Hallo
Ich bin in der 12 Woche schwanger und bin auf meiner Arbeitsstelle die ganzen 8h alleine im laden und Zigarettenqualm ausgsetzt. Habe meinen Frauenarzt drauf angesprochen aber er meint er darf mir kein Beschäftigungsverbot ausstellen aber warum nicht das passivrauchen ist doch eine Gefährdung für das ungeborene. Auf einem anderen Platz versetzt werden kann ich auch nicht da wir nur ein kleiner laden (Kiosk) sind
Liebe grüße
von
lulu1723
am 10.01.2014, 14:15
Antwort auf:
kein Beschäftigungsverbot
Hallo,
1. prinzipiell ist das Beschäftigungsverbot für die Situation vorgesehen, in denen eine schwangere Bedingungen ausgesetzt sind, die gegebenenfalls zu einer Gefährdung der Gesundheit der Mutter und/oder des Kindes führen können und in denen es nicht möglich ist, dass der Arbeitgeber für die Schwangere einen alternativen und gefährdungsfreien Arbeitsplatz Verfügung stellen kann.
Beschrieben finden Sie diese Rahmenbedingungen in unserer Stichwortsuche unter dem Stichwort "Beschäftigungsverbot".
2. der Schutz vor dem Zigarettenrauch am Arbeitsplatz ist gesetzlich verankert. Jedoch ist es im Detail dem Arbeitgeber überlassen, wie er den Nichtraucherschutz konkret umsetzt.
Rechtliche Grundlage für die schwangere Frau sind hier insbesondere das Mutterschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung.
Im Mutterschutzgesetz wird der Arbeitgeber verpflichtet, die Beschäftigungs-u. Arbeitsbedingungen von Schwangeren und stillenden Frauen genauso zu regeln, dass diese vor Gefahren für ihr Leben und die Gesundheit ihrer selbst und des Kindes ausreichend geschützt sind.
Und das beinhaltet eben auch den Schutz vor Tabakrauch. Zu finden ist dieses in §2 Abs. 1 + 5 des Mutterschutzgesetzes.
Darüber hinaus heißt es in §5 Abs. 1+2 der Arbeitsstättenverordnung dazu konkret:
(1) „Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.“
(2) „In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen.“
Sofern der Betrieb einen Betriebsrat hat, ist es Mitarbeitern nach Betriebsverfassungsgesetz § 84 eine Beschwerde an ihren Arbeitgeber oder zuständige Stellen richten. Auch haben Beschäftigte offensichtlich ein so genanntes Arbeitsverweigerungsrecht nach BGB § 273, wenn der Arbeitgeber nach mehrmaliger Anmahnung keinen wirksamen Nichtraucherschutz schafft.
Dazu kann aber unsere Juristin, Frau Bader in ihrem Forum eine kompetentere Antwort geben.
Wenn jedoch vor dem Hintergrund dieser rechtlichen Grundlagen der Arbeitgeber nichts unternimmt und sie sich berechtigterweise massiv beeinträchtigt fühlen, dann besteht für Sie die Möglichkeit, sich zunächst an den Arbeitgeber selbst und den Betriebsrat zu wenden.
Sofern dieses keine Wirkung zeigt, wenden Sie sich bitte kurzfristig an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt. Erfahrungsgemäß kommt es dann oft zu einem sehr schnellen Sinneswandel der Arbeitgeber.
Herzliche Grüße VB
Quellen u. gesetzliche Grundlagen
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbst_ttv_2004/gesamt.pdf
(Arbeitsstättenverordnung, Stand Oktober 2017, letzter Abruf 14.07.2018)
https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/MuSchG.pdf
(Mutterschutzgesetz, Stand Mai 2017, letzter Abruf 14.07.2018)
https://www.gesetze-im-internet.de/bnichtrschg/BNichtrSchG.pdf
Gesetz zur Einführung eines Rauchverbotes in Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln (Bundesnichtraucherschutzgesetz - BNichtrSchG)
(Stand Juli 2007, letzter Abruf 14.07.2018)
§ 618 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB): Pflicht zu Schutzmaßnahmen
§ 15 Arbeitsschutzgesetz
Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 §15
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 11.01.2014
Antwort auf:
kein Beschäftigungsverbot
Warum wird in einem Laden geraucht? Rede doch mit deinem Chef, normal ist in Läden Rauchverbot.
von
Yvonne+Adrian
am 10.01.2014, 15:08