mutterschutzbeginn - welches Datum zählt

Hallo, Hier kann ich Sie beruhigen: das Entbindungsdatum und der sich daraus ergebende Beginn des Mutterschutzes wird durch Ihre Frauenärztin/Frauenarzt und nicht einen Sachbearbeiter der Krankenkasse festgelegt. Wenn der Termin zu Beginn korrigiert wurde, dann zählt auch dieser. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 28.07.2011



Antwort auf: Mutterschutzbeginn - welches Datum zählt

Hallo, du bekommst ja noch einen korrigierten Entbindungstermin, da steht dann nur 1 Datum drauf und der Arzt schreibt auch einen Zettel wann dann der Mutterschutz anfängt. Viele Grüße

Mitglied inaktiv - 28.07.2011, 08:48