Hallo, Es ist etwas kompliziert, aber ich versuche es trotzdem mal. Ich habe dem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich schwanger bin. Dieser wollte dann einen Beleg vom Arzt. Den hab ich hingeschickt. Auf dem Beleg steht der "errechnete Geburtstermin" und der "Geburtstermin nach Ultraschall". Zwischen den beiden Daten liegen aber 6 Tage. Der Arbeitgeber hat nun zurückgemeldet, ab wann mein Mutterschutz läuft. Das wäre dann schon die 6 Tage eher. Soweit mache ich mir keine Gedanken, dann gehe ich eben 6 Tage eher. Was passiert aber, wenn am Ende die Krankenkasse sagt, dass der Mutterschutz sich am errechneten Geburtstermin orientiert und nicht am 6 Tage früheren Geburtstermin nach Ultrashall? Stehe ich dann am Ende für 6 Tage ohne Gehalt da? Viele Grüße
Mitglied inaktiv - 28.07.2011, 08:33